STRAFE? (Paintball im Wald schießen)

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 24.804 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Januar 2008 um 09:08) ist von 5-atü.

  • Das klingt, als würde es dabe keine Probleme geben.
    Aber mehr kann ICH dir auch nicht sagen. Am sichersten wäre es wohl, du fragst mal beim Ordnungsamt. Die können dir das bestimmt sagen, oder wenigstens weiterhelfen.
    Würde mich mal interessieren...

    :johnwoo::tine:

  • bam

    idr sind das die besten möglichkeiten zuspielen, jetzt nur noch zum aufenthaltsbereich ein schutznetz aufhängen und dem der polizei sagen das dort privat gespielt wird.

    mhhhh ja nun das problem, solche kiesgruben werden gerne zu schutzgebieten gemacht. da solche gruben vielen tier und pflanzenarten eine sichere umgebung bieten. (wobei ich nicht weis was an einer 20-30m tiefen grube ein nartürliches umfeld darstellt)

  • sind die kiesgruben denn in privatem Besitz?
    Wenn ja dann müsste man sich doch noch mit dem Besitzer kurzschließen und einige..
    Wenn das kein Privatbesitz ist, weiß ich nicht ob das gut oder schlecht ist...

    Gruß
    Marc

    Guns don't kill people, people kill people... Guns defend people from people with smaller guns

    Waffen: HW 35 vor 1970 :n1: , Mosin-Nagant Salut :n1: , Magtech AR500 G2

  • Nur mal so ein paar Gedanken zum eigentlichen Thema, (falls was schon gesagt oder angeschnitten wurde, bitte nicht meckern... ich kann mir auch nicht alles merken.)

    Wie Bam² ja schon sagte, "soll man auf den Wegen bleiben". Wenn der Wald also die passende Größe hat, wäre es doch möglich, einen Teil des Waldes "abzusperren", der so oder so nicht durch einen Weg zu erreichen ist. Ich meine zumindest, mich daran erinnern zu können, Schilder mit der Aufschrift "Wandern außerhalb der Wege nicht gestattet" gesehen zu haben, in diesem Fall dürfte die provisorische Befriedung durch Absperrband doch keine Konsequenzen nach sich ziehen.

    Falls es sich jedoch idealerweise um ein Waldstück handeln sollte, dass so oder so kaum Menschen in Form von Wanderern, Joggern, Hundehaltern etc. attraktiv erscheint, weil es z.B. etwas weiter weg von bewohntem Gebiet liegt, wird wohl auch kaum jemand etwas gegen Absperrung haben.

    Außerdem habe ich bislang noch keinen Streifenwagen oder Streifenpolizisten im Wald spazieren gehen ^^

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

    Einmal editiert, zuletzt von HassesFreigang (23. Juli 2006 um 23:39)

  • Tja, hier geht es aber nicht darum irgendwelche Grauzonen auszuleuchten, nach dem Motto: "Wo kein Kläger, da kein Richter", sondern darum, auf die Rechtslage aufmerksam zu machen.

    Wer dann trotzdem glaubt, er müsse Spaß und Risiko gegeneinander abwägen und macht, weil der Spaß die Oberhand gewinnt, dann trotzdem was er will, dann muss die betreffende Person das mit sich selber ausmachen und ggf. die Konsequenezen tragen.

    Soviel zur Frage, ob etwas Geräusche macht, wenn es niemend hört. Zumindest hier, wollen wir davon nichts hören!

    Gunimo

  • Daher befassen sich meine ersten Absätze (bis auf die letzte Zeile) ja auch damit, wie eine entsprechende Sicherung/Befriedung des eigentlichen "Spielraums" eventuell doch durchführbar wären.

    Gut, die letzte Zeile kann ich gerne löschen, aber meine Wo-kein-Kläger-da-kein-Richter-Anmerkung bezog sich nicht auf das illegale Spielen in Wald, sondern um die Absperrung des Grundstücks. Wenn schon niemand in der Nähe des Waldes wohnt oder dort flaniert, wird sich auch niemand beschweren, wenn der Wald provisorisch abgesperrt wird.

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Zitat

    Original von HassesFreigang
    Und, um's mit einer bekannten philosophischen Frage zu beenden: "Wenn ein Paintball im Wald fliegt, und niemand ist in der Nähe um ihn zu hören... macht er dann ein Geräusch"?

    Nicht ganz so philosophisch, aber leider traurige Realität zum Denkanstoss:
    Ausspruch von Befürwortern der friedlichen Nutzung von Kernenergie: "Die Technologie von Atomkraftwerken ist so sicher, dass laut Statistik nur in 1 Million Jahren 1 gravierender Störfall auftreten kann....." Kurz danach war doch irgendetwas in Tschernobyl ............ keine 30 Jahre nach Beginn der Nutzung von Kernenergie!
    shit happens... oder Murphy`s Gesetz......oder dummer Zufall....oder Verkettung unglücklicher Umstände - jedenfalls derartige "Unmöglichkeiten" passieren.

    Wenn auch nur der 1 Waldbesucher, der ganz selten dieses ruhige Waldgebiet durchstreift von einem Paintball gestreift wird, langt das für ernsthafte Konsequenzen!
    Oder der selbsternannte Wald- und Tierschützer der durch das rote Flatterband die Brutmöglichkeit des Hinterbiberger-Waldkauzschmalbrustweibchens gefährdet sieht.

    Es ist sicherzustellen das kein Geschoss das befriedete Besitztum verlassen kann! Und es ist zumindest hier in Bayern nicht erlaubt die Allgemeinheit aus Wald und Uferregionen auszusperren. Hier gilt der Vorrang der Allgemeinheit vor den privaten Schutzrechten.

    Sorry, aber Gesetz ist Gesetz und sollte nicht Auslegungssache nach eigenen Wünschen sein. eine rote ampel ist auch rot, selbst wenn in der Nacht nur ganz selten ein anderes Fahrzeug die entsprechende Kreuzung benutzt. Alles Andere ist ein Vabanque-Spiel mit offenem Ausgang.

  • Gut möglich, dass das in Bayern so ist, aber vermutlich ist eine solche Regelung Ländersache und für kurze Zeit - einen Tag z.B. - legalerweise durchführbar.

    Und was war mit dem "Verlassen der Wege nicht gestattet"? In einem solchen Fall dürfte man doch einen kleinen Sektor vom Wald vorübergehend der Öffentlichkeit vorenthalten dürfen. Aber wie gesagt, ich MEINE nur, mich an solche Schilder entsinnen zu können.

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
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    W

  • Zitat

    Original von HassesFreigang
    Daher befassen sich meine ersten Absätze (bis auf die letzte Zeile) ja auch damit, wie eine entsprechende Sicherung/Befriedung des eigentlichen "Spielraums" eventuell doch durchführbar wären...

    Ich zitiere mich an dieser Stelle enfach mal selber:

    (Zitat)
    Wobei ja ein Wort von ganz herausragender Bedeutung ist. Es ist das Wort "können" im Satz: ..."Es ist sicher zu stellen, dass die Geschosse das befriedete Besitztum nicht verlassen können."

    Also auch nicht bei unmöglichem Abschusswinkel oder bei einem am Grundstücksrand abgegeben Schuss in Richtung Einfriedung. Sei es nun gewollte oder ungewollte Schussabgabe. Sprich: Unter keinen Umständen.

    Und um das sicher zu stellen, dazu gehört schon einiges an Vorkehrungen und Maßnahmen.

    Das Schlüsselwort "können" wird in diesem Kontext sehr gerne unterschlagen bzw. nicht beachtet.
    Zitatende)

    Es nutzt also nichts, irgendwelche Schilder aufzustellen (welcher querfeldein "streunende" Pilzsucher liest die schon) ;-), dass man nur auf den Wegen wandeln darf, sondern es geht um eine brauchbare und erlaubte (genehmigte) Einfriedung, sowie die Gewährleistung, dass ein Geschoss eben dieses eingefriedete Gelände nicht verlassen kann und im Gegenzug niemand versehentlich in die Schussbahn gerät.

    /Nachtrag: Die übertragene Denkweise: "Wo kein Kläger da kein Richter." hat im übrigen nichts mit einer philosophischen Betrachtungsweise zu tun, sondern ist reine Undiszipliniertheit, die gerne mal nach hinten los geht.

  • Zitat

    Original von HassesFreigang......Schilder mit der Aufschrift "Wandern außerhalb der Wege nicht gestattet" gesehen zu haben, in diesem Fall dürfte die provisorische Befriedung durch Absperrband doch keine Konsequenzen nach sich ziehen.....

    Du hast absolut recht in Hinsicht auf die Existenz derartiger Schilder.

    Diese Schilder werden aufgestellt z.B. zum Schutz von Niederwild, angelegten Baumaufzuchtgebieten, zum Schutz von seltenen Blumen, Gewächsen etc. oder wenn vor gefährlichen Bereichen (Moor, Steilhängen, unsicheres Gebiet etc.) gewarnt wird.

    Gerade in diesen Gebieten ist die Nutzung der Fläche ausserhalb der Wege durch jedwede Tätigkeit besonders unerwünscht und verboten. Für Paintballspielen oder Abgrenzung durch Bänder wird z. B. der überwachende Förster oder Jagdberechtigte keinerlei Verständnis aufbringen.


    Wird sich doch eine Lagerhalle oder ein Lagerplatz oder aufgelassenes Firmengelände zur Nutzung mit Erlaubnis des Eigentümers empfehlen. Diese Gelände sind meistens hinsichtlich der (ehemaligen) Zweckbestimmung auf Abgrenzung zum öffentlichen Raum ausgelegt.

  • Dass man für eine entsprechende Befriedung eine Genehmigung braucht, ist mir neu, aber ich will's auch nicht in Frage stellen.

    Ich dachte nur, dass, wenn der Wald bzw. der "Spiel-Sektor" ausreichend groß dimensioniert ist, hätte es möglich sein können, diesen nach außen hin abzugrenzen, sprich zu befrieden, und im Anschluss das eigentliche Spielfeld nach innen noch einmal abzugrenzen, wobei der Abstand zwischen innerer Abgrenzung und der äußeren "Befriedung" natürlich so groß gewählt sein müsste, dass kein Paintball diese Distanz überwinden kann. Waren ja alles nur Gedanken zum Thema, keine verbindlichen Argumente.

    Und wenn ein Pilzsammler die Wege verlässt und die Absperrung überschreitet, obwohl er sich an ein Wege-nutz-Zwang hätte haltem müssen, wäre das doch sein Fehlverhalten, oder? Natürlich nur, falls die Sache mit den Wegen rechtlich bindend ist.

    EDIT
    Wenn das SO ist und der Förster dabei einwilligen muss, ist das natürlich etwas anderes und ich kann die Idee mit den Schildern vergessen.

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

    2 Mal editiert, zuletzt von HassesFreigang (23. Juli 2006 um 23:58)

  • Bevor ich jetzt noch einen Edit anhänge, mache ich einmal ein neues Posting und hoffe einfach darauf, dass mir Gott, Allah, Bhudda. Odin oder sonstwer dafür vergeben möge.

    Also: Wald (Wenn er laut Forstamt als ein solcher gilt) ist im Gegensatz zu z.B. England oder den USA frei von jedermann begehbar. Dieses Recht auf Waldbegehung darf dafür von niemandem eingeschränkt werden, seien es nun Jäger, anderweitige Pächter oder der Besitzer an sich, Hausrecht findet dort keine Gültigkeit. "Verlassen-der-ausgezeichneten-Wege-Schilder" sind nur in Grenzfällen erlaubt und müssen vorher genehmigt werden um Gültigkeit zu erlangen, allerdings auch hierbei nur bei öffentlichem Interesse (Eventuelles Vorhandensein von Blindgängern, bedrohte Flora & Fauna etc.).
    Meine Quellen hierfür sind einerseits Artikel aus einer Lokalzeitung, sowieso Teile der Wikipedia (Wald, Bundeswaldgesetz) und das BWaldG selbst.

    BWaldG (Bundeswaldgesetz):

    § 2 - Wald

    (1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.

    (2) In der Flur oder im bebauten Gebiet gelegene kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet werden, sind nicht Wald im Sinne dieses Gesetzes.

    (3) Die Länder können andere Grundflächen dem Wald zurechnen und Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen vom Waldbegriff ausnehmen.

    §14 - Betreten des Waldes:

    (1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.

    (2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.


    So... also fällt das Absperren eines Waldes (entgegen meiner vorherigen Ideen) in jedem Fall flach, da "Wir wollen skirmen" wohl kaum als Grund ausreichen würde, um offiziell abzusperren.
    Einzige Hoffnung ist eben, dass der Wald nicht "Wald im Sinne des Gesetzes" ist, aber das wird wohl auch nicht drinn' sein, auch wenn nicht jede Ansammlung von Bäumen und Getier gleich bedeutet, dass man sprichwörtlich "im Wald steht"

    Keine Absperrung = keine Befriedung = kein rumballern

    Schade eigentlich, dass man das nicht kurzzeitig machen kann, aber letzten Endes ist mir so etwas lieber, als die britischen Zustände, bei denen eine Waldwanderung schon Hausfriedensbruch sein kann.

    Verboten ist es also und ob man gegen ein Gesetz verstoßen will oder nicht, liegt wohl vollkommen an jedem Einzelnen selber. Und was die Strafen angeht, spekuliere ich einfach mal, dass die Markierer in jedem Fall weg sein werden und der Rest wohl daran liegen dürfte, ob der Richter gerade gute oder schlechte Laune hat oder die Polizei eben von einer Anklage absieht oder es aber durchzieht.


    Aber noch eine eigene Frage: Gibt es in Deutschland nicht auch Gotcha-Spielplätze, Field-Target-Plätze etc. die sich im Wald befinden? Ist dann doch eigentlich rechtlich nicht tragbar, oder?

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
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    W

    2 Mal editiert, zuletzt von HassesFreigang (24. Juli 2006 um 01:38)

  • Zitat

    Original von HassesFreigang
    Aber noch eine eigene Frage: Gibt es in Deutschland nicht auch Gotcha-Spielplätze, Field-Target-Plätze etc. die sich im Wald befinden? Ist dann doch eigentlich rechtlich nicht tragbar, oder?

    Schön dass Du die entsprechenden Gesetze, die unsere Hinweise untermauern, gefunden hast!

    Sollte es Gotcha-Plätze im Wald geben, handelt es sich um Nutzflächen oder gewerbliche Flächen die "von Wald umgeben sind"! Bedeutet, dass genau diese Fläche selbst kein Waldgebiet ist, sondern nur von Wald ganz oder teilweise umfasst wird! Ich kenne diese Definition von einem Gewerbebetrieb der zwar mitten im Wald liegt, aber dessen Gewerbefläche seit Erstellung des Flächen-Nutzungsplan (heisst das mittlerweile noch so?) bereits als "Gewerbefläche" und nicht als "Waldfläche" definiert wurde. Und diese Gewerbe-Nutzflächen darfst Du als Privatgelände absperren, solange der Zugang zum restlichen Wald dadurch nicht behindert wird - was schwerlich der Fall sein dürfte.

    Bereiche die als Waldfläche einmal definiert sind wirst Du als Privatperson schwerlich umwandeln lassen können. Dazu müsste das Interesse der Allgemeinheit schon sehr schwerwiegend sein (Flugplatzbau, Verbindungsstrassen etc.) Wie Du selbst schreibst, dürfte Gotcha-Ausübung nicht darunter fallen.

    Desillusionierendes Thema, ich weiss ;)

  • Nimm's mir nicht übel, aber ich komme aus dem Grinsen nicht mehr raus :D

    "Von Wald umgebene Gewerbeflächen" klingt einfach viel zu gut, um noch irgendwie ernst genommen zu werden. Jetzt muss ich es nur noch schaffen, meine Wohnung als "von der Bundesrepublik Deutschland umgebene Wohnfläche" zu deklarieren und ich kann künftig mit der Haubitze auf dem Dach Vögel jagen. :nuts:

    Ja, es ist desillusionierend, es ist bürokratisch, es ist bescheuert... aber als Waffenbesitzer ist das ja irgendwie sowieso nichts neues

    Life sucks - enjoy it! :))

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
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    W

  • Zitat

    Original von HassesFreigang-----aber ich komme aus dem Grinsen nicht mehr raus :D.....

    Nicht nur Dir geht es so, und warum sollte ich es Dir übelnehmen? Ich gehöre erfreulicherweise nicht zu den Verfassern solches amtlichen Kauderwelsches!

    Es soll ja bekanntlich Kabarettisten geben, die einen ganzen Abend lang Ihr geneigtes Publikum durch das alleinige Zitieren und vorlesen von Passagen aus Behördentexten und amtlichen Verlautbarungen zu immer neuen Lachanfällen veranlassen.

    Ob Du es allerdings, auch mit der wahnwitzigsten Begründung, schaffst Deine Wohnung zum exteritorialen Gebiet erklären zu lassen - sorry, das bezweifle ich! ;)

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (24. Juli 2006 um 02:14)

  • Stimmt, man könnte im Buchladen um die Ecke tatsächlich einige Gesetzestexte in der Kategorie "Humor" zum Verkauf anbieten, Prachtbeispiel sind ja einige gewisse Texte der Amerikaner (siehe u.a. http://www.unmoralische.de ).

    Und ich bekomme die Wohnung schon noch annektiert, vermutlich muss ich nur kurz vor den nächsten Wahlen behaupten (und damit auf die Titelseite der BILD kommen), ich sei homosexueller Moslem, interessiere mich für Waffen und wählte die NPD. Wahrscheinlich dauert es dann nicht mehr lange, bis ich, mein Besitz und alle meine Bekannten und Freunde zu "Staatenlosen Individuen" erklärt werden... öhm... oder ich mich in Schutzhaft wiederfinde :nuts:

    Naja... irgendwie kommen selbst wir [ironie]"waffenbegeisterte potentielle Amokläufer mit enormer Gewaltbereitschaft"[/ironie] zu unserem Spaß... irgendwie....

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Werds bald wissen wurde gestern mit 3 Kumpels gefickt haben zwa noch versucht ne fliege zu machen aber unsere autos waren von Waldarbeitern zugeparkt die haben die cops gerufen und die wiederrum haben die waffen einkassiert bekomme auf jeden fall 2 Anzeigen die eine Wegen Schießen im öffentlichen Wald die andere weil ich meinem Kumpel 17 eine Waffe gegeben habe der Cop meinte aber das es evtl alles bei verwarnung vom Statsanwald bleibt und die Gotchas bekommen wir auch warscheinlich wieder naja wenn ich was weiß schreib ich nochma und sag bescheid


    Liebe ght durch den Lauf

  • Leider kein Gewinn für das Paintball-Spielen...... sie bekommen eventuell die Markierer zurück.

    Ansonsten schon mal etwas von Ausdrucksweise, Groß- und Kleinschreibung sowie Interpunktion gehört?

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Original von JT Tetra
    Werds bald wissen wurde gestern mit 3 Kumpels gefickt haben zwa noch versucht ne fliege zu machen....

    Hallo Du Krönung des deutschen Paintball-Wesens,

    was Du für sexuelle Handlungen im Wald mit Deinen 3 Kumpels ausübst, interessiert uns nicht. Oder wolltest Du uns etwas Anderes erzählen? Wir sprechen deutsch .... und Du?!

    Zitat

    Original von JT Tetra...naja wenn ich was weiß schreib ich nochma und sag bescheid

    Lasse es sein,

    ich befürchte Du vergehst Dich wieder an der deutschen Sprache. Und einen uralten Thread hast Du ja bereits aus dem tiefen Grab gerissen.

  • Ja, ein Zombie-Thread sozusagen.

    Also die Frage lautet ja, welche Strafe man bekommt.

    Vielleicht hatte ja mittlerweile einer die Idee, aber ruf doch einfach mal bei der Bullerei an und frag nach !

    :johnwoo::tine:

    2 Mal editiert, zuletzt von Foley (6. Januar 2008 um 01:24)