F-Stempel und Büchsenmacher

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 9.167 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. November 2005 um 10:22) ist von Dr.König.

  • Zitat

    Original von Steinschleuder
    kann man das :F: mit der TÜV Plakette auf dem Autokennzeichen vergleichen?
    Der TÜV Bericht sagt aus, daß der Wagen abgenommen und verkehrstüchtig ist, die Plakette zeigt dies nach außen und erleichtert die Kontrolle..

    Naja, die TÜV-Plakette sagt rein tatsächlich nur aus, daß jemand die Plakette aufgeklebt hat ;) ... esfahren ja reichlich Schrottlauben durch die Gegend, die nie und immer verkehrstüchtig ist ...
    Im Gegensatz zum :F: gibt es bei den TÜV-Plaketten pp .klare Regeln, wer das ausschließlich darf ...

    Beste Grüße

    Dr. Michael König

  • Zitat

    Original von bart
    na , dann dürfte ma Ihn auch einfach herstellen , besitzen und vermarkten , oder
    erwin

    So sehe ich das und ich sehe keine gegenteilige Bestimmung.e

    Beste Grüße

    Dr. Michael König