ZitatOriginal von Vampyr
ne dir dinger sind ja schon WBK-pflichtig. ich denke mal, dass sie sich damit zufrieden geben.
Nach dem letzten Entwurf nicht. Der neue "LEP-Paragraph" verbietet LEP ja auch nicht, sondern stellte fest das Umbauten von Schusswaffen weiterhin den Vorschriften für die Ursprungswaffe unterliegen (Vereinfacht ausgedrückt).
Wenn das so wie da formuliert Gesetz wird, werden die LEP WBK und Bedürfnispflichtig. Da es aber nicht explizit um LEP ginge käme für 4mmM20 Umbauten ebenfalls die Bedürfnispflicht dazu.