RAP4 Rapier Erlaubt ????????

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 10.219 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Januar 2008 um 21:52) ist von SATB-Marco.

  • Ich habe mich über gewisse Teile/Umbauten mit APS in Verbindung gesetzt, wußten aber nichts von diesen Mods und verwiesen mich an UMAREX...außerdem hat ein Umarex-Mensch wortwortlich gesagt, das Umarex viele Schwierigkeiten hatte und umbauen musste um die R56 in Deutschland zulassen zu dürfen.

    http://www.ram-club.de

    :nuts:<mbg> wenn also ne paintballwaffe nicht tödlich ist und "marker" genannt wird
    <mbg> ist dann eine normale Pistole ein "permanent marker"? :nuts:

    2 Mal editiert, zuletzt von flexti (18. Januar 2008 um 12:58)

  • Ich gebe zu es war ein dummer Spruch. Die derzeitigen Mods regeln das schon ganz gut hier, die brauchen wohl keine Verstärkung.

    Ansonsten ist es cool zu hören das endlich die V/ METS Cores überall nach Deutschland kommen. Werde mir einen zu meinem nächsten Deutschlandurlaub im Oktober bestellen.

    Samael

  • Die Sachen aus Amerika sind definitiv nicht erlaubt um das mal hier ein für alle Mal klarzustellen. Da hilft kein nachträgliches legalisieren durch ein Beschussamt, soweit kommt ihr damit garnicht. Also lasst euch bitte nichts von Laien erzählen.
    Die Zöllner in Frankfurt nehmen die Sachen raus, ihr bekommt zwar den Rest aber nicht die Ware, die in Deutschland einen F-Stempel benötigt.
    Schon allein die Einfuhr ist eine Straftat, die als Bannbruch vermerkt wir. Das kommt einer Steuerhinterziehung gleich. Dieser Bannbruch geht einher mit dem Verstoß gegen das Waffengesetz, den ihr durch die Einfuhr begangen habt.
    Ihr bekommt dann einen "schönen" Brief vom Hauptzollamt, der euch mitteilt, dass euer Vergehen bereits bei einem Staatsanwalt vorgelegt wurde. Anbei ist auch ein zweiseitiger Fragebogen, indem ihr schonmal gleich auf Seite 1 eure persönlichen Daten, wie Einkommen, Beruf, usw. eintragen dürft, um schonmal ein Profil von euch erstellen zu können. Auf Seite 2 dürft ihr dann beschreiben, warum ihr im Ausland bestellt habt, ob ihr schonmal Ware dieser Art bestellt habt, wieviel, und ob ihr euch dem Verstoß bewusst gewesen seit. Sollte das noch Fragen auftun, werdet ihr auf ein Verhör eingeladen.
    Sollte noch was schief gehen oder ihr euch in eurer Schilderung als zweifelhaft herausstellen, kann es sein dass ihr euch auf eine Hausdurchsuchung freuen dürft. Und da wird immer etwas gefunden.
    Und nun überlegt euch gut, ob es euch das wert ist, wenn ihr die Sachen sowieso nicht mehr bekommt.
    So ists leider![SIZE=12]

  • Ich habe den Thread und Dein Posting von Juli leider erst heute gelesen, sonst hätte ich Dir gleich erzählen können, dass das Ärger gibt (nutzt Dir im Nachhinein nichts mehr, ich weiß).

    Als Ergänzung trotzdem: Auch der hemdsärmelige Import von wesentlichen Teilen einer Schusswaffe (es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Feuerwaffe, einen PB-Markierer oder eine AS-Knifte handelt) ist verboten! D.h. Lauf, Verschluss, Antriebsmechanismen wie Gearboxes, bei Kurzwaffen das Griffstück sowie Schalldämpfer dürfen nicht einfach so aus dem Ausland bestellt werden.

    Es gibt natürlich die Möglichkeit zum legalen Import, der aber entsprechendes Fachwissen voraussetzt. Ich spare mir die Erklärung der Details, möchte aber anmerken, dass man dazu zumindest vorab eine Verbringungserlaubnis der waffenrechtlichen Behörde benötigt. Ich empfehle das ganze Procedere eigentlich nur Leuten, welche die Waffensachkunde haben (oder sich eben schon längere Zeit mit der Importmaterie beschäftigen).

  • Wenn ich mich recht erinnere, dann hat mal einer gefragt, was der Unterschied vom RAP4rapier zu den anderen ist.

    RAP4 rapier verwendet cal.40 Paintballs.

    Und daß Sachen aus Amerika nicht erlaubt sind, ist nicht richtig.

    Jayrocksmesa;
    ich weiß ja nicht, was du da falsch gemacht hast, daß es sooo weit gekommen ist, aber wenn man alles den zuständigen Behörden vorlegt, bzw. wenn man denen nichts vorenthält, dann gibt es da überhaupt keine Probleme. Ich habe mich selber erkundigt.

    Wenn man den Jungs von RAP4.com klarmacht, daß sie die Knarre nur mit Einzelfeuermodus verschicken sollen, dann ist das nicht illegal. Denn die RAP4-RAMs sind die gleichen, wie hier in Deutschland. Jedenfalls von der Leistung her. Wenn der Markierer also 7,5 Joule nicht überschreitet und auch kein Autofeuermodus hat, dann ist daran nix illegal.

    Dazu kommt natürlich noch der ganze Papierkram (vorher und nacher), Einfuhrerlaubnis, Beschuß u.s.w. und dann kannste damit losziehen.

    :johnwoo::tine:

    2 Mal editiert, zuletzt von Foley (18. Januar 2008 um 16:24)

  • Zitat

    Original von Foley
    Dazu kommt natürlich noch der ganze Papierkram (vorher und nacher), Einfuhrerlaubnis, Beschuß u.s.w. und dann kannste damit losziehen.

    Jup, im Endeffekt hast du einen tollen RAP4-Markierer für 800 Euro mit monatelangem Gerenne und Wartezeit. Das ganze findest du dann toll, bis dir jemand sagt, dass du den gleichen Markierer innerhalb von 3 Tagen für die Hälfte des Geldes und ohne 30 Behördengänge gekriegt hättest.

    Fände ich echt mal Klasse wenn ich mal nen Trottel auslachen könnte, der das tatsächlich gemacht hat.

  • Zitat

    Original von Foley
    Und daß Sachen aus Amerika nicht erlaubt sind, ist nicht richtig.


    Soso, ein Lampsenset oder ein Laserzielgerät zur Montage an Waffen aus den USA ist sehr wohl verboten.

    Richtig ist die Aussage: Gegenstände aus dem Ausland zu importieren ist erlaubt, sofern es sich nicht um verbotene Gegenstände handelt und man – so auf die Teile zutreffend – Inhaber einer Verbringungserlaubnis für Schusswaffen bzw. deren wesentliche Teile ist.

    Zitat

    Original von Foley
    Jayrocksmesa;
    ich weiß ja nicht, was du da falsch gemacht hast, daß es sooo weit gekommen ist,


    Kann ich Dir sagen: er hat für den Krempel keine Verbringungserlaubnis gehabt…

    Zitat

    Original von Foley
    aber wenn man alles den zuständigen Behörden vorlegt, bzw. wenn man denen nichts vorenthält, dann gibt es da überhaupt keine Probleme.


    Soweit richtig, die Krux ist halt nur, dass wer fragt zumindest wissen muss wonach.
    D.h. man sollte schon etwas bewandert in den waffenrechtlichen Vorschriften sein. „trial and error“ bzw. „learning by doing“ ist hier der falsche Weg, da strafbewährt-

    Zitat

    Original von Foley
    Wenn man den Jungs von RAP4.com klarmacht, daß sie die Knarre nur mit Einzelfeuermodus verschicken sollen, dann ist das nicht illegal.


    Wenn sie dann tatsächlich nur eine Semi-Only verschicken bzw. korrekt umbauen, ja.
    Da läuft schon mal öfter was daneben. Was willst Du machen, wenn sich der Händler im Ausland einfach die Mühe spart? Dem Händler ist das egal, den Ärger hast Du.

    Zitat

    Original von Foley
    Dazu kommt natürlich noch der ganze Papierkram (vorher und nacher), Einfuhrerlaubnis, Beschuß u.s.w. und dann kannste damit losziehen.


    Die Einfuhrerlaubnis (Verbringungserlaubnis) möchte ich hier nochmals besonders betonen – die muss vor der Bestellung ausgestellt sein!
    „Beschuss“ ist Quatsch, den gibt es nur bei Feuerwaffen. Richtig ist, dass die Waffe zu einem Beschussamt muss zwecks Erteilung des :F:.

  • @ Foley: Es gibt Momente, da sollte ein Mann wissen, wann er besser die Klappe hält. :direx: DAS HIER IST EINER DIESER MOMENTE!

    Ich bin sunix sehr dankbar, dass er sein enormes Fachwissen mit uns teilt.

    @sunix: Wie muss ich diese Verbringungserlaubnis begründen, bzw, was muss ich tun (ausser zur Behörde zu gehen) um die zu bekommen? Und das wichtigste: Was kostet die?

  • Zitat

    Original von Famas
    Wie muss ich diese Verbringungserlaubnis begründen, bzw, was muss ich tun (ausser zur Behörde zu gehen) um die zu bekommen?


    Da es sich um eine bedürfnisfreie Waffe handelt, ist gegenüber der Behörde keine ausgefeilte Begründung notwendig. Als Grund reicht eigentlich aus, dass das entsprechende Teil im deutschen Fachhandel nicht erhältlich ist, aber gemäß den deutschen waffenrechtlichen Vorschriften eine legale Angelegenheit darstellt.

    Man sollte gegenüber den Behördenmitarbeitern freundlich bleiben und (ganz wichtig) es sollte für den Behördenmenschen erkennbar sein, dass da niemand Unsinn vorhat. Ein entsprechend seriöses Auftreten ist also hilfreich.

    Zitat

    Original von Famas
    Und das wichtigste: Was kostet die?


    In der Kostenverordnung zum WaffG ist nur eine Gebühr bzgl. erwerbsscheinpflichtiger Waffen (bzw. deren wesentlichen Teilen) für die EU festgelegt. Diese beträgt 20 Euronen.

    Je nachdem wie der SB (=Sachbearbeiter) drauf ist, kann man für :F:-Waffen den Schrieb auch schon einmal für lau bekommen. Also: Einfach fragen, das ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    €: Nachtrag: Nochmals möchte ich betonen, dass es nach Ausstellung der Verbringungserlaubnis äußerst ratsam ist, sich mit dem zuständigen Zollamt in Verbindung zu setzen und das Importvorhaben anzukündigen (wenn möglich, faxt man dem Zollamt die Verbringungserlaubnis schon einmal vorab). Manche Zollbeamten haben nämlich vom Waffenrecht nicht die große Ahnung. Ich habe es schon miterlebt, dass für aus dem Ausland gelieferte AR15-Magazine einmal die Vorlage der Waffenbesitzkarte verlangt wurde - das ist natürlich doppelter Unfug, denn erstens sind Magazine keine wesentlichen Teile (ein Magazin ist waffenrechtlich überhaupt nichts) und zweitens bräuchte man, wenn man wesentliche Teile importiert, die besagte Verbringungsgenehmigung (die WBK ist hier auch bei EWB-Waffen eben nicht ausreichend). Das Zollamt ist dann informiert und der Zöllner entspannt - nach möglichkeit sollte man auch nachfragen, ob das zuständige Zollamt auch den Zoll in Frankfurt informieren möchte (sonst kann es - wenn alles dumm läuft - auch wie oben beschrieben sein, dass gleich die Frankfurter ihren Finger im Zweifel draufhalten und erst mal ein Gutachten zu den Teilen anfordern; und das dauert).

    Wichtig auch: Komplette Waffen darf man nur - zwecks Erteilung des :F: - ans Beschussamt liefern lassen (auch das muss natürlich vorab mit dem jeweiligen Beschussamt abgesprochen sein). Oft leitet der Zoll zwar selbständig die Waffe ans Beschussamt weiter, aber das muss nicht sein. Kann nämlich - je nach Kompetenz des Beamten - auch vorkommen, dass man unmittelbar Ärger im Hinblick auf illegalen Waffenbesitz bekommt.

    Seh wichtig ist es also, vorab mit möglicht allen Beteiligten zu sprechen und diese zu informieren. Das hilft ungemein gegen unliebsame Überraschungen.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (18. Januar 2008 um 20:13)

  • :huldige:

    ... daß ihr auch alles immer so ernst nehmen müßt ...

    Ich bin eben Jokie-Schlumpf ...

    Naja, aber um nochmal auf das Thema zu kommen,

    Sooo krass teuer würde das aber nu auch wieder nicht werden. 800 € ...

    Als ich das vor hatte, waren die Preise bei rap4.com auch noch niedriger.
    Ich habe das auch mit den damaligen Preisen von Waffenexpress verglichen und von daher wäre es nicht viel teurer gewesen, so um die 100 €.

    Aber ich kann auch nur davon abraten, sich RAMs aus USA zu bestellen.
    Und ein RAp4-rapier wird wohl auch nicht besser sein, als ein RAP4 M.E.T.S.
    Man wär höchstens noch gearschter, weil man die Kal. 40 Paintballs heir nirgendwo bekommt.

    :johnwoo::tine:

    3 Mal editiert, zuletzt von Foley (18. Januar 2008 um 22:27)

  • Wieder einmal ein paar nützliche Tips und schön ausführlich... So gehört das.

    Hatten da auch schon unsere Späße, aber zum Glück auch jemand sehr kompetenten vom Zoll der uns dort gut weitergeholfen hat. Somit hat es da ganz gut geklappt.
    Aber das mit den Damen und Herren vom Zoll ist immer so eine Sache. Wurden auch schon einmal wegen eines Kleinteils hinzitiert mit der Frage des Beamten: "Ist das denn legal?" Mit einem Achselzucken des Beamten auf unsere Schilderung und Vorlage der Kaufbelege gab es dann das Teil und der Herr erhielt seinen Zoll und natürlich die liebe Steuer.

    Umbauten sowie " :F:"en haben wir bisher einen Büchsenmacher erledigen lassen - der hat alles übernommen. War aber auch noch nicht so oft nötig.

  • Ich frage mich, ob sowas jeder Büchsenmacher machen würde.
    Also ich meine sowas wie der MG 3 Umbau.

    Dann kann man also ganz klar sagen, daß die Aussage von jayockdingsbums falsch ist.

    :johnwoo::tine: