Welchr PTB

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 1.666 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Januar 2006 um 16:15) ist von Scanzy.

  • Hallo.
    Ich will mich erstmal für meine unqualifizierten Beiträge entschuldigen, da ich hier schon scheiß reingeschrieben habe. Nun habe ich mit meinem Vater über eine SSW gesprochen und ich darf für Silvester eine kaufen. (Von ihm aus. Ich weiß, dass ich laut gesetz keine haben darf weiß ich). Nun wollte ich nochmal fragen, welche PTB - Nummer ihr für dei Röhm RG 59 oder RG 56 empfehlen würdet. Die Waffe soll ausschließlich als Silvesterwaffe dienen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan Winkler

    FWB300S
    +
    Feinwerkbau 601 mit Centra Tele Flight , Laufgewicht aus Alu (selbst Designt),
    Sima Gold 8-32 x 50 Mil-Dot auf ATP 61.
    Schaftkappenverstellung soll optimiert werden und eine verstellbare Schaftkappe und verlängerung angebaut werden.
    Centra Bi-Pod folgt.

    Bilder kommen

  • Hi,

    wenn dein vater sich eine SSW kaufen will soll er die RG59 mit PTB 527 nehmen.
    Bei der RG56 kann er nichts falsch machen da diese nur mit einer PTB Nummer (600) gibt.

    Aber selbst wenn ER sich eine kauft DARFST DU sie nicht benutzten, das sollte dir klar sein!
    Denn die tatsächliche gewalt über die Waffe darf erst mit 18 Jahren ausgeübt werden!

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Zitat

    Original von MeisterH
    FALSCH! Auf einem Schießstand wäre es unter Aufsicht erlaubt!

    Aber wer geht Silvester extra auf einen Schießstand um mit einer Schreckschuß zu ballern?? Da muss dann auch ein Jugendbetreuer vom Verein dabei sein, denn Vati reicht da auch nicht aus.

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Naja, aber wir gehen mal nicht davon aus, dass er Sylvester auf dem Schießstand verbringen wird ;)
    Ich denke, er sollte warten, bis er 18 ist, dann gibts keine Probleme.

    Mfg
    Chris

    EDIT: germi

    Da war wohl einer schneller... ;)

    Meine Freundin meint, ich sei zu neugierig.....steht zumindest in ihrem Tagebuch.....

    Einmal editiert, zuletzt von Sir Kiki (26. Januar 2006 um 18:03)

  • Gut dankeschön. Ja des mit dem 18 sein ist schade. Aber wenn es mit dem Gesetzt halt so streng ist sollte ich mich wohl dran halten und nur meinen Vater wird sie benutzen.

    FWB300S
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    Schaftkappenverstellung soll optimiert werden und eine verstellbare Schaftkappe und verlängerung angebaut werden.
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  • ist es nicht mal erlaubt UNTER 18 auf seinen eigenen grundstück in aufsicht seines vaters?
    weil so haben wir das gemacht, bevor ich 18 wurde

    :ptb: Reck PK 800 :n1:
    Meine Erste, aber nich letzte SSW! :))