Hallo... Ich habe eine Frage.
Darf man eine selbstgebaute Elektroschocker auf "egun" verkaufen?
Und ist es überhaupt legal sowas selber zu bauen auch wenn man nicht vorhat ihn jemals zu benutzen????
Vielen Dank!
Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 2.869 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
Hallo... Ich habe eine Frage.
Darf man eine selbstgebaute Elektroschocker auf "egun" verkaufen?
Und ist es überhaupt legal sowas selber zu bauen auch wenn man nicht vorhat ihn jemals zu benutzen????
Vielen Dank!
Ich befürchte ja.
ZitatAlles anzeigenSeit dem 1. April 2006 gibt es eine aktuelle, bundesweit gültige Ausnahmegenehmigung das den Erwerb, Besitz und das Führen von Elektroimpulsgeräten ohne Zulassung und Prüfzeichen erlaubt. Derzeit gibt es noch keine Zulassungen oder Prüfzeichen für Elektroschocker.
Bekanntmachung vom Bundeskriminalamt
Bekanntmachung von Ausnahmegenehmigungen
gemäß § 40 Abs. 4 des Waffengesetzes
zur Regelung des Umgangs
mit verbotenen Elektroimpulsgeräten
ohne Zulassung und PrüfzeichenVom 17. März 2006
Die Geltungsdauer der mit Datum vom 28. August 2003 erteilten und mit Bescheiden vom 17. Dezember 2003, 28. Juni 2004 und 23. März 2005 verlängerten Ausnahmegenehmigungen I. und II., die in Form einer Allgemeinverfügung erteilt wurden und deren Befristung zum 31. März 2006 ausläuft, wird bis zum 31. Dezember 2006 verlängert.
Die im Rahmen der oben genannten Ausnahmegenehmigungen geregelten Sachverhalte und erteilten Auflagen werden von dieser Maßnahme nicht berührt und gelten unverändert weiter.Hinweise:
Die oben ausgesprochene Befristung bis zum 31. Dezember 2006 wird dann verlängert, wenn sich abzeichnet, dass zu diesem Zeitpunkt Elektroimpulsgeräte noch nicht geprüft und zugelassen werden können. Die Verlängerung und neue Befristung wird ebenfalls im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Sobald die oben genannten verbotenen Gegenstände von der "Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig geprüft und zugelassen werden, erhalten die im Umlauf befindlichen Geräte das entsprechende Prüfzeichen. Die Ausnahmegenehmigung ist ab diesem Zeitpunkt gegenstandslos.
Elektroimpulsgeräte, die kein Prüfzeichen erhalten, sind dann unverzüglich vom Markt zu nehmen.
Wiesbaden, den 17. März 2006
SO 11 - 5166.00 - 75/2006Bundeskriminalamt
Im Auftrag
HolzAktenzeichen: SO 11 - 5166.00 - 75/2006
Quelle: http://www.security-discount.com/faq/elektroschockerges_faq.htm
Aber wer kauft so einen selbstgebastelten Paralyser?
Und wer haftet im ungünstigsten Falle?
Fein, wenn Dein Hobbythek-Produkt zu funktionieren scheint, aber bastel lieber was anderes daraus, bevor jemand damit umkommt.
Was ist den das für eine Frage....Demnächst fragen die hier auch noch ob man eine scharfe Schusswaffe selber bauen darf.Ich würde mal sagen, dass sich die Frage von selbst klärt. Lass es lieber bleiben.Wenn man so ein Ding brauch, dann kauf wenigstens einen.
Ich soll was anderes basteln? hmm... du meinst wohl ein... mega-hyper-super-extra-black-ghost-Schleuder?
Vielen Dank
Ich finde solche anfragen echt überflüssig , so etwas gehört hier nicht hin und sollte geschlossen werden
Ach quatsch, soll er lieber nicht Fragen und gleich bauen und es soll sonst was passieren!? Für UNS sind es vieleicht schwachsinnige Fragen ABER für einen Neuling in Sachen Waffenrecht ist das ein berechtigte Frage!!!
Aber lass es sein etwas selber zu bauen, was anderen Menschen Schaden zuführen kann!!!
FINGER WEG, SONST FINGER WEG!!
gute nacht.....
ZitatOriginal von zetan
Und ist es überhaupt legal sowas selber zu bauen
Ich weiß nicht, woher aus dem Zitat von 5-atü eine Erlaubnis zum Selbstbau kommen soll. Diese Verlängerung der Ausnahmegenehmigung gilt nur für bereits für die 2003 von der PTB zugelassenen Geräte und sicher nicht für Eigenbauten. Man darf auch die Klinken seines Hauses nicht unter Strom setzen, um Einbrecher zu grillen...
Fangt mal im Waffengesetz gaaaanz vorn zu lesen an:
https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P1
ZitatAlles anzeigen§ 1
Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
und in Anlage 2 findet man ebenfalls direkt am Anfang, bei den verbotenen Waffen, diejenigen
Zitat1.3.6
Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit;
Mit anderen Worten: die bereits vor 2003 zugelassenen Elektroschockgeräte sind weiterhin per mehrfach verlängerter Ausnahmegenehmigung zugelassen, für neuere gibt es aber noch kein Prüfverfahren (und folglich sicher auch keine Zulassung).
Wie wäre es also mit harmloseren Bastelvorschlägen...
ZitatOriginal von Ulrich Eichstädt
Ich weiß nicht, woher aus dem Zitat von 5-atü eine Erlaubnis zum Selbstbau kommen soll. Diese Verlängerung der Ausnahmegenehmigung gilt nur für bereits für die 2003 von der PTB zugelassenen Geräte und sicher nicht für Eigenbauten. [...] Fangt mal im Waffengesetz gaaaanz vorn zu lesen an [...]
Sorry, ich hatte das BKA-Statement nur kurz überflogen und nicht weiter in Zusammenhang mit dem WaffG gebracht.
Da bin ich aber froh, dass nicht jeder sich so nen Elektroprügel selber löten darf.
Was passiert denn mit alten Geräten, wenn ide Ausnahmegenehmigung irgendwann einmal abläuft? Werden die dann genauso illegal wie früher einmal legal erworbene Butterfly-Messer und das ganze Zeugs oder darf man so etwas dann weiter besitzen wenn man nachweisen kann, das man das Teil irgendwan in den 90ern in D gekauft hat?