Hallo Gemeinde,
nachdem ich verzweifelt die Suchfunktion bemüht habe, möchte ich hier mal unsere Rechtsexperten um Hilfe bitten.
Jeder, der in den einschlägigen Auktionshäusern unterwegs ist liest von "Neuem EU-Recht" und geändertem Bundesdeutschen Recht beim Verkauf von Gebrauchtwaren.
Meine Frage.
1.Gilt die einjährige Gewährleistungspflicht?
2. Gilt das 14-tägige Rückgaberecht bei Auktionen?
3. Gilt das 14-tägige Recht vom Vertrag zurück zu treten bei Auktionen
Ist es rechtens, daß die meisten Verkäufer dieses Recht einseitig ausschließen? oder gilt der Ausschluß nur mit Zustimmung des Käufers?
Für sach- und fachkundige Beiträge wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße vom softair-opa