Aus der Hüfte schiessen?

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 2.687 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Oktober 2006 um 15:20) ist von RD-Reaper.

  • Letztens kam bei Galileo ein Beitrag darüber ob die Westernhelden wie sie im Film dargestellt werden, tatsächlich so gut mit ihren Colts umgehen konnten.

    Da die Tests in Deutschland aus Waffenrechtlichen Gründen nicht möglich waren (Aus der Hüfte schiessen etc. pp) mussten sie jene in den USA durchführen. Dabei haben sie auf Äpfel usw. geschossen.

    Jetzt frage ich mich: Aus der Hüfte schiessen ist hier verboten?
    Es gibt ja schon so einiges Hirnrissiges im deutschen Waffengesetz z.B. der Verbot von Laservisieren auf freien Waffen usw. aber das klingt mir schon wirklich zu peinlich.

    Ist da was dran?

  • Klar. Seit Einführung des neuen Waffengesetzes 2003 bestimmt der Staat auch (als einzige Sportart!), was "sportliches Schießen" ist und ob ein Schießsportverband und seine Sportordnung anerkannt sind - davon hängt z.B. ab, ob der Verband Befürwortungen für Waffen ausgeben darf oder nicht. Auf zugelassenen Schießständen dürfen eben auch nur zugelassene Disziplinen geschossen werden, sonst wird die Anlage geschlossen und der Betreiber verknackt.

    https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P15
    (sollte man mal komplett gelesen haben)
    Auszug:
    "(6) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig."

    Dazu regelt dann die Allgemeine Waffenverordnung (die Gesetzeskraft hat) die Feinheiten:

    https://www.co2air.de/wbb2/wom/AWaffV.html ,
    darin dann:

    Abschnitt 3 - Schießsportordnungen; Ausschluss von Schusswaffen; Fachbeirat

    § 5 Schießsportordnungen
    § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
    § 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport
    § 8 Beirat für schießsportliche Fragen

    Abschnitt 4 - Benutzung von Schießstätten
    § 9 Zulässige Schießübungen auf Schießstätten


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Aus der Hüfte schiessen ist nicht in dem Sinne verboten.
    Zuhause kannst du gerne mit deinem Luftgewehr, Softair, was weiss ich aus der Hüfte schiessen.

    Im Verein (der einzige Ort wo du scharfe Waffen schiessen darfst) geh es um Sportliches schiessen. Da sind Deutschüsse (also zb aus der Hüfte) nach der Sportordnung untersagt.

    Bin mir relativ sicher, dass es wie oben geschlidert ist, aber keine Garantie.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Zitat

    Jetzt frage ich mich: Aus der Hüfte schiessen ist hier verboten?


    hm..ob es nun wirklich verboten ist kann ich nicht sagen.
    Aber die meisten normalen Schießstände haben einen Tresen, Ablage,Stand hinter dem der Schütze steht,
    und ich meine der ist immer ca. 1m hoch ist wohl Vorschrift.
    Naja und wenn du aus der Hüfte schießt sollte das unschöne Löcher im Tresen geben. :laugh:
    Gruß Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Danke für die recht ausführliche Antwort.
    Werde mich da noch weiter einlesen.

    Ich finde das einfach nur noch panne.
    Und das alles wegen eines irren Spinner´s, der auf einer Schule durchgedreht ist oder waren ähnliche Regelungen (bezieht sich jetzt auf Bewegung beim Schiessen/Zielen, aus Deckungen feuern etc.) bereits vorher so festgelegt?

    Das klingt für mich stark nach "Wir wissen nich was wir gemacht haben, aber hauptsache wir haben was gemacht und das Wählervolk hält die Schnauze"

  • Die Einwände sind richtig: bei dir zuhause darfst du aus der Hüfte schießen (allerdings nur :F:-Druckluftwaffen und Softairs), auf einem zugelassenen Schießstand und (wie im Film) mit Großkaliber-Revolvern eben nicht.

    Das hat aber nichts mit der Brüstung zu tun, für die es auch keine vorgeschriebene Höhe gibt. Nur den gesunden Menschenverstand, daß für eine nur 50 cm hohe Ablage die menschlichen Arme zu kurz sind...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von XXL
    Aus der Hüfte schiessen ist nicht in dem Sinne verboten.
    Zuhause kannst du gerne mit deinem Luftgewehr, Softair, was weiss ich aus der Hüfte schiessen.

    Im Verein (der einzige Ort wo du scharfe Waffen schiessen darfst) geh es um Sportliches schiessen. Da sind Deutschüsse (also zb aus der Hüfte) nach der Sportordnung untersagt.

    Bin mir relativ sicher, dass es wie oben geschlidert ist, aber keine Garantie.

    Ja ich meinte auch in Bezug auf scharfe Waffen.
    Ich bin in keinem Verein, daher wusste ich nicht, dass es so extrem pingelig ist und einem sogar vorgeschrieben wird, wie man da zu zielen hat

    Einmal editiert, zuletzt von renado (1. Oktober 2006 um 12:37)

  • Zitat

    Das hat aber nichts mit der Brüstung zu tun, für die es auch keine vorgeschriebene Höhe gibt. Nur den gesunden Menschenverstand, daß für eine nur 50 cm hohe Ablage die menschlichen Arme zu kurz sind...


    ja stimmt, das ist wirklich praktisch...das der Tresen so hoch ist :laugh:
    Ich wollte ja auch nur sagen das es auch garnicht möglich ist selbst wenn man es dürfte :))

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von renado
    Danke für die recht ausführliche Antwort.
    Werde mich da noch weiter einlesen.

    Ich finde das einfach nur noch panne.
    Und das alles wegen eines irren Spinner´s, der auf einer Schule durchgedreht ist oder waren ähnliche Regelungen (bezieht sich jetzt auf Bewegung beim Schiessen/Zielen, aus Deckungen feuern etc.) bereits vorher so festgelegt?

    Das klingt für mich stark nach "Wir wissen nich was wir gemacht haben, aber hauptsache wir haben was gemacht und das Wählervolk hält die Schnauze"

    wenn du dich da weiterbilden möchtest empfehle ich dir das du auf den seiten des "deutschen schützen bundes" die vorbereitungsunterlagen zur sachkundeprüfung runterlädst. da sind zum reinen gesetzestext oft noch anmerkungen und erklärungen dabei.

    "Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit; aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.""Der übernächste Krieg wird nur noch mit Pfeil und Bogen entschieden." [B]Albert Einstein (1879-1955), dt.-amerik. Physiker[/B]