F-Stempel und Büchsenmacher

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 9.173 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. November 2005 um 10:22) ist von Dr.König.

  • Echt ein toller Beitrag von Dr König, ich hoffe das die Ausführungen sich als richtig erweisen.
    Damit würden ja die Möglichkeiten die eigene zu verschönern erheblich verbessert.
    Ich finde es schön mal eine Stimme zu hören die nicht davon ausgeht das alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist verboten sei.
    Toll das die Ausführungen sogar für mich als nicht Juristen verständlich sind.


    Danke
    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Wir haben doch hier einen Banner-Sponsor, FT-Zubehör - vielleicht hat der Bart nicht nur Tee im Angebot, sondern auch :F:'s

    (ich weiß, ein blöder Kalauer)

    Frau Google weiß viel über Schlagstempel, etwa

    "Weiterhin fertigen wir Schlagstempel mit individuellen Texten und/oder Zeichen nach Vorlage. Preise erhalten Sie kurzfristig nach Eingang Ihrer Anfrage."
    http://www.berasit.de/Produkte/Bande…lagstempel.html

    Nur ob das ein Unternehmen macht, ohne sich wiederum nach dem Zweck zu erkundigen und dann ähm, zurückhaltend zu werden, das ist die andere Frage.

    Ich bin immer noch ein Fan der Suche nach einem willigen Büchsenmacher, der einen F-Stempel besitzt. Ich stell mir doch auch keine Kuh in den Hausflur, nur weil der Milchmann keine Lust hat, die Flaschen an die Tür zu bringen...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Hallo alle miteinander

    Die Informationen die durch Dr. König bei verschiedenen staatlichen Einrichtungen eingeholt wurden ergeben ein Gesamtbild, daß bei mir Unwohlsein auslöst.

    Nichtzuständigkeit und offenlassen der sachkundigen Antwort.
    Vverweisen auf Gesetze die dann selbst durch die Beamten nicht begriffen und nicht gelebt werden können, zeigen leider, daß die Überreglementierung in eine Phase gekommen ist, der den Staat und dessen Diener also die Beamten selbst in Frage stellt.

    Ich bete zu Gott, daß er a bisserl Hirn für die neue Regierung vom Himmel regnen lässt. Es ist ja Wahlkampfversprechen, den Berg an Gesetzen abzuspecken und zu vereinfachen.

    Gruß LostinPast

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Wir haben doch hier einen Banner-Sponsor, FT-Zubehör - vielleicht hat der Bart nicht nur Tee im Angebot, sondern auch :F:'s

    (ich weiß, ein blöder Kalauer)

    Mensch Uli ,
    danke ersteinmal für Diese gute gechäftsidee :lol: .
    technisch , maschinell und pratisch kein problem ,
    nur eben gesetzlich wohl eine gratwanderung ??? .

    ich sehe einen :F: stempel als Urkunde an ,

    zumal ich mich vor dem richter nicht rausreden könnte nicht gewusst zu haben
    wofür der stempel verwendet wird und die zuverlässigkeit der person in frage gestellt wird .

    allso lassen wir es doch vorest sein , schade .

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    ..........Ich bin immer noch ein Fan der Suche nach einem willigen Büchsenmacher, der einen F-Stempel besitzt. Ich stell mir doch auch keine Kuh in den Hausflur, nur weil der Milchmann keine Lust hat, die Flaschen an die Tür zu bringen...

    Dem Kinde kann (im Ausland) geholfen werden.
    Da ist das kein Problem mit so einem Stempel.
    Ganz legal.
    Nur, danach ein kleiner Schritt über den berühmten Strich der sich Grenze nennt....................

    Obba Gerrit

  • Zitat

    Original von carfanatic

    Das ist ja das Problem. Viele würden gerne den Aufklber abmachen, denn er verschandelt die Waffe. Da ist aber das F drauf und deshalb muss er an der Waffe bleiben(siehe WOM, obere Waffe).

    Hi Ralph..

    ich wollte es ja nicht glauben aber der Aufkleber enthält wirklich den :F: Stempel.. hatte in Erinenrung, daß was eingeschlagen ist. Aber das ist die Seriennummer des LGs..

    Was mich jetzt total wundert ist, das Anschütz mir den Aufkleber neu zugeschickt hat, da ich den Alten als zu abgegriffen beschrieben hatte...
    Ich habe also vom Hersteller einen :F: Stempel aufkleber einfach so bekommen.. der alte Aufkleber lies sich sogar zerstörungsfrei ohne großen Aufwand entfernen..

    Gruß
    Markus

  • Zitat

    Original von bart
    nur eben gesetzlich wohl eine gratwanderung ??? .
    ich sehe einen :F: stempel als Urkunde an ,

    Eines ist der F-Stempel auf keinen Fall: Eine Urkunde.
    Er ist ein Schlagstempel - mehr nicht.
    Und er ist auch kein hoheitliches Zeichen denn er ist ja keiner Behörde zugeordnet. Andernfalls dürfte kein BüMa einen solchen besitzen.
    Er ist auch kein Siegel mit hoheitlichem Touch wie es etwa beim Dienstsiegel eines Notars (das übrigens auch nicht abstrakt sondern individualisiert ist) der Fall ist.
    Er ist nicht anderes als ein Schlagstempel mit einem Zeichen, das auf einem bestimmten Gegenstand einer gesetzlich festgelegte Bedeutung - wie die Stemepelung "Kal.4,5" - besitzt. Dadurch wird der "Kal."-Schlagstempel aber auch nicht zu irgendwas anderem als einem Schlagstempel.
    Ja, wenn Sie einen Schlagstempel mit rundem Kreis und Bundesadler herstellen würden .... das würde ich vermeiden wollen.
    Und außerdem kann man ja auch ein F einstempeln und ein weiteren Stempel mit einem Fünfeck drüberstempen (oder vice versa). Und jetzt spielen Sie bitte nicht den Reichsbedenkenträger und sehen das Fünfeck als Urkunde oder als irgendetwas hoheitliches an ...

    Beste Grüße

    Dr. Michael König

  • Zitat

    Original von Steinschleuder
    Was mich jetzt total wundert ist, das Anschütz mir den Aufkleber neu zugeschickt hat, da ich den Alten als zu abgegriffen beschrieben hatte...
    Ich habe also vom Hersteller einen :F: Stempel aufkleber einfach so bekommen.. der alte Aufkleber lies sich sogar zerstörungsfrei ohne großen Aufwand entfernen..

    Und Sie haben den neuen :F:-Aufkleber angebracht?
    Gratuliere, dann haben Sie als Privatmann :F:-gestempelt!
    Aber war das legal? Ich nehme an, Sie haben zuerst den alten :F:-Aufkleber entfernt und dann den neuen angebracht. Tja, dann müssen Sie sich sofort selbst Anzeigen,. denn damit haben Sie gegen das WaffG verstoßen.
    Den mit der Entfernung des :F:-Aufklebers verlor das LG den Charakter eines frei zu besitzenden LG nach Anlage 2 zum WaffG, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 Nr.1 und wurde zu einem WBK-pflichtigen LG. Damit durften Sie es nicht mehr besitzen sofort weg damit zu einem Berechtigten. § 12 WaffG steht Ihnen nicht zur Seite, denn vermutlich haben Sie keinen WBK. Das anschließenden ":F:-Stempeln" war zwar legal (das sieht auch "meine" Waffenbehörde so) aber das ändert dies an dem bis dahin bestehenden illegalen Waffenbesitz von 5 (?) Sekunden.
    Die "richtige" Vorgehensweise wäre: Neuen Bapperl drauf, dann alten Bapperl drauf. So bleibt das LG immer :F:-gestempelt und Sie auf der sicheren Seite des Gesetzes.

    Beste Grüße

    Dr. Michael König

  • Zitat

    Original von Dr.König
    , dann alten Bapperl drauf.


    Du meinst ab, oder?

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Da der Aufkleber an exakt der selben Stelle die Waffe zieren sollte habe ich natürlich den neuen mit einer kleinen Ecke an dem System befestigt.. nach dem entfernen des alten habe ich diesen ebenfalls an einer anderen Stelle des Systems fixiert und den neuen in der ursrünglichen Position ganzflächig verklebt.. erst danach habe ich den alten Aufkleber von der Waffe entfernt.. somit war die Waffe zu keiner Zeit entstempelt..

    ;) ;) ;)

    der Aufkleber ist auch das allererste Teil, daß an dem System im Werk montiert wird, damit die Produkte zu keinem Zeitpunkt im Werk ein Problem darstellen...

    ;) Steinschleuder

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Ich bin immer noch ein Fan der Suche nach einem willigen Büchsenmacher, der einen F-Stempel besitzt. Ich stell mir doch auch keine Kuh in den Hausflur, nur weil der Milchmann keine Lust hat, die Flaschen an die Tür zu bringen...

    Klar. Und noch einfacher ist, wenn der willige Büchsenmacher voller Angst, Ärger zu bekommen, es nicht selbst tut sondern den Stempel für ein paar Stunden ausleiht.
    Aber "willige" BüMa gibt es hier nicht und außerdem ist es mir mittlerweile zu blöde, den Jungs nachzulaufen und die LG durch die Gegend zu schaukeln. Ich besorge mir einen solchen Stempel - zur Not auch einen mit F und einen mit Fünfeck - und dann geh´ ich in den Keller zum Schießen, Messen und Stempeln ....

    Ich hatte heute ein nettes Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter "meiner" Waffenbehörde. So müssen die Leute sein: Verständig, verständnisvoll, kundig aber dennoch gesetzestreu.
    Wir waren uns letztlich einig, daß es dem Privatmann nach geltendem Recht nicht verboten ist, selbst zu stempeln (und der BüMa es erst recht darf) - denn es gibt schlicht kein Verbot. Wir waren uns aber auch einig, daß dies nicht nur ein Meßgerät sondern auch den legalen Besitz des zu stempelnden LG voraussetzt - wodurch sich dies auf die wenigen Fälle des ohne :F:-Zeichen legal zu besitzenden LG beschränkt und auf diejenigen, die ein ":F:-pflichtiges" LG mit max. 7,5 Joule in ihren Besitz bringen (also "erwerben") und eine ("irgendeine") WKB besitzen und sowohl daher als auch dabei im Rahmen des § 12 I Nr.1 WaffG handeln. Diese Kombination erfüllt m.E. aber nur der LG-Sammler, der - vermutlich hierfür - auch eine WBK besitzt. Bei allen anderen - selbst WBK-Besitzern für sonstige Zwecke - fehlt der innere Zusammenhang des vorübergehenden Besitzes zum Bedürfnis (das sich auf die WBK bezieht). Für den mag sich ein eigener Stempel auch lohnen. Außerdem für diejenigen, die ständig alte (und auch ohne :F:-Stempel legale) LG verkaufen (wie "Moewe1" bei egun - der Name ist mir wieder eingefallen) und den Kunden das gute Gefühl eines :F:gestempelten LG geben wollen. Allerdings sehe ich bei diesen Spezis das Problem, daß sie wohl massiv illegal handeln, da sie mit LG Handel treiben (bei - ich sag´ mal - 30 Verkäufen desselben Typs eines ollen LG liegt recht offensichtlich eine gewerbliches Tätigkeit vor) aber - sicherlich - keine entsprechende Erlaubnis besitzen (die wiederum das Stempeln als Folge des erlaubten Handeltreibens zweifellos erlauben würde).
    Einig waren wir uns auch, daß die Behörde einen Antrag auf eine "Lizenz zum Stempeln" "eigentlich" nicht bescheiden darf (auch wenn sie mir inhaltlich zustimmen sollte), da kein Verbot&Erlaubnisvorbehalt besteht und daher auch keine Genehmigung vorgesehen ist. Ist ja auch klar: Eine Behörde kann nicht erlauben was überhaupt nicht verboten ist (vor dem Problem steht man z.B. bei der Einfuhr von LG nach Anlage 2 zum WaffG Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr.2, denn einem normalen, nicht im WaffR richtig kundigen Zöllner dies vor Ort klarzumachen ist kaum möglich - gleiches gilt für die Einfuhr eines bis 2002 unter den Anscheins-§ fallenden LG, denn ins Hirn hat sich das Verbot eingeprägt und da im neuen WaffG dieses Verbot nur "einfach fehlt" und nicht ausdrücklich das Gegenteil bestimmt wird, müßte man den Leuten ad hoc klarmachen können, daß das Fehlen eines Verbots bedeutet .... aber wer ist schon in der Lage, sofort das WaffG durchzusehen und voll und ganz zu verstehen - will man hier vorsorglich eine "Bescheinigung" der Waffenbehörde, daß die Einfuhr nach Anlage 2.... oder wegen Wegfall des Anscheins-§ zulässig ist, antwortet diese völlig zu recht, daß es nicht zu ihren Aufgaben zählt, die geltende Rechts- und Gesetzeslage zu "bescheinigen".).
    Mal sehen, ob sie sich meinem Argument, daß die für den Laien (und auch z.B. die Polizei) völlig unklare Rechtslage zum Privatstempeln ausnahmsweise ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis begründet, nicht verschließt. Ich werde auf jeden Fall mal eine - letztlich ja nur klarstellende - "Lizenz zum Stempeln" beantragen.

    Übrigens verlangen die Beschußämter unterschiedliche Gebühren. Suhl ist sehr günstig, nur ca. 15,- wenn man das LG selbst vorlegt. Fa. Brühl verlangt sogar nur 12,-. Wenn die vor meiner Haustüre sitzen und nicht die hohen Hin- und Rücksendekosten würden, dann würde ich auch dort stempeln lassen statt selber stempeln ....

    Beste Grüße

    Dr. Michael König

  • Zitat

    Original von XXL


    Du meinst ab, oder?

    Hoppla, sorry, klar, ab, nicht drauf, obwohl: Doppelt gebapperlt bapperlt besser. Sind zwei :F:-Stempel illegal? § 24 II WaffG spricht nur von das :F:-Zeichen. "Das" ist Einzahl, mehrer wären also nicht mehr von § 24 II WaffG gedeckt, würden also eine OWi nach § 53 WaffG darstellen, da nicht "richtig" bzw "in der vorgeschriebenen Weise" angebracht .... Übrigens... § 24 II WaffG schreibt nur vor, daß das Kennzeichen angebracht wird. Von Stempeln ist da nicht die Rede. Demnach müßte auch Lasern, Einkratzen, Aufmalen oder Aufkleben o.k .sein ... Aber Stempeln sieht halt richtig "echt" und "professionell" aus.

    Beste Grüße

    Dr. Michael König

  • Zitat

    Original von Steinschleuder
    Da der Aufkleber an exakt der selben Stelle die Waffe zieren sollte habe ich natürlich den neuen mit einer kleinen Ecke an dem System befestigt.. nach dem entfernen des alten habe ich diesen ebenfalls an einer anderen Stelle des Systems fixiert und den neuen in der ursrünglichen Position ganzflächig verklebt.. erst danach habe ich den alten Aufkleber von der Waffe entfernt.. somit war die Waffe zu keiner Zeit entstempelt..
    ;) ;) ;)
    der Aufkleber ist auch das allererste Teil, daß an dem System im Werk montiert wird, damit die Produkte zu keinem Zeitpunkt im Werk ein Problem darstellen...
    ;) Steinschleuder

    Ich sehe schon, wir verstehen uns! Weiter so!

    Beste Grüße

    Dr. Michael König

  • Hab mir grad verstört an den Kopf gegriffen ... kann man das WaffG überhaupt noch ernst nehmen ?

    Als Ex-Zahntechniker mit guten Beziehungen zu meiner früheren Lehrstelle könnte ich so einen Stempel in Nullkommanix aus Chrom-Kobalt-Molybdänstahl fertigen - bloss, wofür ?

    Mein Büma ist einer meiner besten Freunde ...

  • Zitat

    Original von robur
    Hab mir grad verstört an den Kopf gegriffen ... kann man das WaffG überhaupt noch ernst nehmen ?

    Bedauerlicherweise MÜSSEN wir es ernst nehmen.

    Zitat

    ...könnte ich so einen Stempel in Nullkommanix aus Chrom-Kobalt-Molybdänstahl fertigen - bloss, wofür ?

    Um Beschaffungswilligen eine Beschaffungsquelle zu ermöglichen? Offenbar handelt es sich um eine nicht sehr weit verbreitete Quelle, alles Googeln bringt kein Ergebnis.

    Beste Grüße

    Dr. Michael König

  • wenn ich nun aber mit dem schönen :F: stempel nach bsp. england reise, mir dort die immerschonhabenwollenden crosman, daisy etc. luftgewehre und pistolen kaufe, mit meinen mitgebrachten werkzeugen schlagstück- und kolbenfedern tausche bzw. kürze und mit dem mitgenommenen chrony sicherstelle, dass die leistung unter 7,5joule ist, darf ich die waffen dann vor ort :F: stempeln und nach deutschland einführen ??? wenn ja, dann :new11: :nuts: :lol: wird wohl mal eine reise fällig :crazy2:

    vita brevis, ars longa

    Einmal editiert, zuletzt von C_O_2 (10. November 2005 um 21:42)

  • Zitat

    Original von Dr.König

    Eines ist der F-Stempel auf keinen Fall: Eine Urkunde.
    Er ist ein Schlagstempel - mehr nicht.

    Beste Grüße

    Dr. Michael König

    na , dann dürfte ma Ihn auch einfach herstellen , besitzen und vermarkten , oder

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • hallo..

    kann man das :F: mit der TÜV Plakette auf dem Autokennzeichen vergleichen?
    Der TÜV Bericht sagt aus, daß der Wagen abgenommen und verkehrstüchtig ist, die Plakette zeigt dies nach außen und erleichtert die Kontrolle..

    Gruß
    Steinschleuder

  • Es gibt eine ganz einfache Methode om dahinter zu kommen ob das mit dem selbst :F:stempeln darf.
    Tun und sich dann selbst anzeigen. Dann suchen die Gerichte das aus und man weiß Bescheid.

    Wie einstens Reinhard Mey in der "Ballade vom Pfeifer"

    Obba Gerrit

    Einmal editiert, zuletzt von GPB (10. November 2005 um 22:52)

  • Zitat

    Original von C_O_2
    wenn ich nun aber mit dem schönen :F: stempel nach bsp. england reise, mir dort die immerschonhabenwollenden crosman, daisy etc. luftgewehre und pistolen kaufe, mit meinen mitgebrachten werkzeugen schlagstück- und kolbenfedern tausche bzw. kürze und mit dem mitgenommenen chrony sicherstelle, dass die leistung unter 7,5joule ist, darf ich die waffen dann vor ort :F: stempeln und nach deutschland einführen ??? wenn ja, dann :new11: :nuts: :lol: wird wohl mal eine reise fällig :crazy2:

    Ich denke, daß sich die Frage einfach beantworten läßt: In England gilt das WaffG nicht. Aber welche Regeln dort gelten ....
    Das WaffG sieht jedenfalls nicht vor, daß die Prüfung der Leistung und die entsprechende Kennzeichnung zu erfolgen hätte. Und da es keine Regelung der Zuständigkeiten/Kompetenzen gibt ....

    Beste Grüße

    Dr. Michael König