Plinken im Wald kostet mind. 450 Euro

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 6.419 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Dezember 2006 um 16:22) ist von gunimo.

  • Heh,-- Ihr Waldmeister!!
    Wenn das schiessen mit einer Armbrust im Wald erlaubt ist ,dann erzählt das mal in der nächstem Wache.Bitte schreibt dann hier ,was die Grün -Weissen dann zu diesen Thema darauf gesagt haben.
    Und nicht´s beschönigen bitte!!
    Ihr werdet sehen das der Gesetzestext wie Kaufummi gezogen werden kann!!
    Seeee yeaahhh in the woods

  • 1) Die Bestrafung ist noch milde! Hier werden Straftaten wie illegaler Waffenbesitz mit so 40 Tagessätzen a 25 € verurteilt. Musste jmd wegen Besitz eines Schlagringes bezahlen!

    2) Ich selber bin auch zu 40 Tagesätzen verurteilt wurden, ebenfalls zu 25 €, also 1000 € insg. Grund: Verstoss gegen § 86 a, Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen. Habe vorher noch nichts angestellt, und war zu dem Tatzeitpunkt so betrunken das ein Alkoholtest mit mir nicht mehr möglich war. Ein Freund von mir hatte zu dem Zeitpunkt 2,3 Promille Blutalkohol! Niemand wurde verletzt usw., trotzdem haben die so einen Stress gemacht!
    Was den Vergleich zu KV betrifft. Ein Nachbar bezgl meiner Strafe zu mir: " Orrr, das ist hart, sowas bekommt man doch wen man jemanden mit Teleskop vor XXXXX(ne Disco) auf den Kopf schlägt!!!!!!!

    3) Was die WBK betrifft, hat jemand vlt Kenntnis über einen Bescheid das jmd die WBK versagt wurde auch wen er zu Strafen unter 60 Tagessätze verurteilt wurde!? Ausser Fälle wo die Leute wegen polizeilicher Erkenntnisse als Unzuverlässig eingstuft wurden. Normalerweise spielt die Art der Straftat im neuen WaffG keine Rolle mehr. In meinem Fall könnte man mir die Karte aber wegen "Verstoss gegen die Verfassung bla bla" verweigern. Ich rechne zu 75 % damit!

    4) Armbrust schiessen(!) , ich wollte der Sache auch mal auf den Grund gehen. So mal beim Polizeirevier angerufen. Ein unfreundlicher Beamter hat mich gleich abgewimmelt und mit dem zuständigen Revier verbunden, der Beamte war sehr freundlich und interessiert, wusste aber auch nicht weiter. Dann hat er mich mit dem zuständigen Kommisariat der Kripo verbunden, der war ziemlich in "scheissegal" Stimmung. Der Beamte müsste das mal selbst nachschlagen......und würde mich zurück rufen...ist natürlich nie passiert.

  • Zitat

    Was die WBK betrifft, hat jemand vlt Kenntnis über einen Bescheid das jmd die WBK versagt wurde auch wen er zu Strafen unter 60 Tagessätze verurteilt wurde!? Ausser Fälle wo die Leute wegen polizeilicher Erkenntnisse als Unzuverlässig eingstuft wurden. Normalerweise spielt die Art der Straftat im neuen WaffG keine Rolle mehr. In meinem Fall könnte man mir die Karte aber wegen "Verstoss gegen die Verfassung bla bla" verweigern. Ich rechne zu 75 % damit!


    meines wissens gilt die 60 Tagesatzregelung nur für nicht Waffenrelevante Straftaten, bei einem Verstoß gegen das Waffg. ist die Zuverlässigkeit für 10 Jahre dahin. Aber am besten ist du fragst bei dir im zuständigem Amt nach, bei dem Sachbearbeiter der auch für deine WBK zuständig ist bzw. die genehmigen muß/soll.
    Gruß Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Ich werde mal nächstes Jahr eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Eine reine Nachfrage bei den Sachbearbeitern stelle ich mir aussichtslos vor, weil die nur urteilen können wen ihnen alle Unterlagen vorliegen. Insbesondere Stellungnahme der Polizei und Amt für Verfassungsschutz. Mal schauen was passiert.........wen meine Zuverlässigkeit dahin ist, muss ich wohl damit leben (an Auswanderung denk...)

  • Zitat

    Original von Widowmaker wen meine Zuverlässigkeit dahin ist, muss ich wohl damit leben (an Auswanderung denk...)


    Wer über 2 Promille zusammenbekommt ohne ohnmächtig umzufallen, ist zumindest gewohnheitsmäßiger Trinker, wenn nicht alkoholabhängig.

  • Zitat

    über 2 Promille


    ja da kommt leider alles worauf die beim Amt nur warten, und allergisch reagieren zusammen. Alkohol, verfassungsfeindliche Kennzeichen verwendet (ich hoffe keine HK) das bedeutet evtl. man wird als verfassungsfeindlich eingestuft, ich würde deine angenommenen 75% eher richtung 100% korrigieren. :(

    Ich würde es trotzdem so machen: zum Amt gehen und einfach eine WBK beantragen (Sachkunde hast du schon ? ) das kostet meines wissens erstmal nix, dann bekommt der Sachbearbeiter seine Anfragen zurück und kann/muß entscheiden. Das ist der sicherste Weg, zu erfahren ob oder wann du eine WBK bekommst. Du kannst ja vorher fragen was der Spaß kostet, egal ob die WBK abgelehnt wird oder nicht.
    Gruß Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Wer über 2 Promille zusammenbekommt ohne ohnmächtig umzufallen, ist zumindest gewohnheitsmäßiger Trinker, wenn nicht alkoholabhängig.

    Der war gut. Ich will dann mal provokativ behaupten das dann 50 % aller Schützenvereinsmitglieder alkoholabhhängig sind oder häufig trinken! Ausserdem sollte man sich auch mal überlegen das zb. Konsum illegaler Drogen straffrei ist, wen die Polizei mich also antrifft wie ich mir gerade Heroin gespritzt habe hat das keine Konsequenzen! Bei Cannabis ist sogar der Besitz halbwegs straffrei, teilweise werden bei Mengen bis zu 50 g die Verfahren eingestellt! dh. dann das solche Leute als zuverlässig gelten!

    Zitat

    ja da kommt leider alles worauf die beim Amt nur warten, und allergisch reagieren zusammen. Alkohol, verfassungsfeindliche Kennzeichen verwendet (ich hoffe keine HK) das bedeutet evtl. man wird als verfassungsfeindlich eingestuft, ich würde deine angenommenen 75% eher richtung 100% korrigieren. traurig

    Ich würde es trotzdem so machen: zum Amt gehen und einfach eine WBK beantragen (Sachkunde hast du schon ? ) das kostet meines wissens erstmal nix, dann bekommt der Sachbearbeiter seine Anfragen zurück und kann/muß entscheiden. Das ist der sicherste Weg, zu erfahren ob oder wann du eine WBK bekommst. Du kannst ja vorher fragen was der Spaß kostet, egal ob die WBK abgelehnt wird oder nicht.
    Gruß Thomas

    Ja, vom Hergang sieht es übel aus. Aber es gibt eben auch keinen amtlichen Beweis das ich betrunken war (Blutentnahme durch Arzt) Es gibt auch ein Urteil von OVG Hamburg, was urteilt das ein Verstoss §86 als Regelvermutung für Unzuverlässigkeit gilt! Das Gericht nimmt aber das alte Waffg als Maßstab, obwohl das Urteil 2005 fiel! Im alten war das ja klar geregelt. Genau so wie die Straftaten mit Waffen usw.
    Was die WBK Beantragung betrifft, mein Verein will mir trotz Sachkunde und 1,5 Jahren Mitgliedschaft kein Bedüftnis ausstellen. Es heisst ich müsste erst an den Kreismeisterschaften teil nehmen, und da habe ich keine Lust weil meine Leistungen eher mässig sind(mit der Vereinswaffe kann man vlt 2 mal im Monat trainieren).........also doch eher ne Unbedenklichkeitsbescheinigung!

  • Auf die Gefahr hin, dass ich mich unbeliebt mache:

    Wenn einer im Suff Hakenkreuze oder sowas schmiert und sich dann hinterher mit seinem Alkoholspiegel rausreden will nach dem Motto: ist doch ganz normal, ich war halt besoffen --- dann sollte genau der genau deshalb, eben weil er die eigene Unzurechnungsfähigkeit im Suff offensichtlich in Kauf nimmt, eben gerade keine Waffe besitzen dürfen. Das ist meiner Meinung nach gerade der Sinn des Waffengesetzes und absolut richtig so.

    Marcus

  • Zitat

    also doch eher ne Unbedenklichkeitsbescheinigung!


    hm...ich glaube halt nur das sich der Sachbearbeiter von einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht beeindrucken läst, der prüft seine Anfragen und entscheidet danach.
    Ich wünsch dir trotzdem viel Glück.
    Marcus

    Zitat

    Das ist meiner Meinung nach gerade der Sinn des Waffengesetzes und absolut richtig so.


    das ist auch genau meine Meinung, nur weis ich ja nicht genau was beim Widowmaker vorgefallen ist. :new16:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Auf die Gefahr hin, dass ich mich unbeliebt mache:

    Wenn einer im Suff Hakenkreuze oder sowas schmiert und sich dann hinterher mit seinem Alkoholspiegel rausreden will nach dem Motto: ist doch ganz normal, ich war halt besoffen --- dann sollte genau der genau deshalb, eben weil er die eigene Unzurechnungsfähigkeit im Suff offensichtlich in Kauf nimmt, eben gerade keine Waffe besitzen dürfen. Das ist meiner Meinung nach gerade der Sinn des Waffengesetzes und absolut richtig so.

    Marcus

    Auch eine Volltrunkenheit ist keine Entschuldigung für Straftaten! Es gibt auch keine Straffreiheit für sowas. So sollte es nicht rüberkommen! Vielmehr sollte es unterstreichen das gegen bestimmte Delike u.a auch wegen dem schiessen mit einem LG mit meiner Meinung unangebrachter Härte vorgegangen wird. Auch eine Verurteilung zu unter 60 Tagesätzen hat Konsequenzen, zb kein Job in Behörden, als Lehrer usw. Und eben auch keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Anderseits haben wir Urteile wo Verfahren gegen Geld eingestellt werden oder die Betrunkenheit und die Ersttat zur kompletten Einstellung des Verfahrens führen.
    old Surehand, meinst du ich werde jetzt ein besserer Mensch weil ich "staatlich zertifizierter Staatsfeind" bin!? Eine WBK würde mich noch dazu bringen ein ordentlicher BRD Bürger zu sein, aber sollte mir die versagt werden sehe ich mich mit diesem Staat und seiner Politik noch weniger verbunden. Es kann einfach nicht angehen das man in seiner Freiheit immer mehr und mehr eingeschränkt wird und Personen wegen popeliger Delikte kriminalisiert werden!
    Ich habe schon vielen meine Akte zum lesen gegeben....und immer wurde nur mit dem Kopf geschüttelt. Für sowas haben die Leute kein Verständnis mehr, gerade vor dem Hintergrund das Schwerverbrecher hier grinsend umher spazieren!

  • Zitat

    Original von Old_Surehand....Wenn einer im Suff Hakenkreuze oder sowas schmiert und sich dann hinterher mit seinem Alkoholspiegel rausreden will nach dem Motto: ist doch ganz normal, ich war halt besoffen ---

    ......ist er zum führen oder als Besitzer von Waffen denkbar ungeeignet!

    Ich habe kein Problem mit Mitmenschen die gelegentlich in geselliger Runde Alkohol trinken und anschliessend laute Lieder singen, unanständige Witze erzählen oder friedlich einschlummern.

    Die Kategorie allerdings, die sich nach Alkoholgenuss besonders stark fühlt, deren Lieder den "alten Geist" heraufbeschwören, Sachbeschädigung begehen oder ähnliche Handlungen durchführen die Ihren Mitmenschen schaden, treffen bei mir auf absolutes Unverständnis. Besonders wenn dann die "Ausrede" herangezogen wird, ich war ja stockbetrunken - ergo kann ich ja nichts dafür.
    Wer sich nicht selbst im Griff hat und derart die Selbstkontrolle über sich selbst verliert, dem darf kein Zugang zu Waffen gewährt werden!

  • Hallo Alfred,

    Du...ihr (Marcus) habt völlig Recht, nur in wie weit das auf den Widowmaker zutrifft weis ich nicht, ....ähm und ich sagte:

    Zitat

    verfassungsfeindliche Kennzeichen verwendet (ich hoffe keine HK)


    er hat nix von Hakenkreuzen gesagt, ich brachte die ins Spiel und hoffte es war nicht so. Ich möchte nur nicht das es hier den falschen trifft.

    Gruß Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Der war gut. Ich will dann mal provokativ behaupten das dann 50 % aller Schützenvereinsmitglieder alkoholabhhängig sind oder häufig trinken!

    Ich denke mal, der Prozentsatz ist tatsächlich nicht gering, allerdings gibt es zumindest in unserem Schützenverein keinen Aktiven, der zum Stammtisch mehr als drei Bier zusammen bekommt, etliche trinken überhaupt keinen Alkohol.

    Das ändert nichts an der Tatsache (BAK über 2,0 Promille = alkoholgewöhnt / gewohnheitsmäßiger, hoher Alkoholkonsum). Mit so einer BAK auf dem Fahrrad und der Führerschein ist genau aus diesem Grund weg und kommt so schnell nicht wieder, allenfalls nach einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung.

    Und da es sich bei dem Vergehen mit den verfassungsfeindlichen Symbolen wohl kaum um das Tragen der Vereinsfarben von Schalke 04 gehandelt haben dürfte, hält sich mein Verständnis auch in arg eng bemessenen Grenzen.

  • Nochmal: Ich habe nie behauptet das mein Vorgehen durch Alkohol Konsum gerechtfertigt seien soll!
    Im neuen WaffG gibt es nun mal die 60 Tagessatz Regelung! Darum ging es mir! Und wollt ihr mir jetzt erzählen das ihr es Ok findet wen Leute die Körperverletzung, Betrug, Diebstahl begangen haben ok(zuverlässig) sind! Aber Leute die eine nicht gewollte politische Einstellung haben am besten in ein Lager gehören?
    Der § 86 ist eh totaler Schwachfug, da werden Leute kriminalisiert die Opas Orden aufem Flohmarkt verkaufen, oder mittlerweile sind schon Leute verurteilt wurden die Durchgestrichene HKs als Zeichen ihrer antifaschistischen Einstellung öffentlich tragen! Zumal das zeigen gewisser anderer Zeichen und Fahnen straffrei ist (obwohl unter deren Regimen noch mehr Menschen zu Tode gekommen sind als unter dem NS). Und der "böse Mann" spricht auch fast täglich aus dem Fernsehen.
    Wen Leute verurteilt werden die an gewissen Orten oder gegenüber gewissen Menschen sowas zeigen habe ich ja noch Verständnis für eine Strafverfolgung. aber wegen so Lapalien.
    Übrigens würde ich mal als Waffenbesitzer nicht so gross rum tönen. Aber in diesem Forum ist ja der Ruf nach "Selbstregulierung" ziemlich gross.

    Ich bin ein Mensch der für grösstmögliche Freiheit eintritt, sowohl was mein Hobby betrifft und was sich sagen darf und was nicht!

  • Zitat

    Original von Widowmaker
    Eine WBK würde mich noch dazu bringen ein ordentlicher BRD Bürger zu sein, aber sollte mir die versagt werden sehe ich mich mit diesem Staat und seiner Politik noch weniger verbunden....

    Du bist sicher dass Du die richtige Erwartungshaltung hast. Wenn ich Deine Aussage lese, erinnert mich das an ein bockiges Kind das nach dem Motto handelt, entweder ich bekomme meinen Lutscher oder ich bin böse!

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (16. Dezember 2006 um 18:08)

  • Zitat

    Und wollt ihr mir jetzt erzählen das ihr es Ok findet wen Leute die Körperverletzung, Betrug, Diebstahl begangen haben ok(zuverlässig) sind! Aber Leute die eine nicht gewollte politische Einstellung haben am besten in ein Lager gehören?


    auweia.... langsam finde ich deine Äußerungen auch nicht mehr sehr spaßig.
    1. Leute die wegen Körperverletzung oder Diebstahl verurteilt wurden sind sind nicht mehr zuverlässig (Waffenrechtlich).
    2. gefallen mir einige deiner in dem zusammenhang verwendeten Worte überhaupt nicht.

    Zitat

    Leute die eine nicht gewollte politische Einstellung haben am besten in ein Lager gehören


    du verwechselst da was, das wollten die früher, nicht die von heute.

    Zitat

    (obwohl unter deren Regimen noch mehr Menschen zu Tode gekommen sind als unter dem NS).


    und das ist für mich das aus in jeder hinsicht, diese Sprüche kommen leider aus einer Ecke für die ich auch kein Verständnis habe.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von Widowmaker
    ...wen meine Zuverlässigkeit dahin ist, muss ich wohl damit leben (an Auswanderung denk...)

    An Auswanderung denken? Also da bringt z.B. Österreich nix. Liegt hier in D ein Waffenverbot gegen dich vor, siehts in Österreich nicht anders aus. Ich denke das andere EU Länder das ähnlich handhaben werden.

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

    Einmal editiert, zuletzt von Thommy82 (16. Dezember 2006 um 18:20)

  • Zu den Vorwürfen zu meiner Meinung etc werde ich hier nichts mehr schreiben!

    Thommy, EU ist doch auch kein dazugewinn! Wen dann gehe ich in die USA, nähere Familienangehörige leben auch schon dort und ich hätte da nicht so die Probleme! Bis heute empfinde ich das aber als weglaufen und ich habe keine Lust das Land in dem ich geboren wurde so zurück zu lassen. Ich stelle mir das zwar ganz nett vor dort einen prall gefüllten Waffenschrank zu haben und mal bisschen hier zu lesen wie sich mal wieder über die bösen bösen Exportfedern ausgelassen wird oder ähnliches *lol*!