aktuells waffengesetz

Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 6.786 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Dezember 2006 um 12:33) ist von White.

  • Ähm,

    es gibt doch keine neues Waffg. Das momentan gültige ist von 2003.


    Oder was meinst du ?

    Gruß

    cz75

  • Ich mach gerade das Waffengesetz für November. Braucht jemand eins? Nein? Dann nehmen wir das von 2003 nochmal, das spart Geld.

    Sagen wir es mal so: unter dem Button "Waffenrecht" findet man stets das aktuelle Waffengesetz in der aktuellsten Fassung, frischer geht's auch auf dem Großmarkt nicht (und mit verlinkten Paragrafen eh nicht).

    Das Grundgesetz etwa stammt von 1949, also noch aus dem letzten Jahrtausend und ist immer noch recht frisch. Allerdings sollte man ein derart durchdachtes Gesetz besser nicht in einem Atemzug mit dem gültigen Waffenrecht nennen, das handwerklich laut Aussage einiger juristischer Fachleute von internationalem Rang handwerklich einfach Murks ist.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • ich weiß, das passt hier nicht rein, aber wenn ich dafür nen extra thread eöffne, werd ich gelyncht.

    Ich hab mir jetzt schon einges durchgelesne, inklusive dem WaffG (natürlich nicht ganz gelesen), aber mir sind zwei sachen noch immer nicht ganz klar:

    • Gibt es einen Unnterschied zwischen Tragen und Führen und wo liegt der?
    • Was für eine Berechtigung brauche ich um C02/Gassoftair Waffen zu führen bzw. zu tragen?

    MfG,
    Connor

  • Um eine CO2/Gassoftair zu führen benötigst du einen "großen" Waffenschein, wie für scharfe Schußwaffen auch.

    Tragen und führen ist das selbe, wenn die Waffe geladen und zugriffsbereit ist.


    Gruß

    cz75

  • Zitat

    Original von cz75
    Um eine CO2/Gassoftair zu führen benötigst du einen "großen" Waffenschein, wie für scharfe Schußwaffen auch.

    Etwas mißverständlich ausgedrückt: den gibt's aber für Druckluft- und CO2-Waffen gar nicht, also ist es auch nichts, was man erhoffen/anstreben könnte...

    Diese Waffen, sofern sie ein :F:-Zeichen tragen, dürfen transportiert werden "zu einem vom Bedürfnis umfaßten Zwecke". Das sind bei allen nicht zur Verteidigung oder zur Jagd geeigneten Waffen Schußwaffen (und dazu zählen diese Modelle) der Weg zum Schießstand, zum Büchsenmacher oder auch zu einem anderen Kumpel, falls man bei ihm im Haus/Garten dem WaffG entsprechend schießen darf.

    Einkaufsbummel, große Umwege und tagelanges Spazierenfahren ist also nicht drin.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • wie sieht das denn mit einer Schreckschusswaffe aus...muss ich da irgendwas beachten wenn ich die mitnehme..also das ich die nich auf öffentliche veranstaltungen mitnehmen darf das weis ich..gibt es da sonst noch was?

    Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein.(Albert Einstein)

  • Um eine Schreckschusswaffe zu führen, benötigt man den kleinen Waffenschein.

    Bemühe dazu doch mal die Suchenfunktion .

    Gruß

    cz75

  • danke das hat schon ein paar fragen geklärt. aber ich habe meine frage zu allgemein gestellt.
    wenn ich nun einen zugelassenen tresor besitze, kann ich dort meine ssw mit munition einschließen? weil es immerwieder heisst munition getrennr auf zu bewahren.
    aber ich habe es richtig verstanden, dass wenn ich meine ssw zum selbstschutz verwenden möchte dies ausserhalb eines grundstückes nur mit KWS darf, richtig?

    Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein.(Albert Einstein)

  • Zitat

    Original von ziGGy
    danke das hat schon ein paar fragen geklärt. aber ich habe meine frage zu allgemein gestellt.
    wenn ich nun einen zugelassenen tresor besitze, kann ich dort meine ssw mit munition einschließen? weil es immerwieder heisst munition getrennr auf zu bewahren.
    aber ich habe es richtig verstanden, dass wenn ich meine ssw zum selbstschutz verwenden möchte dies ausserhalb eines grundstückes nur mit KWS darf, richtig?

    Nicht alles durcheinander.

    1. zugelassener Tresor ist relativ. Für Freie Waffen reicht ein abschließbarers Behältnis. Willst Du jedoch SSW samt Munition in EINEM Behältnis aufbewahren, muss es ein Tresor/ Waffenschrank der Stufe 0 (Null) sein. Siehe auch: CO2air.de-Lexikon: Aufbewahrung von Freien Waffen

    2. Dich selbst verteidigen darfst Du überall und jederzeit. Wenn Du jedoch eine SSW außerhalb des eigenen/ befriedeten Besitzes FÜHREN möchtest, ist der KWS notwendig.

    Fördermitglied des VDB.

  • ah sehr gut! ich bedanke mich! :lol:
    dann haben die nervigen fragen erstmal ein ende ;)

    Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein.(Albert Einstein)

  • Ich habe auch mal eine Frage, passt ganz gut zum Thema.

    Also es geht um Pfefferspray und Cs-Gas.

    Es wird ja gesagt, dass man Pfefferspray nur gegen Tiere einsetzen darf und der einsatz gegen Menschen nur der Polizei vorbehalten ist. Aber im gerechtfertigtem Notwehr-Fall darf ich es ja auch gegen Menschen einsetzen.

    Nun zur eigentlichen Frage:

    In welchen Fällen darf ich denn dann Cs-Gas noch einsetzen?

    Hallo meine Freunde :lol: :lol: :lol: :lol: