altes Waffenrecht vor 1970

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 1.512 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Dezember 2006 um 11:39) ist von habe-nix.

  • Hallo zusammen!

    Ich suche bereits seit längerem nach einer Ausgabe des alten Waffenrechtes welches vor 1970 gültig war. Leider bin ich hier und im restlichen Internet noch immer nicht fündig geworden. Hat vielleicht jemand eine digitale Version davon oder kennt eine Seite, auf der man dieses herunterladen kann?

    Hintergrund:
    Im aktuellen WaffG wird bei erlaubnisfreiem Erwerb und Besitz im Punkt 1.2 von Luftdruckwaffen gesprochen, welche vor dem 1.1.1970 zu den damals geltenden Bestimmungen in den Handel gelangt sind. Jetzt würde mich interessieren, wie diese Bestimmungen damals konkret aussahen. Ich plane, mir die wichtigsten Passagen aus dem neuen sowie die betroffenen Passagen des alten Waffenrechts zu einer Art Merkblatt zusammenzufassen, welches ich in meine Waffenfutterale packen kann. Bei einer eventuellen Kontrolle könnte man somit (auch wenns nur selbst geschrieben ist) konkret auf eventuell gestellte Fragen reagieren und Verdächtigungen von vorne herein entgegenwirken. Zwar hat mein Diana 35 (Baujahr 1967) laut Combro weniger als 7,5 Joule, ist also auf keinen Fall in irgendeiner Weise anrüchig, aber das weiß ich und Ihr wisst das auch, aber ob es jeder Andere auch so genau weiß?

    P.S.:
    Solch ein Merkblatt mit den wichtigsten Fakten was erlaubt ist und einem Vorschlag, wie eine freie Waffe gesetzeskonform zu transportieren wäre (sowas wie: "Ist die Waffe z.B. in einem handelsüblichen Futteral und ist dieses mit einem handelsüblichen Schloß gesichert, so ist sie nicht zugriffsbereit; ein Führen liegt somit nicht vor." oder sowas Ähnliches) würde ich mir von einer Behörde mal zu Weihnachten wünschen. Mit ordentlichem Briefkopf drüber, am Besten mit Polizeistern, und Unterschrift drunter. Dann kann der Beamte die Situation wie nach einer Strichliste abarbeiten: Das hat er gemacht ... das hat er auch gemacht .... Gut, Danke, Schönen Tag noch! Das würde bei Kontrollen viel Ärger und Mißverständnisse auf beiden Seiten verhindern helfen. Ich kann ja die Polizei verstehen, daß sie bei Waffen übervorsichtig ist; gerade deshalb sollte man sich vielleicht auf einen Vorschlag, der auf jeden Fall grün ist, einigen. Schließlich wollen wir uns ja an das Gesetz halten.

    Gruß
    Heiko

  • Nun, nach dem damaligen Gesetz waren alle Druckluftwaffen unabhängig von der Energie frei ab 18. Irgendeine bezeichnende Symbolik, wie heute das :F:, war nicht notwendig. Es gab aber auch damals schon LGs mit weniger als 7,5J, das waren in der Regel Jugendgewehre.

    Normal hat das 35er mehr als die von dir gemessenen 7,5J. Entweder wurde da eine schwächere Feder eingebaut, oder die ist mit der Zeit erlahmt.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Morgen!

    Ja, daß sie keinen Beschränkungen unterlagen hört man immer wieder. Ich würds halt gerne auch mal lesen, wie das damals im Gesetzestext formuliert wurde. Nicht, daß ich Euch nicht glaube, aber mit "Ich kenn da wen der hat gesagt, daß ... " kommt man glaube ich bei gewissen Herren auf keinen grünen Zweig.

    Daß das 35er stärker war ist auch so eine Sache. Bei Diana sitzen leider momentan - wie soll ich es formulieren - Herrschaften an den email-Postfächern, die nicht unbedingt Koriphäen in Sachen Technik und Recht sind. Auf meine letzte (höfliche!) Anfrage hin, ob noch Teile für ein bestimmtes altes Dianamodell zu bekommen wären und wie stark dieses damals produziert wurde, schließlich will man ja gesetzestreu bleiben, erhielt ich sinngemäß die Antwort: "Ersatzteile gibts schon lange nicht mehr, damals wurden keine Stärkemessungen durchgeführt, weswegen wir auch keine Angaben dazu machen können, und außerdem dürfen Sie seit 1970 sowieso nur mehr LGs mit max. 7,5 Joule und mit :F: besitzen."
    Hä ? ??? ???
    Von daher bin ich vorsichtig, was die Stärke des 35ers betrifft. Manche sagen, die heutige Exportfeder entspräche der alten normalen Feder, aber solange ich nichts Genaues weiß bleibt das Gewehr erstmal so wie es ist. Wenn ich nicht weiß, welche Feder dem Original entspricht kann sie der BüMa logischerweise auch nicht austauschen. Und ich kann weiterhin zuhause damit schießen.

    Gruß
    Heiko

  • Hallo,

    diese Gewehre darfst du ohnehin nur zum Schützenstand transportieren und da ist es hilfreich dein Vereinsheft dabei zu haben.
    Ich habe das gleiche Problem und bin deswegen in den FWR mit Rechtschutz eingetreten, um meine Gewehre wieder rausklagen zu können.
    Recht haben und Recht bekommen ist schon ein kleiner Unterschied.

    Andreas