home-made elektroschocker?

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 2.869 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. August 2006 um 11:26) ist von flens69.

  • Hallo... Ich habe eine Frage.

    Darf man eine selbstgebaute Elektroschocker auf "egun" verkaufen? :confused2:

    Und ist es überhaupt legal sowas selber zu bauen auch wenn man nicht vorhat ihn jemals zu benutzen???? :confused2:

    Vielen Dank! :lol:

  • Ich befürchte ja.
    :(

    Quelle: http://www.security-discount.com/faq/elektroschockerges_faq.htm


    Aber wer kauft so einen selbstgebastelten Paralyser?
    Und wer haftet im ungünstigsten Falle?

    Fein, wenn Dein Hobbythek-Produkt zu funktionieren scheint, aber bastel lieber was anderes daraus, bevor jemand damit umkommt.

    Fördermitglied des VDB.

  • Was ist den das für eine Frage....Demnächst fragen die hier auch noch ob man eine scharfe Schusswaffe selber bauen darf.Ich würde mal sagen, dass sich die Frage von selbst klärt. :new16:Lass es lieber bleiben.Wenn man so ein Ding brauch, dann kauf wenigstens einen.

  • Ich finde solche anfragen echt überflüssig , so etwas gehört hier nicht hin und sollte geschlossen werden

    :F: HW 97 K , Tell 220 Nickel , Diana Mod. 35 , Diana Mod. 25D , Diana Mod.75 , FWB 300S , FWB 65 . CO2 , Walther CP99 , Walther CP88 , Crosman 357 und als SSW Browning GPDA 8 , Browning DPDA 9 , Röhm RG3 , Röhm RG 89N und eine IWG Kurier :new11:

  • Ach quatsch, soll er lieber nicht Fragen und gleich bauen und es soll sonst was passieren!? Für UNS sind es vieleicht schwachsinnige Fragen ABER für einen Neuling in Sachen Waffenrecht ist das ein berechtigte Frage!!! :new16:

    Aber lass es sein etwas selber zu bauen, was anderen Menschen Schaden zuführen kann!!!

    FINGER WEG, SONST FINGER WEG!! :nuts: :lol: :nuts:

    gute nacht..... :))

  • Zitat

    Original von zetan
    Und ist es überhaupt legal sowas selber zu bauen

    Ich weiß nicht, woher aus dem Zitat von 5-atü eine Erlaubnis zum Selbstbau kommen soll. Diese Verlängerung der Ausnahmegenehmigung gilt nur für bereits für die 2003 von der PTB zugelassenen Geräte und sicher nicht für Eigenbauten. Man darf auch die Klinken seines Hauses nicht unter Strom setzen, um Einbrecher zu grillen...

    Fangt mal im Waffengesetz gaaaanz vorn zu lesen an:

    https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P1

    und in Anlage 2 findet man ebenfalls direkt am Anfang, bei den verbotenen Waffen, diejenigen

    Zitat

    1.3.6

    Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit;

    Mit anderen Worten: die bereits vor 2003 zugelassenen Elektroschockgeräte sind weiterhin per mehrfach verlängerter Ausnahmegenehmigung zugelassen, für neuere gibt es aber noch kein Prüfverfahren (und folglich sicher auch keine Zulassung).

    Wie wäre es also mit harmloseren Bastelvorschlägen...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Ich weiß nicht, woher aus dem Zitat von 5-atü eine Erlaubnis zum Selbstbau kommen soll. Diese Verlängerung der Ausnahmegenehmigung gilt nur für bereits für die 2003 von der PTB zugelassenen Geräte und sicher nicht für Eigenbauten. [...] Fangt mal im Waffengesetz gaaaanz vorn zu lesen an [...]

    Sorry, ich hatte das BKA-Statement nur kurz überflogen und nicht weiter in Zusammenhang mit dem WaffG gebracht.

    Da bin ich aber froh, dass nicht jeder sich so nen Elektroprügel selber löten darf.
    :ngrins:

    Fördermitglied des VDB.

  • Was passiert denn mit alten Geräten, wenn ide Ausnahmegenehmigung irgendwann einmal abläuft? Werden die dann genauso illegal wie früher einmal legal erworbene Butterfly-Messer und das ganze Zeugs oder darf man so etwas dann weiter besitzen wenn man nachweisen kann, das man das Teil irgendwan in den 90ern in D gekauft hat?

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