Solange die Waffe zugriffsbereit ist, wird die Waffe auch geführt.
Der Ladezustand ist absolut egal.
Stefan
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Solange die Waffe zugriffsbereit ist, wird die Waffe auch geführt.
Der Ladezustand ist absolut egal.
Stefan
Alles klar, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Aber auf eigenem Grundstück oder auf anderer Grundstücke mit deren Erlaubnis darf sich jeder soviel fertig geladene und entsicherte Waffen umhängen, wie er lustig ist Wo du grad Sylvester ansprichst würde ich das sowieso auf's eigene Grundstück beschränken - da genießt man hierzulande immer noch die meisten Rechte
Das Problem ist, dass ich in einer Wohnung wohne und die Anlage mit Grünanlage ist sehr groß und wenn ich GENAU nach Vroschrift gehen würde, müsste ich erst bei der Hausverwaltung anfragen, ob ich mit meiner SSW auf dem Gelände rumrennen darf.
Aber ich glaube auch nicht, dass ich bei mir Sylvester feier, ziehe eher mit meinem Kumpel los und sehen dann wo es uns hin verschlägt.
Filo
ich meinte Förderkreis.
Das reicht ja, um die genannte Rechtschutzversicherung abschliessen zu können.
SEALright
die Grünanlage ist ja sicher öffentlich zugänglich. Damit ist egal was die Hausverwaltung meint. Legal ist dort nur das Führen mit KWS.
Schiessen verboten. Auch Silvester (nur kümmert es da gewöhnlich niemanden).
Na mal sehen was die Presse diesmal dazu verlauten lässt.
Wird sicher wieder "lustig".
ich schiess auch nicht mehr Silvester. Ist mir zu stressig da ich auch nur in einer Mietwohnung wohne.
Ich schau dann nur gemütlich raus wie die Millionen in Rauch und Getöse aufgehen (wohne im 17. Stock und kann den ganzen Satadtbezirk überblicken ).
Eddi
Mir ist schon klar, dass es Sylvester keinen Schwein interessiert, was gemacht wir, solange nichts passiert und darauf achte ich auch.
Grünanlage ist aber schon Privatgelände, aber jeder kann dadurch latschen, ist ja auch egal.
Danke für die Info, Eddi
Egal ist es nicht!
Der Privatgrund muss befriedet sein und darf nicht öffentlich zugänglich sein.
Alles andere: Verstoß gegen das WaffG!
Auch wenn man in der Realität vermutlich unbehelligt da rumflacken kann, falls der Staat anrückt, dann ist Achterbahn!
Stefan
ZitatOriginal von edbru
In einer Gaststätte ...
Wenn aber dort zB auch nur ein Minnesänger oder Geiger Krach macht, ist es schon eine öffentliche Veranstaltung ...
so wie ich urteile in deutschland zu diesem thema verstanden habe spielt der unterschied einer veranstaltung zum normalen alltagsleben eine rolle.
ein cafe in dem regelmässig ein sänger/klavierspieler krach macht oder ein restaurant in dem immer ein geiger sein instrument quält ist wahrscheinlich keine veranstaltung. ist der künstlerauftritt einmalig, angekündigt und werden karten verkauft ist es sicher eine veranstaltung
näheres kann man dir sicher beim förderkreis dazu sagen
war auch nur als Beispiel gedacht. Meine Meinung dazu ist auch nicht relevant.
Deshalb auch der Hinweis auf eine spezielle Rechtschutzversicherung.
Wenn man da erst mal drinsteckt mit einem Staatsanwalt der keine Ahnung vom WaffG hat und einem Richter der einen nur als "Waffennarr" sieht, ist man ohne Anwalt mit Waffenrechtserfahrung sicher verloren.
Eddi
hm..ich überlege grad mal einfach bei der Polizei nachzufragen wie das Silvester gehandhabt wird. Denn, wenn sich nichts ändert, feiern wir beim Kumpel und sein Grundstück ist eigendlich ziemlich abgegrenzt..nich abgelegen aber abgegrenzt und mit Pforte, versteht sich^^ hm..also ich erklähre mal..man geht durch die Pforte, links sieht man das große Wohnzimmerfenster von den Leuten die in der ersten Hälfte des Hauses Wohnen. Man geht dran vorbei und steht vor der eingangstür..soweit ich weiß eine für 2 Familien. joa..also der Garten wäre vor dem Wohnzimmer der "Nachbarn"
Juhu,
heute konnte ich endlich vom LKA mein KWS abholen!!!
3 Monate musste ich schließlich warten.