STRAFE? (Paintball im Wald schießen)

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 24.718 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Januar 2008 um 09:08) ist von 5-atü.

  • Jaja, unglückliches Thema. Aber ich kenne Leute, die zocken auf einem solchen Gelände (unbefriedigt, äh ich meine unbefriedet usw.) und die "Blauen Freunde" (ja, sie sind mittlerweile blau) kamen, sahen und .... gingen wieder, ohne zu bestrafen. Also da gab es keine Probleme. Naja, jedenfalls wurde mir das so von denen erzählt und diese Leute machen das schon ein paar Jahre so. Also ist das wohl wirklich in Ordnung (jedenfalls in diesem Fall).
    Es gäbe da aber noch eine Andere Mölichkeit. Nämlich die mit der Sicherheitszone. Also eine Zone um das Grundstück herum, die so breit ist, daß kein Paintballgeschoß darüber hinwegfliegen könnte. Somit reduziert sich das Wertvolle Spielfeld allerdings beträchtlich.
    Und mit rotweißem Absperrband sollte man auch nichts abgrenzen, das gibt auch ärger. Bei mir in der Nähe war das der Fall. Stand in der Zeitung. Mist, hätte ich mal einscannen und hier zeigen sollen. Egal, war jedenfalls auch ein Privatgrundstück. Allerdings befand sich dieses in igendeiner Atr von Schutzgebiet. Und somit war das Thema dann auch wieder erledigt. Ja, es ist wirklich nicht einfach mit diesem verfluchten Paintballgezocke :johnwoo:. Warum wollen wir eigentlich überhaupt ... ach , egal....

    :johnwoo::tine:

    3 Mal editiert, zuletzt von Foley (14. Juli 2006 um 18:51)

  • ich hab sowas auch schon gemacht in einem Thread was ganz anderes gefragt...das gab was aufn deckel^^

    Suck out kommt immer!

    Da ich Privatposter bin keine Garantie oder Rücknahme sinnloser oder schwachsinniger Posts. Lesen Sie nur wenn Sie damit einverstanden sind.

  • Zitat

    Original von Foley
    Und mit rotweißem Absperrband sollte man auch nichts abgrenzen, das gibt auch ärger. Bei mir in der Nähe war das der Fall. Stand in der Zeitung.

    Warum gab es Ärger?
    Wegen des Naturschutzgebiets oder wegen des rot-weißen Bandes?

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von nuplan
    ich hab sowas auch schon gemacht in einem Thread was ganz anderes gefragt...das gab was aufn deckel^^

    is doch sein thread..kann er doch machen was er will solangs innerhalb der reglen bleibt...

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

  • Wegen Absperrband : wie war das noch ... ach ja. Man darf (angeblich) nur etwas mit diesem Absperrband absperren, wenn man einen adäquaten Grund hat. Und das mit dem Paintball zählte da wohl nicht. Fragt sich nun, was ein solcher Grund wäre ?
    Kann sein, daß es in einem anderen Bundesland wieder anders ist. Wäre jedenfalls malwieder typisch.
    Allerdings weiß ich auch nicht, welche Strafe die Jungs dafür bekommen haben. Sooo doll wird es wohl nicht gewesen sein, sonst würde ich mich besser daran erinnern.

    Wen es interessiert : Der Bericht war übrigens in der Osnabrücker Zeitung (wann, weiß ich nicht mehr, ist ca.2- 3 Monate her) und diese Aktion fand in Bramsche statt.

    :johnwoo::tine:

  • Hab mal ein bisschen gegoogelt und bin bei der Neuen Osnabrücker Zeitung fündig geworden:


    Zitat

    NOZ vom 20.04.2006
    Räuber und Gendarm ohne Lizenz
    Spaziergang im Bramscher Naherholungsgebiet "Am Renzenbrink": Der Blick, der in die zum Naturpark Nördlicher Teutoburger Wald gehörende Natur schweifen will, wird jäh gestoppt - rot-weißes Flatterband umgibt ein Waldstück. Schildern entnimmt der erstaunte Waldbesucher den Grund: Hier wird "Paintball", auch unter dem Begriff "Gotcha" bekannt, gespielt. Weil dabei mit frei verkäuflichen Schusswaffen Kugeln verschossen werden, die mit Lebensmittelfarbe gefüllt sind, ist der Zutritt nur mit Schutzkleidung erlaubt.[...]

    Auf wenig Gegenliebe stößt das Gotcha-Vorhaben bei der Bramscher Polizei, die nach Auskunft des Kontaktbeamten Ralf Bergander dem Treiben schon allein deshalb einen Besuch abstatten wird, weil ein Waldstück nach dem Landeswaldgesetz nicht "ohne wichtigen Grund" eingezäunt oder abgesperrt werden darf. "Und Gotcha ist kein wichtiger Grund", stellt Bergander eindeutig fest. Für das Absperren wäre selbst mit wichtigem Grund eine Genehmigung beim Landkreis erforderlich, bekräftigt Dieter Kurek, Fachbereichsleiter für Ordnungswesen und Bürgerservice bei der Stadt. [...]

    Der Grund ist also nicht das Absperrband selbst sondern das Nicht-den-Wald-absperren-dürfen.

    Interessant zu wissen. Hier gab es ja auch schon einige Fragen, ob man im eigenen Waldstück mit dem Luftgewehr schießen dürfte oder eben Paintball spielen.
    Was nützt es einem, Großgrundbesitzer zu sein - Hinz und Kunz dürfen da spazieren gehen, aber selber darf man da nicht mal schießen.
    :cry:

  • Mal wieder SUPER - Logik...

    Find ich gut, daß du den Zeitungsartiken aufgetrieben hast und hier eingefügt hast ! :respect:

    Wie biste denn da überhaupt herangekommen ?

    :johnwoo::tine:

    Einmal editiert, zuletzt von Foley (18. Juli 2006 um 17:00)

  • Einfach gegoogelt: "Bramsche" und "Gotcha" eingegeben und schon hatte ich die Links zur NOZ.
    Da musste ich mich allerdings anmelden, um die Artikel komplett einsehen zu können. Ist allerdings kostenfrei.

  • naja.. ich weiß nicht.. auf scheiben und alte Revellmodelle zu schießen macht mir auch spaß. ios aber nich verboten :D

    Gruß
    Marc

    Guns don't kill people, people kill people... Guns defend people from people with smaller guns

    Waffen: HW 35 vor 1970 :n1: , Mosin-Nagant Salut :n1: , Magtech AR500 G2

  • nun gut ich gebe zu.. ihr habt recht.. aber wir sind es ja nicht anders gewöhnt :(

    In good old germany nothing is possible! ;)

    Gruß
    Marc

    Guns don't kill people, people kill people... Guns defend people from people with smaller guns

    Waffen: HW 35 vor 1970 :n1: , Mosin-Nagant Salut :n1: , Magtech AR500 G2

  • Wobei ja ein Wort von ganz herausragender Bedeutung ist. Es ist das Wort "können" im Satz: ..."Es ist sicher zu stellen, dass die Geschosse das befriedete Besitztum nicht verlassen können."

    Also auch nicht bei bei unmöglichem Abschusswinkel oder bei einem am Grundstücksrand abgegeben Schuss in Richtung Einfriedung. Sei es nun gewollte oder ungewollte Schussabgabe. Sprich: Unter keinen Umständen.

    Und um das sicher zu stellen, dazu gehört schon einiges an Vorkehrungen und Maßnahmen.

    Das Schlüsselwort "können" wird in diesem Kontext sehr gerne unterschlagen bzw. nicht beachtet. :))

  • Und wie sollte man ein Befridetes Besitztum noch sicherer machen?
    Vielleicht noch ne Plane oben drüber spannen, und dann bei 37°C im Schatten und
    44°C unter der Plane PB spielen? Da kann man sich ja gleich die Kugel geben!
    Immer diese Umstandskrammerei der deutschen Gesetztgeber. Wir brauchten mal einen Politiker im Parlament, der Waffen so wie wir sie sehen einschätzt und bewertet. Und dann das Waffengesetzt lockert. Schön währs, ist bloß noch die Opposition im Weg.

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

  • Zitat

    Original von Sniper Bravo
    Wir brauchten mal einen Politiker im Parlament, der Waffen so wie wir sie sehen einschätzt und bewertet. Und dann das Waffengesetzt lockert.

    Dafür bräuchtest Du nicht einen Politiker, sondern momentan mindestens 308.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Mist, so viel kriegen wir sicher nicht zusammen.
    Man die sollen mal was an dem Waffengesetzten machen, das unsere Waffen mehr Leistung haben dürfen, 16j für alle in Europa!!!

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

    2 Mal editiert, zuletzt von Sniper Bravo (20. Juli 2006 um 10:52)

  • Zitat

    Original von Sniper Bravo
    Und wie sollte man ein Befridetes Besitztum noch sicherer machen?

    Das Thema "zuhause schießen" ist hier bereits lang und breit und zig Mal diskutiert worden. Rein offiziell und rechtlich darf man eben nur dann schießen, wenn nichts passieren KANN.
    Also nicht ein zu 99%, sondern zu 100% sicherer Betrieb mögich ist. Genau darum ist es so schwierig und nahezu unmöglich daheim zu schießen.

    So zumindest die Rechtslage. Doch wo kein Kläger, da kein Richter. Wer sich mit seinen Nachbarn arrangiert und "halbwegs" sicherstellen kann, dass die Geschosse auch auf dem eigenen Grundstück bleiben, der wird kaum Probleme bekommen. Wobei nicht auszuschließen ist, dass der boshafte Nachbar (der Zugereiste, der drei Straßen weiter wohnt), dann doch einen TIpp an die Polizei gibt und die dann mit Lalülala im Garten stehen.

    Das Paintballfeld ist aber etwas anderes. Hierbei handelt es sich um ein Waldgrundstück, dass auch von der Öffentlichkeit genutzt werden darf. Darum darf es nicht abgesperrt werden und deshalb kann ein sicherer Spielbetrieb nicht gewährleistet werden.
    Anders würde es sich verhalten, wenn die Spieler einen Acker pachten würden und diesen einzäunen. Am besten ein Spielfeld, das mit Netzen (ähnlich beim Tennis) eingezäunt ist und drumherum eine Sicherheitszone von 50-100 Metern. Für die Sicherheitszone dürfte dann auch das Absperrband reichen und erlaubt sein. Zusätzliche Hinweisschilder sind sinnvoll und hilfreich (auch wenn das wiederum Neugierige anlocken könnte).

  • Aber so ein Paintballfangzaun, den so ziemlich alle Feldbetreiber haben, ist doch alles andere als 100 % sicher. Wenn ich will (oder auch versehentlich) kann man doch darüber hinwegschießen. Ist doch nur ein paar Meter hoch das Ding ...

    :johnwoo::tine: