F-Zeichen: Durch wen?

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 8.499 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. November 2005 um 19:24) ist von Dr.König.

  • Es sieht fast so aus als würde sich das " :F:-Stempeln" in dieselbe Richtung bewegen wie die "Bleistaubsammler" für :F:-Waffen.

    Schööööööööööööööööööööööön! *lol*

    Obba Gerrit

  • Na ich weiss nicht, wenn es nicht audrücklich verboten ist heisst es ja noch nicht das es erlaubt ist.
    Das wäre ja in der Tat, zu schön um wahr zu sein. Und das kann ich mir einfach nicht vorstellen.

    Spy

    Ich hab da mal einen getroffen ... FWR / BDMP / BDS / DSB

  • Nur mal am Rande muß es denn ein Stempel sein den man ins Material prägt?
    Mir fällt da nämlich ein auf einer meiner Airsoftrepliken ist der F Stempel als solcher mittels Klebefolie aufgebracht auf den Waffenkorpus.
    Da stellt sich mir jetzt schon die Frage ob die Kennzeichnung der Waffe permanent angebracht sein muß und ob dieser Aufkleber überhaupt zulässig ist.

    Eventuell lässt sich das auf diesem Wege klären mir kam das schon immer sehr seltsam vor.
    EDIT:
    Hat sich von selbst erledigt nach studieren das Threads "F-Stempel und Büchsenmacher"

    Einmal editiert, zuletzt von Joey (12. November 2005 um 13:53)

  • eigentlich gehts um 3 stempel.

    F, Hersteller und Kaliber.

    Nach einem Schreiben vor längerer Zeit ans saarl. Innenministerium (meine schöne Heimat :)) hat sich ergeben dass bei uns nur ein F-Stempel benötigt wird. also Cal. und Hersteller is denen egal. War im Bezug auf Paintballmarkierer, welche Druckluftwaffen gleichzusetzen sind.

    Benötigen Druckluftwaffen ebenso die 3 Stempel?

  • Wenn die Waffe neu Beschossen wird kommt nur das :F: und das Beschussamt drauf, das ist so bei meiner MK3 sowie bei der WA Infinity. Einen herstellervermerkt oder Kaliebervermerk ist im normalfall eh vom Hersteller schon drauf und wird nicht vom Büchsenmacher oder Beschussamt gestempelt. Im Beschussbeleg steht dies jedoch auch nochmals drinnen

    Typ:
    Modell/Hersteller:
    Kalieber:
    Nr.:

    Bei Bedarf Scanne ich gernen meinen Beschussbeleg mal ein fen ich für mein Pressluftgewehr habe.

    Gruß
    Para

  • Zitat

    Original von carfanatic
    Es gibt aber nur erlaubt und verboten. Zwischendinger, wie ein bischen erlaubt oder ein bischen verboten, gibt es nicht.

    :-)) wie bei Douglas Adams: ein klein wenig antöten ...;-)

    Aber genau so ist es. Und noch ist es nicht so weit, daß als erster Satz im WaffG stehen würde:
    "In Bezug auf Waffen ist alles verboten, was nachfolgend nicht ausdrücklich erlaubt ist."

    Beste Grüße

    Dr. Michael König

  • Zitat

    Original von Acerbus
    das würde bedeuten das ich ein LG kleiner 7,5 joule in z.B. den Niederlanden erwerben könnte vor Verbringung in den Geltungsbereich des deutschen WaffenG. mit eine :F: stempele / stempeln lasse und es dann legal in die BRD verbringen dürfte.

    Genau so ist es. Beim Verbringen in den Geltungsbereich des WaffG hat es die nach § 24 II WaffG vorgesehen Markierung und gut ist.
    Die eine Seite ist, daß der Zoll dabei - wenn es sich nicht gerade um ein sehr militärisch aussehendes und daher zu Unrecht als illegal ausschauendes LG handelt - mit Sicherheit kein Theater machen wird, denn di Einfuhrvoraussetzung liegt definitiv vor.
    Die andere Seite ist natürlich, ob es wirklich max. 7,5 Joule hat und was passiert, wenn sich herausstellt, daß dies nicht der Fall ist.
    Der eine oder andere könnte auf die die Idee kommen, und auf diese Weise unter falscher Flagge ein zu starkes LG einführen. Dagegen muß ich schärfstens warnen: Dadurch wird ein starkes LG nicht legal. LG mit mehr als 7,5 Joule können nur als ´"Alt"-LG oder mit WBK legal besessen werden!

    Zitat

    Was wiederum bedeuten würde das LG's englischer Hersteller bedeutend einfacher zu bekommen wären. ( vorausgesetzt man bekommt sie mit geringerer Ve als 7,5 Joule )

    Das ist wohl das Problem. Man müßte es in GB umbauen lassen, was sicherlich nicht billig ist. Und natürlich prüfen/messen.
    Aber das ist ja an sich nichts neues. Das konnte man auch schon in der Vergangenheit, in dem man mit dem Verkäufer in GB als Lieferanschrift die eines deutschen BüMa angibt, der das LG dann umändert, prüft und stempelt. An der Umänderung und Prüfung führt ja kein Weg vorbei.

    Beste Grüße

    Dr. Michael König

  • Zitat

    Original von satanos
    eigentlich gehts um 3 stempel.
    F, Hersteller und Kaliber.

    Aber nur bei gewerbsmäßiger Einfuhr pp. -> § 24 I WaffG.

    Zitat

    Nach einem Schreiben vor längerer Zeit ans saarl. Innenministerium (meine schöne Heimat :)) hat sich ergeben dass bei uns nur ein F-Stempel benötigt wird. also Cal. und Hersteller is denen egal.

    Entspricht der gegenwärtigen Gesetzeslage - s.o.

    Zitat

    Benötigen Druckluftwaffen ebenso die 3 Stempel?

    Siehe § 24 I WaffG: Nur bei gewerbsmäßiger Einfuhr. Umkehrschluß: Nicht bei privater Einfuhr. Wird ja auch ansonsten nirgens geregelt. Nur eben das :F: sowie Typenbezeichnung gem. § 24 II WaffG. Naja, und irgendeine Typen-/Modellbezeichnung steht sicherlich auf jedem "modernen" LG. Bei unseren alten Sammlerstücken ist das natürlich anders: Die Bonna sind manchmal nicht beschriftet, dito die Mars.

    Ich will nicht behaupten, daß alle diese Folgerungen und Möglichkeiten wirklich so dem entsprechen, was der Gesetzgeber in letzter Konsequenz wollte. Aber es steht so im Gesetz und ich nehme mir das Recht, das Gesetz auch mal zu meinen Gunsten anzuwenden, wenn es das hergibt - und nicht in einer Art vorauseilendem Gehorsam es nicht nutzen. Soll es der Gesetzgeber eben ändern, wenn ihm nicht passen sollte, was er 2002 fabriziert hat. Wenn ich mal sehr, sehr viel Zeit habe, werde ich in den BT- und BR-Drucksachen nachforschen, was damals darüber gesagt und geschrieben und möglicherweise auch gedacht wurde. Vielleicht wollten man es damals ja auch wirklich so.

    Beste Grüße

    Dr. Michael König

    2 Mal editiert, zuletzt von Dr.König (13. November 2005 um 19:28)