Tuning von SSW? (Pimp my SSW)

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 4.407 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Oktober 2005 um 12:31) ist von HWJunkie.

  • Zitat

    Original von HWJunkie..... mit Altnickelschlitten auf schwarzem Rahmen.......

    Vor Jahren in einem Angebotsprospekt von Frankonia. Habe mir damals überlegt ob ich zuschlagen soll, letztendlich habe ich die komplett schwarze gekauft.

    Wenn ich mir das Schmuckstück von Jochen so anschaue bin ich mir Heute meiner Entscheidung gegen Altnickel nicht mehr so sicher ;)

    Alfred

  • Hat sich schon mal jemand an einer optischen Laufverlängerung probiert?
    So wie bei den Umarex-CO2-Pistolen die 6" Varianten?
    (eben so, wie man es auch von getunten (scharfen) Waffen her kennt)

    Mittels Führungsstange und dem Laufgewinde müsste man doch was anbringen können. Vorraussetzung ist wohl, dass das Anbauteil nicht wirklich einen Lauf besitzt, weil sonst wäre es ja genehmigungspflichtig, bzw. illegal.
    Aber sähe bestimmt ganz nett aus.

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    Bei der Gelegenheit (die Frage an die Experten): wie weit darf man eigentlich gehen?

    Nicht am Lauf rumfummeln ist ja klar, was aber ist mit... z.B. dem Anbringen eines Mikrometervisiers, in dem man in den Schlitten einen Schwalbenschwanz einfügt?
    Oder wenn man beispielsweise einseitige Bedienelemente (z.B. Sicherungshebel) durch zweiseitig bedienbare Einrichtungen ersetzt, und dazu Griffstück und/ oder Schlitten verändert?

    Keine Sorge - ich habe weder Lust noch Möglichkeiten. Einfach nur interessehalber.
    Und bevor hier jemand so etwas in Vollendung postet, sollte man vorher wissen, was man darf und was nicht.
    ;)

  • Von mechanischen Bearbeitungen wesentlicher Teile würde ich vorsichtshalber absehen, auch wenn sie keinerlei Auswirkung auf die Funktion haben.

    Laufverlängerungen sind so eine Sache, denn sie könnten zum Vorladen von Geschossen dienen.
    Natürlich kann man sie so entwerfen, dass genau das unmöglich ist, aber die Überprüfung dessen ist inzwischen Sache der PTB.
    Zumindest seit Änderung des WaffG, früher waren auch die Leuchtkugelbecher ja jeder Kontrolle entzogen.

    Stefan

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Von mechanischen Bearbeitungen wesentlicher Teile würde ich vorsichtshalber absehen, auch wenn sie keinerlei Auswirkung auf die Funktion haben.

    Also: Griffstück (mit Lauf) und Schlitten in Ruhe lassen und höchstens die Anbauteile (Schlittenfanghebel, Magazinhalteknopf, vielleicht noch Abzugszüngel) bearbeiten.
    Schade eigentlich, aber doch verständlich.

    Bleibt also (fast) nur die Änderung der Farbe.

    Apropos: was ist, wenn man eine Waffe lackiert (oder andersweitig bearbeitet) und danach die Beschuss- udn PTB-Stempel unkenntlich sind?
    Hat man dann tatsächlich eine illegale Waffe?
    Kann doch eigentlich nicht sein. Wobei es schwierig werden dürfte, das zu beweisen.

  • Baller-Bolle:
    Eine Waffe ohne Beschussstempel verliert ihre Zulassung.
    Klar, Waffen oberhalb eines gewissen Alters haben evtl. keine oder ungültige Stempel, aber zum Zeitpunkt ihrer In-den-Handel-Bringung entsprachen ihre Stempel dem damals gültigen Recht.

    Eine mehr oder weniger aktuelle SSW muss natürlich auch aktuelle Beschussstempel tragen

    Aber mal abgesehen vom Beschuss, das Gesetz verlangt klar, dass die Waffe den PTB-Stempel tragen muss, oder andersherum, er muss auf der Waffe real vorhandensein:

    Zitat


    Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

    1.

    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

    1.3

    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

    Also: Ohne vorhandenen Stempel nicht frei!

    Stefan

  • Aber wie käme man wieder zu einer legalen Waffe?

    Sich selbst anzeigen ("hab da was verpfuscht...")
    und gleichzeitig die WBK beantragen?

    Klingt ein wenig seltsam. Aber so ist das WaffG wohl.
    :new16:


    Da kann ich nur froh sein, dass meine Waffen noch alle Nummern, Stempel und sonstige "Abzeichen" tragen.
    :ngrins: