Altersnachweis fälschen ?

Es gibt 51 Antworten in diesem Thema, welches 8.792 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. September 2006 um 12:58) ist von NickK.

  • Natürlich, siehe WaffG.

    Schau einfach mal nach den Schlagwörtern "überlassen" (bzw. "überlässt") etc.

    Ich bekomme doch auch eine auf den Deckel, wenn ich als Privatperson den <hier abwertendes Wort hindenken> Jugendlichen im Supermarkt eine Flasche Schnaps kaufe. Das wird die Polizei da auch nicht interessieren, ob ich eine Privatperson bin...

    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Im Prinzip kann sich doch EGun beim Zertifizieren der Mitglieder mit dem "ID-Symbol" auch nicht sicher sein, ob das Account vom Bruder, Onkel, Sohnemann, etc... genutzt wird, der zufällig den Perso eines Volljährigen zur Hand hatte oder einen guten Scan und Photoshop... (da ich dort nicht "zertifiziert" bin, kenn ich den genauen Vorgang nicht, vielleicht wird sowas ja auch abgefangen)

    Wenn ich nun einem sogenannten "zertifizierten" Mitglied eine Waffe überlasse, habe ich rein gar nichts in der Hand, sondern verlasse mich auf einen Vermittler - haftet der dann auch? Was sagen die AGBs? Wäre nachlesenswert...

    Wer sich ganz sicher gehen will, nutzt keine halbanonymen Handelsplattformen, sondern verkauft an einen Büchsenmacher oder per privater Übergabe. Allein schon die Herausgabe meiner Kontodaten an Dritte über diese Handelsplattformen sorgt für ein leicht ungutes Gefühl im Bauch...

    Grüße,
    Martin!

    :ptb: :[|]: Mauser HSc 90 :[|]: :ptb:
    ...und alle anderen im Avatar mal gehabt...

  • du kannst dich sogar noch beim versand der waffe strafbar machen ...
    z.b. wenn die deutsche post checkt was im paket drinnen ist ! ich glaub nicht dass waffenversand in den agb´s "legal" ist ..

    nochdazu wenn das paket von einen unter 18 jährigen angenommen wird und dieser das paket öffnet usw. ^^

    extrem beispiel ^^

    aber ich denke mal eine gute kopie bzw. ein guter scan vom personalausweis von beiden seiten sprich vorne und hinten ist eigentlich ok und zur not die daten auf dem rechner speichern ..

    oder privat verkaufen =) an 18+ da kannst dir ja dann sicher sein

    mfg

  • Zitat

    Original von defence
    Hallo,

    ich empfehle ein Foto des Ausweises schicken zu lassen.
    Dann bist du auf der sicheren Seite !

    Nicht wirklich. Digicam foto in der bestmöglichen Auflösung, das aber nachbearbeitet, dann Auflösung runterrechnen und bei Schlecker oder so auf Papier bringen lassen, so erkennt keiner mehr die Fälschung, welche beim genauen hinsehen auf ein hochauflösendes Scan vielleicht erkannt worden wäre.

    mfg.

  • Zitat

    Original von DMC Crip
    du kannst dich sogar noch beim versand der waffe strafbar machen ...
    z.b. wenn die deutsche post checkt was im paket drinnen ist ! ich glaub nicht dass waffenversand in den agb´s "legal" ist ..

    Natürlich ist er das ! Sonst könnten sämtliche online-Shop wohl dicht machen.

    Auszug aus den DHL-AGBs:


    ----------------------schnipp-----------------
    Praktische Informationen zum Inhalt von Paketsendungen

    DHL Express Deutschland befördert grundsätzlich keine Produkte, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt. Für Ausnahmefälle gelten die "Regelungen für die Postbeförderungen von gefährlichen Stoffen und Gegenständen."

    Als Gefahrgut gelten grundsätzlich Inhalte von Sendungen, die

    * explosive
    * gasförmige
    * entzündbare
    * ansteckungsgefährliche
    * giftige
    * ätzende
    * umweltgefährdende
    * radioaktive

    oder andere gefährliche Eigenschaften oder Aggregatzustände im Sinne des ADR (Accord Européen sur le transport des marchandises dangereuses par route) haben.

    ------------------schnapp------------------

    Munition darf nicht ohne weiteres (nur als Gefahrgut) verschickt werden - (freie) Waffen hingegen schon.

    Gruss, Jörg

  • Folgende Maßnahmen zur (juristischen) Eigenabsicherung:

    Punkt 1):
    Kunde/ Inhaber einer Rechtsschutzversicherung, idealer Weise auch für WaffenRecht (gibt es u.a. auch beim FWR).

    Punkt 2):
    Auf die Zusendung einer Kopie bestehen;
    besser noch auf einen Scan in bestmöglicher Qualität (z.B. 600dpi)

    Punkt 3):
    Prüfen, ober der Käufer bereits Geschäfte gemacht hat. Ggf. vorherige Auktionen einsehen, eventuell vorherige Käufer/ Verkäufer fragen. Bei Neukunden: Vorsicht!

    Punkt 4):
    Zudem gibt es online noch so Zertifizierungsportale, bei denen man seine Volljährigkeit nachweisen kann/ muss.
    Ich weiß jedoch nicht, ob man die Daten von dort jemand anderem zeigen kann, sich also als Volljährig ausweisen kann.


    Wenn man all diese Punkte geprüft hat, kann einem keiner Fahrlässigkeit unterstellen. Der Sinn eines Versandgeschäftes ist ja, dass sich Kunde und Verkäufer an einem Ort treffen müssen, sondern örtlich getrennt sein können.


    Die Rechtsschutz dürfte einen im Notfall auch aus der Sache "raushauen". Voraussetzung eben: dass man sich im Vorfeld gewissenhaft um die Überprüfung gekümmert hat.
    Blindlings (ohne Persokopie) an hansi1987@funmail.xxx etwas verschicken dürfte zu Recht Konsequenzen nach sich ziehen.

    Aber wie immer, wenn es hier im Forum ums Thema Recht geht - so ist das rein spekulativ und als kann nur als Vorschlag verstanden werden und NICHT als Rechtsberatung!
    Selbst die Paragraphenreiterei 1:1 und ein halbes Dutzend Gerichtsenscheide sind keine Garantie, dass es beim nächsten Angeklagten genauso abläuft.

    Darum: sich bestmöglich absichern:
    - Betrug möglichst ausschließen
    - und für den Ernstfall versichert sein.

  • ich weiss das schwankt jetzt sehr vom thema ab aber ->

    ich kann es mir aber echt nicht vorstellen .. das dies legal ist ..
    ok gut mit den stoffen die du aufgezählt hast kann das schon sein bzw. wird es so sein steht ja dort ...

    aber was ist dann mit den ganzen menschen oder. z.b. online shop´s dort bieten sie ja auch munition an diese wird auch ganz normal als nachnahme oder normales paket versendet ! (habe ich letztens erst die erfahrung gemacht)

    oder in egun ich lege ein paar patronen bei ... z.b.
    dann machen sich die leute wenn man es genau nimmt ja auch strafbar oder nicht ?

    :evil::evil:

    mann sollte mal dhl anschreiben und nachfragen ob man freie waffen :F: versenden darf z.b. ssw´s :lol::nuts::nuts:

    mal schaun was passiert ... =)

    @ lobo hast du nen genauen link wo das ganze drinnen steht ??

    mfg

    Einmal editiert, zuletzt von Abi-87 (20. September 2006 um 15:47)

  • Soweit mir bekannt, dürfen mit der Post/ DHL, aber auch anderen Transportunternehmen auch Waffen und Munition (im Inland) transportiert werden.

    Aber war da nicht erst kürzlich was, dass sich die Bümas zusammen geschlossen haben und einen "Spezialversender" gefunden haben?

  • Also ich habs jetzt mal mit folgender Beschreibung reingestellt: (siehe Anmerkung bei 2.):

    Sollte ich etwas vergessen haben (rechtlicher Natur, auf das ich noch hinweisen muss?
    ---------------------------------------

    Verkaufe hier das „Flaggschiff“ der Firma Röhm – der XXXXX (9mm) mit 150 Schuss Munition.

    PTB 597 Der Revolver wurde sauber gepflegt und regelmäßig geölt, Schusszahl bisher liegt bei 1 Packungen à 50 Stück (nur NC Munition).

    Die Gebrauchspuren sind minimal, die technische Funktion des Revolvers ist natürlich einwandfrei, die Brünierung ist in gutem Zustand.

    Die Lieferung enthalt den Revolver im Originalkarton, einen Abschussbecher, die originale Bedienungsanleitung sowie zum Revolver passende 150 Schuss 9mm Munition (XXXXXXXXcal.380)

    Versand nur innerhalb Deutschlands.

    Fragen beantworte ich gerne: -> Email

    An Neukunden bei Egun (Kunden mit 0 Bewertungen) erfolgt kein Verkauf!


    --------------- Rechtliches-------------

    Mit der Abgabe ihres Gebotes sind sie mit folgenden rechtlichen Bedingungen einverstanden:

    1.) Es handelt sich um einen Privatverkauf. Daher keine Garantie oder Rücknahme. Der Versand erfolgt nach Geldeingang – oder Sie senden mir einen Scan des Überweisungsbeleges, dann erfolgt der Versand natürlich sofort.

    2.) Sie müssen einen Altersnachweis erbringen (Kein Fax! Nur gescannte/kopierte/fotografierte Personalausweise – bitte Vorder- und Rückseite!). Sollten Sie noch minderjährig sein: Das Fälschen von Personalausweisen ist Urkundenfälschung und somit strafbar! Sollte mir ein gefälschter Scan gesendet werden, werde ich das sofort (!) Anzeigen!

    3.) Mit dem Kauf akzeptieren Sie folgende Belehrung über das WaffG: 1. Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren. 2. Führen von Gas- und Signalwaffen Wer die tatsachliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben (führen) will , bedarf einer behördlichen Erlaubnis - Kleiner Waffenschein - (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu). Ohne Erlaubnis dürfen Signalwaffenbeim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs oder bei Not- und Rettungsübungen geführt werden. Schreckschuss- und Signalwaffen dürfen bei Sportveranstaltungen zur Abgabe von Startschüssen ebenfalls ohne Erlaubnis geführt werden. Dies bedeutet für Silvester, dass das Abschießen von Pyros auf öffentlichem Gelände ohne Kleinen Waffenschein eine Straftat ist. Er wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Die örtlich zuständige Behörde ist abhängig vom Bundesland die Kreispolizeibehörden, die Landratsämter bzw. der Polizeipräsident. 3. Schießen mit Gas- und Signalwaffen Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig. Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu: Notwehr, Notstand mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen, zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichjen Betrieben im befriedeten Besitztum , wenn der Inhabers des Hausrechtes dem zustimmt, die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können und mit Waffen geschossen wird, deren Geschoßenergie nicht über 7,5 Joule ("F im Fünfeck") beträgt (z.B. Luftdruck- und CO²-Waffen im eigenen Keller mit Kugelfang) mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

  • Das 3. Rechtliche finde ich was übertrieben das musst du nicht rein schreiben, wirkt irgendwie so wie gewollt aber nicht gekonnt. :ngrins:

    Guck mal bei anderren Auktionen und was die so schreiben.

  • aber so ist es perfekt ! ich würde zum 3. evtl. nur hinschreiben dass ssw´s ab 18+ jahre legal zu besitzen sind und man zum führen den kleinen waffenschein braucht ...

    ansonsten perfekt

    Einmal editiert, zuletzt von Abi-87 (20. September 2006 um 16:31)

  • Zitat

    Original von Rambo
    Das 3. Rechtliche finde ich was übertrieben das musst du nicht rein schreiben, wirkt irgendwie so wie gewollt aber nicht gekonnt. :ngrins:

    Guck mal bei anderren Auktionen und was die so schreiben.

    Doch, dass muss rein! Hab im WaffG nachgeschaut, beim Überlassen ist der Käufer darüber aufzuklären.

  • Das liegt daran, dass das ebenfalls meine sind!
    (Löse meine Sammlung auf).

    Ganz gleich sind die Texte nicht, die Qualität ist schon unterschiedlich dargestellt, so wie sie der einzelnen Waffe entspricht.

    Ich hab schon überlegt, dass ganze als Konvolut zu verkaufen, aber wer kauft das denn schon? Für die Kleine rechne ich eh nicht mit viel gewinn, die anderen sollten schon noch etwas bringen...

  • Ich bin über deine "gemeinte" Auktion auf die restlichen beiden gestoßen.
    Ist ja nicht schwer, wenn man sich alle Autionen eines Users ansehen will ;)

    Ich gehe aber mal davon aus, dass dein Text in der nächsten Zeit tatsächlich kopiert wird. ;)

  • Zitat

    Original von TomCat74
    Doch, dass muss rein! Hab im WaffG nachgeschaut, beim Überlassen ist der Käufer darüber aufzuklären.

    Das stimmt leider nicht ganz
    Du musst nur darauf hinweisen das zum führen ein KWS benötigt wird mehr nicht. Ist natürlich nett das du dir die Mühe gemacht hast das alles da rein zu schreiben nur kann es passieren wenn sich mögliche neue Käufer das durchlesen ,sich denken "Oh 'Gott lieber nicht kaufen ,was man da alles beachten muss".

  • Na ja, wer sich mit SSWs auskennt, der liest sich den Text gar nicht durch, weil er eh weiß, was drinn steht...

    Nein nein, selbst geschrieben hab ich den Text natürlich nicht (das wäre mir zuviel Aufwand), ist ne Vorlage aus dem Netz (woher auch sonst :lol: )

    § 35 Abs. 2 WaffG-neu :
    Im gewerbsmäßigen Waffenhandel (Direkt- und Versandhandel) ist beim Überlassen von Schreckschuss- Reizstoff- und Signalwaffen auf die Erfordernis des Kleinen Waffenscheins und einer Schießerlaubnis, sowie auf die Strafbarkeit des Führens ohne Kleinen Waffenschein hinzuweisen und dieser Hinweis zu protokollieren

    wobei dei frage immer noch bleibt, ob das bei Privatpersonen auch so ist, immerhin wir nur der gewerbsmäßigen Waffenhandel erwähnt!

    Einmal editiert, zuletzt von TomCat74 (20. September 2006 um 17:32)

  • Zitat

    Original von bogi32b

    Nicht wirklich. Digicam foto in der bestmöglichen Auflösung, das aber nachbearbeitet, dann Auflösung runterrechnen und bei Schlecker oder so auf Papier bringen lassen, so erkennt keiner mehr die Fälschung, welche beim genauen hinsehen auf ein hochauflösendes Scan vielleicht erkannt worden wäre.

    mfg.

    Hmmm, sicherlich ein interessanter Thread, aber muss man solch detailierte Anleitungen hier posten? Jugendliche unter 18 sind sehr zahlreich vertreten, und wenn man hier noch ein How-To geliefert bekommt, dann fehlt nur noch ein bisschen kriminelle Energie (etwas wo dran es einigen Jugendlichen nicht mangelt) und schon klingelt der Postmann...

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Zitat

    Original von DMC Crip
    ich weiss das schwankt jetzt sehr vom thema ab aber ->
    ich kann es mir aber echt nicht vorstellen .. das dies legal ist ..

    Na wieviel mehr als den Auszug aus den AGBs brauchst Du noch ? Pornos sind auch erst ab 18 und dürfen versendet werden.

    Zitat


    aber was ist dann mit den ganzen menschen oder. z.b. online shop´s dort bieten sie ja auch munition an diese wird auch ganz normal als nachnahme oder normales paket versendet ! (habe ich letztens erst die erfahrung gemacht)


    Normalerweise muss bei DHL Munition als Gefahrengut deklariert werden und speziell versendet.
    Eventuell ist das bei anderen Logistikunternehmen anders !?

    Zitat


    oder in egun ich lege ein paar patronen bei ... z.b.
    dann machen sich die leute wenn man es genau nimmt ja auch strafbar oder nicht ?


    Man verstösst damit gegen die AGBs von DHL.

    Zitat


    mann sollte mal dhl anschreiben und nachfragen ob man freie waffen :F: versenden darf z.b. ssw´s :lol::nuts::nuts:


    Ich wüsste nicht wozu .. aber wenn Du zuviel Zeit hast und deren stehlen willst - tu das :))

    Zitat


    @ lobo hast du nen genauen link wo das ganze drinnen steht ??


    http://www.dhl.de .. dann irgendwo unter "was darf nicht versendet werden" .. schau halt selbst nach.

    Gruss, Jörg