ZitatOriginal von taz777
Auf dem KWS steht nichts von einer Einschränkung
Es gibt keine Mengenbeschränkung beim Führen. Aber es gibt eine Beschränkung wann man mit der SSW auf öffentlichem Grund schießen darf. Nämlich nur im Falle einer Notwehr /Nothilfe-Situation. Und das gilt auch an Silvester!!