CO2 Pistolen ab wie vielen Jahren? (Schweiz)

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 2.441 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. März 2006 um 20:13) ist von IceCloud.

  • Erstmal hallo allerseits! =)
    Ich habe das so eine Frage. Ich habe nirgends eine wirkliche Antwort darauf gefunden, deshalb frag ich mal bei euch "Experten" nach! =)
    Es geht um das Alter, bei dem man eine CO2 Pistole erwerben kann. Und zwar in der Schweiz. Ich weiss, das hier ist ein Deutsches Forum, aber ich bin mir sicher, irgendjemand hat eine gut Antwort bereit.

    Einer meiner Freunde hat mit 15 Jahren seine CO2 Pistole gekauft. Er hat sie ohne probleme bekommen. Nun bin ich mir sehr sicher, dass das illegal war. Mein Freund meint, CO2 Pistolen seien in der Schweiz ab 16 erwerbbar. Nun ja, ich bin 16 Jahre alt. Aber ich will keine CO2 Pistole illegal erwerben. In Deutschland sind die CO2 Waffen ja ab 18 legal erwerbbar. Weiss nun jemand, wie das in der Schweiz ist?
    Ich freu mich auf eure Antworten.

    MFG, fuawe

  • Hallo,

    hier findest du das Waffengesetz der Schweiz, da müsste eigentlich vermerkt sein, wie es mit CO2 Waffen aussieht.
    Bin jetzt gerade mal "zu faul" um dort nachzulesen, bitte Verständnis haben, war gerade dabei schlafen zu gehen, als ich das hier gelesen habe .. ;)

    Ohnehin würde ich dir empfehlen dieses "Heftchen" auszudrucken und mal ganz durchzulesen - mehr wissen, als erforderlich ist, schadet schließlich nie.

    Gruß [und gute Nacht] Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Vielen Dank, George für diese informative Seite.
    Ich hab mich da mal durchgekämpft! *lol*
    Jedenfalls steht dort ganz am Anfang, dass Druckluft- und CO2-Waffen nicht unter dieses Gesetz fallen. Ich hab das Büchlein trozdem durchgelesen, aber da sind CO2-Waffen nicht mehr vorgekommen...
    Nun weiss ich immernoch nicht weiter... Irgendwie ist es ja schon möglich, dass diese Waffen in der Schweiz ab 16 erwerbbar sind... ???
    Andererseits ist auf den CO2 Waffen ein :F: Aber das gilt hier vielleicht nicht?

  • Oha .. vielleicht hätte ich es doch selbst noch lesen sollen :lol:

    Naja - schlimmstenfalls zum nächsten Waffenhändler gehen und den fragen - aber nicht "ich möchte wissen weil ich eine kaufen möchte" fragen, sondern "ich möchte wissen ob" denn da gibt es ja immer wieder ein paar schwarze Schafe unter den Händlern deren Umsatz ihnen wichtiger ist als das Gesetz .. (keine Verallgemeinerung, sind nur Ausnahmen, die es aber leider gibt).

    Das :F: wird sich wohl auf der Druckluftwaffe befinden, weil es jemand in Deutschland gekauft hat (da hier der Preis dank vieler Konkurrenz (Internetverkauf) einiges tiefer ist als in anderen Ländern), und die deutschen Waffen tragen eben alle das :F: (also die freien).

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Waffen die in Deutschland gefertigt wurden tragen auch den :F:-Stempel, auch wenn sie ins Ausland gehen. Genauso ist es auch mit dem PTB-Stempel bei SSWs, den tragen in Deutschland gefertigte SSWs auch. Bei Röhm sieht man auch ganz wunderbar den polnischen Stempel der dort für SSWs nötig ist, der wird nämlich der einfachheit halber einfach auf alle SSWs draufgemacht (ist das B im Dreieck).

    Gruß
    Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Art. 2: Geltungsbereich
    (1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Armee, die Militärverwaltungen sowie die Zoll- und die
    Polizeibehörden.
    (2) Nicht unter dieses Gesetz fallen:
    a. antike Waffen;
    b. Druckluft- und CO2-Waffen;

    Hallo

    Dann ist den Schweizern auch Bestimmt Egal wieviel Joule ein LG / LP hat ?

    Tschüß

    Dietmar

  • Hallo zusammen.

    Zur Zeit ist es so, dass CO2 Waffen hier in der Schweiz ab 16 Jahren erhältlich sind.
    Dies wird (noch) in einem anderen Gesetz geregelt, da die Luftdruck- und CO2 Pistolen vom Waffengesetz explizit ausgenommen sind.

    Es ist tatsächlich so, dass die Schussleistung egal ist. Es geht hier rein um die Antriebsart.

    Es ist allerdings ein neues Waffengesetz "in Arbeit" wonach dann die Luftdruck-, CO2- und Softair/Airsoft-Waffen erst ab 18 Jahren erhältlich sein werden.

    Eine Leistungsbeschränkung ist aber zur Zeit nicht vorgesehen.

    Ich hoffe, ich konnte Euch hiermit ein Bisschen weiterhelfen.

    Gruss
    Roger

    :evil: Die Chirurgie ist das Eingeständnis für das Versagen der Medizin. [SIZE=7]August Bier[/SIZE] :evil:

  • Danke Roger!
    Gut zu wissen! Dann werd' ich mich mal beeilen, damit ich mir noch eine kaufen kann. Fahrlässig geh ich mit der Pistole so oder so nicht um. Schliesslich handelt es sich schlussendlich immernoch um eine Waffe!

  • Zitat

    Originally posted by fuawe
    Danke Roger!
    Gut zu wissen! Dann werd' ich mich mal beeilen, damit ich mir noch eine kaufen kann. Fahrlässig geh ich mit der Pistole so oder so nicht um. Schliesslich handelt es sich schlussendlich immernoch um eine Waffe!

    Absolut richtige Einstellung. Man darf nie vergessen, was man in der Hand hält.

    So beeilen brauchst Du Dich aber nicht. Der neue Gesetzesentwurf dürfte im Jahre 2008 in Kraft treten. Dann wirst Du ja dann auch Deinen 18. Geburtstag feiern und hättest so oder so legalen Zugang zu diesen Geräten.

    Gruss
    Roger

    :evil: Die Chirurgie ist das Eingeständnis für das Versagen der Medizin. [SIZE=7]August Bier[/SIZE] :evil: