erlaubte Waffen ?

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 1.357 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Mai 2002 um 01:21) ist von gunimo.

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage (an sich rhetorischer Natur) und hoffe, daß ich sie in diesem Forum stellen darf:

    Waffenbesitz ist ja nun mal reglementiert und das auch zu Recht.
    Ich konstruier mal einen Fall:
    Da ist nun jemand, der Waffen besitzt.
    Er stirbt.
    Die Waffen befinden sich in einem Haushalt.
    Und so richtig kümmert sich da keiner drum ....

    Weiß hier jemand wie mit solcher Situation umzugehen ist ? :confused2:

    Gruß
    Alrun

  • Hi Alrun,

    ich bin kein Rechtsgelehrter, aber soweit ich weiß, hat der Erbe ja automatisch das Besitzrecht. er muß, glaube ich, innerhalb einer gewissen Zeitspanne die Waffen ummelden und dabei auch seine Zuverlässigkeit nachweisen (Führungszeugnis). Ein Bedürfnis braucht der Erbe nicht.

    Oder meinst Du, wenn kein Erbe da ist?

    Marcus

  • Grundsätzlich einmal werden Waffen in verbotene Waffen, Kriegsmaterial, genehmigungpflichtige Schußwaffen, meldepflichtige und sonstige Schußwaffen eingeteilt. Werden z.B. genehmigungspflichtige Schußwaffen (dazu gehören insbesondere Pistolen und Revolver sowie halbautomatische Gewehre) vererbt oder in Form von Vermächtnissen weitergegeben, so muß derjenige, in dessen Verwahrung sich diese Waffen befinden im Erbfall (=Tod des Erblassers), dies unverzüglich der Behörde (BH, Polizeidirektion usw.) melden. Die Behörde muß dann gegebenenfalls die sichere Verwahrung dieser Waffen vornehmen oder entsprechende Maßnahmen anordnen.

    Die Waffen sind an den Erben oder Vermächtnisnehmer auszufolgen, wenn dieser innerhalb von 6 Monaten ab Erwerb des Eigentums (z.B. Einantwortung des Nachlasses) die erforderliche Berechtigung (in der Regel Waffenbesitzkarte) nachweist. Der Erbe oder Vermächtnisnehmer kann aber eine andere Person der Behörde bekanntgeben, die zum Besitz von genehmigungspflichtigen Waffen berechtigt ist. Dieser sind die Waffen dann auszufolgen. Wenn der Verstorbene zum Besitz der Waffen berechtigt war, braucht der Erbe für den Antrag auf Weiterbesitz keine besondere Rechtfertigung.

  • hmmmm ........
    Wenn ich das also richtig verstehe, müsste eine 80-jährige alleinstehende Witwe sich also lediglich um einen Antrag
    auf Weiterbesitz bemühen, richtig ?
    Und vor allem muß sie das selber melden, ja ?
    Worauf genau hat sie zu achten, wenn sie Waffen selber weitergeben will?
    Sollte man ihr davon nicht abraten ?

    Danke jedenfalls erstmals für die ausführlichen Antworten.

    Gruß
    Alrun

  • Hallo Alrun,

    ja, die alte Dame muß von sich aus das Erbe der Waffen anmelden. Vorallem muß es unverzüglich geschehen. Wenn sie die Waffen veräussern will, dann muß sie darauf achten, dass der Erwerber im Besitz einer gültigen WBK für diese Waffen ist. Die müssen dann von der einen auf die andere WBK übertragen werden. Am besten, die alte Dame lässt sich dabei von einem sachkundigen Menschen (z.B. vertrauenswürdiger Fach-Händler) helfen.

    Gruß

    gunimo

  • sie verschenkt alles Mögliche ihres verstorbenen Mannes, was sie halt nicht mehr gebrauchen kann. An Nachbarn, an irgendwen ..... :confused2:

    Vielmehr sie wollte.
    Wir haben ihr aber geraten .... und nun wollte sie zur Polizei gehen und sie dort entsorgen. Oder findet Ihr das übertrieben ?

    Danke nochmal
    Alrun

  • Zitat

    Original von Alrun
    sie verschenkt alles Mögliche ihres verstorbenen Mannes, was sie halt nicht mehr gebrauchen kann. An Nachbarn, an irgendwen ..... :confused2:

    Vielmehr sie wollte.
    Wir haben ihr aber geraten .... und nun wollte sie zur Polizei gehen und sie dort entsorgen. Oder findet Ihr das übertrieben ?

    Danke nochmal
    Alrun

    Nun, die "Entsorgung" bei der Polizei ist sicherlich ein sicherer Weg, allerdings ohne finanziellen Erlös.

    Deshalb würde ich eher dazu raten, die Waffen einem vertrauenswürdigen Händler in Kommission zu geben, um wenigstens einen halbwegs vernünftigen Erlös zu erzielen. Vielleicht sind ja sogar recht wertvolle Stücke dabei. Um was für Waffen handelt es sich denn genau?? Bei hochwertigen Jagd- oder Sammlerwaffen kommt da schnell ein nettes Sümmchen zusammen. Dann würde sich sogar evtl. ein Wertgutachten lohnen. Verkauf über Inserat in Fachzeitschriften ist auch eine Möglichkeit, die man in Betracht ziehen sollte. Natürlich wieder mit dem Hinweis verbunden, die Waffen nur an Berechtigte zu veräussern!!

    gunimo

  • @ gunimo

    nun, das sind Fragen, die ich wohl gar nicht beantworten kann. Es handelt sich um die Nachbarin von weiter wegwohnenden sehr guten Bekannten.

    Ich habe Deine Nachricht kopiert und werde sie morgen telefonisch weitergeben. Es wäre ja sicher sehr schön, wenn die alte Dame noch zu ein wenig Geld kommen könnte (was ich aber mal bezweifeln möchte).

    Wir kamen da in einem anderen Zusammenhang drauf: es gibt halt Wohnumgebungen, da ich versuch das mal diplomatisch zu sagen: da wünscht man sich nicht unbedingt, daß der Herr Nachbar so nebenbei an Waffen kommt ..... :n8: . Oder noch besser so gesagt: man sollte es nicht unbedingt zusätzlich unterstützen .... hmmm ... ja ....

    Aber zurück zur praktischen Seite, die man der Dame anraten kann: welche Fachzeitschriften würden sich anbieten ? (soweit mir bekannt ist, handelt es sich um 2 Revolver und eine Pistole).

    Gruß
    Alrun

  • Alrun,

    empfehlenswerte Fachzeitschriften mit großer Verbreitung sind sicherlich "Visier" und "DWJ" (Deutsches Waffenjournal).

    Es empfielt sich aber auf alle Fälle vor dem Inserieren einen Fachmann zum Wert und vorallem der Verkaufschance, oder der Preisvorstellung zu befragen.

    So würde z.B. ein mehrschüssiger Vorderlader-Revolver kaum zu vermitteln sein.

    gunimo