Sachkunde erlernen in Eigenregie

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 2.733 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. November 2006 um 14:03) ist von Flammpanzer.

  • Wo habe ich behauptet, dass ich Einzelmitgliedschaften toller finde? Ich verrat dir jetzt mal n Geheimnis ... ich bin Mitglied in 2 Verbänden (BDS und BdMP) und Mitglied in zwei Vereinen ... aber erzähls keinem, ich will dass die Leute glauben ich wäre Einzelmitglied. :))

    Das war aber auch gar nicht die Frage von downsauger. Die Sachkundeprüfung ist weder an einen Verein noch einen Verband gebunden. Hab grade nochmal nachgelesen:

    §7. Sachkunde. (1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.

    Was einzelnen Verbände zusätzlich an Anforderungen stellen ist wieder eine andere Frage. Auch dass man mit einer ohne Vereinszugehörigkeit erworbenen WBK nur Waffen bis 7,5J beantragen kann ist quatsch. Ich habe in einem Verein angefangen der dem BDS angeschlossen ist. War aber (bis ich in meinen zweiten Verein eingetreten bin) Einzelmitglied im BdMP. Hab dann auch meine ersten WBK´s (gelb und grün) als Einzelmitglied über den BdMP beantragt, weil da die Gebühren niedriger waren. Und da hab ich auch meine Großkaliberwaffen befürwortet bekommen.

    Aber was meinst du mit freien Waffen bis 7,5J für die man eine WBK braucht? Kenne mich in dem Gebiet nicht so gut aus, aber ich dachte das :F: bedeutet, dass man diese Waffen ab 18 ohne WBK kaufen kann ???

    mfg
    Maecius

    P.S.: Nimm den Sarkasmus von oben bitte nicht persönlich, den konnte ich mir einfach nicht verkneifen.

    Anstatt zu klagen, dass wir nicht alles bekommen was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles kriegen, was wir verdienen.

  • Zitat

    Auch dass man mit einer ohne Vereinszugehörigkeit erworbenen WBK nur Waffen bis 7,5J beantragen kann ist quatsch.

    schade das die Leute immer nicht richtig lesen was man schreibt. Wenn du eine WBK hast ohne im Verein zu sein bekommst du keine andere Waffe als bis 7,5 J,
    wenn du dann aber ein Jahr im Verein bist bekommst du auf der gleichen/selben WBK auch eine Großkaliber Waffe eingetragen....logisch ist ja die selbe WBK...es gibt ja keine WBK-Light.... :crazy3:

    ich gebe es auf...sorry hab kein Lust mehr...wie heißt es so weiße der k......gibt nach du hast recht und gut ist.

    Lies noch mal meine vorletzte Antwort (ich hab sie nochmal etwas aufgeräumt) da ist auch die Einladung abgebildet in der die 30 Stunden Pflicht beschrieben sind.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Ok ... nochmal ganz langsam zum mitlesen. Im Normalfall geht man in einen Verein (der einem Verband angeschlossen ist), trainiert 12 Monate regelmäßig (ca. 18x pro Jahr als Anhaltspunkt), lässt sich danach das Bedürfnis bescheinigen,das macht der Verband, der Verein bestätigt dir nur, dass du trainiert hast. Dann (nach den 12 Monaten) gehst du zum Amt, legst deine Befürwortung, deine Sachkunde und dein Führungszeugnis vor und beantragst so deine WBK. Wenn alles gut läuft hast du kurze Zeit später eine WBK und kannst damit zum Händler gehen und dir Waffen kaufen.

    ABER, du kannst auch direkt Mitglied in einem Verband (z.B. BdMP) werden ohne einen Verein zu habe. Dann musst du aber auch 12 Monate lang trainieren und die Trainingseinheiten nachweisen können. Diese Nachweise (z.B. durch Stempel und Unterschrift der Standaufsicht) schickst du dann direkt zu deinem Verband und der schickt dir die Befürwortung zurück. Damit (und mit der Sachkunde und dem Führungszeugnis) gehst du auch zum Amt, gibst den ganzen Kram ab und freust dich danach über ein eigene WBK mit der du auch Großkaliberwaffen erwerden kannst ohne in einem Schützenverein gewesen zu sein.

    Nochmal zum Nachlesen hier ein Link: Klick

    Und wie gesagt, die 30 Stunden mögen vielleicht von deinem Verband oder Verein gefordert sein, gesetzlich sind sie es jedenfalls nicht. Falls doch bitte ich um eine Angabe der Stelle wo das geregelt ist. §7 WaffG regelt das jedenfalls nicht.

    Desshalb nochmal die Frage: Bist du evtl. im DSB? Wenn ja würde das so manche "merkwürdige" Gesetzesauslegung was Vereinszugehörigkeit, Befürwortung und Sachkunde angeht erklären.
    [EDIT] Sehe grade, dass du das vorhin schon beantwortet hattest.

    mfg
    Maecius

    Anstatt zu klagen, dass wir nicht alles bekommen was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles kriegen, was wir verdienen.

    Einmal editiert, zuletzt von Maecius (26. November 2006 um 02:28)

  • Ich wollte eigentlich nix mehr dazu sagen...weil keine lust mehr...
    Du kannst einfach so ohne in einem Verein zu sein ohne jemals vorher eine Waffe in der Hand gehabt zu haben, los gehen die Sachkunde privat ablegen bei einem anerkannten Prüfer, wie wurde ja schon zig mal beschrieben. Dann gehst du am nächsten Tag (nix ein Jahr) so wie ich es auch gemacht habe zum zuständigen Amt legst das Zeugnis (der Sachkunde) und dein Perso vor und auch nix polizeiliches Führungszeugnis wo für auch ??? das Führungszeugnis allein reicht eh für nix...
    das machen die vom Amt Führungszeugnis (Strafregister usw.) und diverse andere Auskünfte einholen. Dann kannst du nach ca. 2 Wochen deine WBK abholen wenn alle Auskünfte ok waren.
    Sag mal du bist sicher das du eine WBK hast ?
    Ich frage wegen dem Führungszeugnis und

    Zitat

    und freust dich danach über ein eigene WBK mit der du auch Großkaliberwaffen erwerden kannst ohne in einem Schützenverein gewesen zu sein.


    mit der eigentlichen WBK bekommst du garnix...ohne den passenden Voreintrag.
    hm...ich frag mich immer noch ob ich einem Troll auf gesessen bin...oder nicht.
    egal hier ist nu schluß für mich...

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • thomas magnum

    Die 30 Std. wurden dir vom Veranstalter vorgeschrieben, mehr nicht.
    Ich, und viele Andere haben das an einem Tag gemacht. ;)

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Ok Ralf....

    ich gehe halt in meiner einfachheit davon aus was der NSSV auf
    solchen Einladungen schreibt stimmt auch.
    Wenn ihr das in einem Tag gemacht habt......was wir 30 Stunden
    gepaukt haben....kann das eigentlich nicht das selbe sein. :confused2:

    EDIT: cooles Weihnachts-Avatar....die Viper ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (26. November 2006 um 02:58)

  • Soweit ich weiß (und da bin ich mir ziemlich sicher) braucht man in Deutschland vier Voraussetzungen um an eine WBK zu kommen:

    Das Alter (18 für KK und 21für GK mit MPU bzw 25 für GK ohne MPU)
    Die Zuverlässigkeit (Keine Vorstrafen etc.)
    Die Sachkunde (entscheident ist die Bescheinigung, nicht wie diese erlangt wurde)
    Und das Bedürfnis (das wird durch regelmäßiges Training nachgeweisen)

    Von einem Verein ist nirgendwo die Rede. Du musst nur irgendwie sicherstellen, dass du dein Bedürfnis bestätigt kriegst z.B. über einen anerkannten Schießsportverband als Einzelmitglied. Dass man ohne ein Bedürfnis (also ohne dass man vorher 12 Monate trainiert hat) an eine WBK kommt, auf die man aber nichts eingetragen bekommt klingt irgendwie unlogisch und kann ich auch nicht ganz glauben.

    Langsam glaub ich du tust absichtlich so, als wenn du mich nicht verstehst um zu provozieren ??? Sollte ich mich in irgendeinem Punkt irren lasse ich mich auch gerne korrigieren, aber dann bitte nicht durch ein "was du sagst ist falsch" sondern durch konkrete Verweise auf bestehende gesetzliche Regelungen.

    mfg
    Maecius

    Anstatt zu klagen, dass wir nicht alles bekommen was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles kriegen, was wir verdienen.

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    hm...ich frag mich immer noch ob ich einem Troll auf gesessen bin...oder nicht.

    Na, ich denke ein Troll ist Maecius nicht, er provoziert ja nicht. Er hat halt eine andere Meinung wie du, ist doch auch nicht schlimm, oder doch?
    Ich finde es klingt plausibel, auch wenn ich nicht genau weiss ob´s stimmt und interessieren tut´s mich auch, da ich nicht so der Vereinsmensch bin.

    Michael

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

  • Zitat

    Na, ich denke ein Troll ist Maecius nicht, er provoziert ja nicht.


    nein das stimmt wohl, aber wir reden aneinander vorbei...und viel wichtiger ich habe dazu keine "Meinung". mehr....

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Die 30 Std. wurden dir vom Veranstalter vorgeschrieben, mehr nicht.
    Ich, und viele Andere haben das an einem Tag gemacht.


    Tja wie das geht war mir schon immer ein Rätsel, und mit einem "Tag" meinst du ja vermutlich ca. 8 Stunden...von den noch min. 1Stunde für die Prüfung abgezogen werden muß.
    Waffenkunde (Lang und Kurz-Waffen) theoritisch und praktisch,
    Munitionskunde (Geschossarten/Ladungen) und Balistik (innen und aussen-Balistik),
    Notwehrrecht sehr ausführlich § 32 bis 34 StGb (Strafgesetzbuch)
    Waffenrecht (Waffg.)
    Das alles in ca. 7 Stunden, also ich habe meine Ausbildung gern gemacht, ich hab einiges gelernt, und das ist auch gut so.
    Denn jemand der eine erlaubnispflichtige (tödliche) Schußwaffe besitzt trägt eine große Verantwortung.
    Wie heißt es so schön Unwissenheit schützt vor strafe nicht falls es mal schwierigkeiten gibt.
    Gruß Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Hallo Leute,
    man da bin ich ja traurig das ich gestern so früf zu Bett gegangen bin.
    Aber das hatte den Vorteil, dass ich heute alles in Ruhe lesen konnte. So wie ich das sehe, habt ihr gestern wirklich an einander vorbei geredet. Jeder hat sich in seine Denkungsweise immer weiter reingesteigert. Aber für mich Themenstarter sind eigendlich alle Fragen geklärt. Das Sinnvollste, auch wenn ich es eigendlich anders machen wollte, ist wie Thomas geraten hat. Ich suche mir einen mir angehemen Verein (vieleicht gefällt es mir ja sogar), mache einige Praktische (die kann ich ja gar nicht zu hause machen) und mache denn dort die Sachkundeprüfung.

    Gruß Ortwin

    Macht mit beim Fernwettkampf.

  • Zitat

    Die Sachkunde (entscheident ist die Bescheinigung, nicht wie diese erlangt wurde)

    ... richtig. über eine bundeseinheitliche regelung (pflichtstundenzahl, art der prüfung etc.) soll angeblich derzeit beraten werden. ich habe die sachkunde bei der DEVA in buke/altenbeeken gemacht. die "prüfung" bestand darin, dass man mit einem .44er und einer P38 auf dem stand so schießem mussten, dass der prüfer nicht zu schaden kommt. eine theorieprüfung gab es nicht, aber einen tag lang theorievorlesung. mein bruder hat vor einigen jahren die sachkunde in niedersachsen abgelegt und der lehrgang ging über 3 samstage inkl. prüfung in theorie und praxis - es gibt also sehr unterschiedliche ARTEN, seine sachkunde abzulegen,. sie muss halt nur offzielle anerkannt sein. daher solltest du auch mal vorab erkundungen einholen, wo es ggf. etwas aufwändiger ist.

    jens