Hallo Leute!!!
Also ich habe bei Softairforum das Gewehr gesehn.
Es ist ein Jahr alt,aber das dürfte doch wegen Marushin keine probleme geben oder.
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Hallo Leute!!!
Also ich habe bei Softairforum das Gewehr gesehn.
Es ist ein Jahr alt,aber das dürfte doch wegen Marushin keine probleme geben oder.
Was willst du sagen/fragen?
Um mal reinzuinterpretieren:
Im Softairforum verkauft jemand eine 1 Jahr alte Waffe, nämlich einen Marushin M1 carabiner und du willst jetzt wissen ob du es kaufen sollst oder nicht und ob es was ausmacht das das Ding eben ein Jahr alt ist?
Richtig so?
genau
... vielleicht hängt das auch irgendwie von der intensität des gebrauchs ab ....? ansonsten frag den verkäufer doch noch mal ganz genau nach dem zustand und lass dir die funktion irgendwie garantieren ...
jens
Also Verarbeitung ist bei Marushin allererste Wahl,aber bei Gebrauchten Airsoftwaffen sollte man vorsichtig sein.Lass DIr vom Verkäufer versichern ,das alles OK ist.Das hilft zwar selten vor Betrügern aber besser als nichts ist es allemale.
ZitatOriginal von snoop
Lass DIr vom Verkäufer versichern ,das alles OK ist. Das hilft zwar selten vor Betrügern aber besser als nichts ist es allemale.
Vor Betrügern hilft es zumindest bedingt (wenn man sie dann noch vor den Kadi zerren kann). Das "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" wie der Rechtsverdreher äähhhh -kundige dazu sagt, ist immer ein Grund dafür, vom Vertrag zurückzutreten.
Gruß... Uli
ZitatOriginally posted by marathon
Vor Betrügern hilft es zumindest bedingt (wenn man sie dann noch vor den Kadi zerren kann). Das "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" wie der Rechtsverdreher äähhhh -kundige dazu sagt, ist immer ein Grund dafür, vom Vertrag zurückzutreten.
Gruß... Uli
Das stimmt wohl. Aber nur wenn man bei einem Kaufmann kauft.
Bei einem Kauf zwischen Privatleuten gilt, wenn ich mich nich irre, der grundsatz " Gekauft wie gesehen"
Außerdem ist es einfach nur unnötiger Ärger,zumal ja leider Recht haben und Recht bekommen in unserem löblichen Land zweierlei DInge sind.
ZitatOriginal von BigBorner
Aber nur wenn man bei einem Kaufmann kauft.
Bei einem Kauf zwischen Privatleuten gilt der Grundsatz " Gekauft wie gesehen"
Das ist vollkommen richtig (sagt auch das Fernabsatzgesetz). Da viele Betrüger gewerbsmäßig vorgehen, kann eine solches Dokument in der Hand nie schaden.
ZitatOriginal von BigBorner
Bei einem Kauf zwischen Privatleuten gilt, wenn ich mich nich irre, der grundsatz " Gekauft wie gesehen"
Nein, wenn man explizit nachfragt und es wird einem schriftlich zugesichert dass die Funktion vorhanden ist, und die Waffe ist dann doch schrott, dann gilt das auch für den Privatmann, und zusätzlich wäre das noch Betrug, und das wird teuer für den Betrüger.
Gruß
Marcel
ZitatOriginally posted by germi
Nein, wenn man explizit nachfragt und es wird einem schriftlich zugesichert dass die Funktion vorhanden ist, und die Waffe ist dann doch schrott, dann gilt das auch für den Privatmann, und zusätzlich wäre das noch Betrug, und das wird teuer für den Betrüger.
Gruß
Marcel
Oh dann lag ich wohl doch nich ganz richtig.
Werd beizeiten mal meine BWL Lehrerin fragen, die weiss das bestimmt ganz genau.... oder es kommt die Antwort:" Also DAS müssten sie doch eigentlich selber wissen... und da wollen sie eine 2 in BWL ?"