Zwei Fragen zum KWS

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 4.139 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. September 2005 um 18:34) ist von Ne0.

  • Moin!

    Ich hätte da zwei Fragen zum kleinen Waffenschein, die ihr mir vielleicht beantworten könnt...
    Da der Wisch mit seinem DIN A6 Format ja relativ unhandlich ist, wüsste ich gern, ob es auch reicht, eine Kopie mit sich rumzuschleppen (die man nach Lust und Laune knicken kann) während das Original sicher verstaut im heimischen Safe liegt...?
    Außerdem bin ich mir ein wenig unsicher bei der Frage, ob man seine geladene und zugriffsbereite SSW in seinem (abgeschlossenen) Auto liegen lassen darf. Oder wird das im Falle eines Einbruchs/Diebstahls als Fahrlässigkeit angesehen?

    Kurzwaffen: Walther P22, Colt 1911 Nickel, Walther P88 Nickel/Holz, Walther P88, Walther P99, Röhm RG96 + Komp, Geco P225, RWS C225 6",
    Walther CP88 4" Nickel/Holz, Walther CP88 6" Nickel /Holz, Beretta F92S Nickel/Holz, Beretta XX-Treme
    Langwaffen: Gamo Realtree, Twinmaster Desperado

  • Zitat

    Original von SH00TER
    Moin!

    Ich hätte da zwei Fragen zum kleinen Waffenschein, die ihr mir vielleicht beantworten könnt...
    Da der Wisch mit seinem DIN A6 Format ja relativ unhandlich ist, wüsste ich gern, ob es auch reicht, eine Kopie mit sich rumzuschleppen (die man nach Lust und Laune knicken kann) während das Original sicher verstaut im heimischen Safe liegt...?


    Nach meinem Kenntnisstand geht das definitiv nicht!

    Zitat

    Außerdem bin ich mir ein wenig unsicher bei der Frage, ob man seine geladene und zugriffsbereite SSW in seinem (abgeschlossenen) Auto liegen lassen darf. Oder wird das im Falle eines Einbruchs/Diebstahls als Fahrlässigkeit angesehen?


    Ein Auto ist kein Safe. Alle Wertgegenstände, insbesondere Waffen sollte man über längere Zeit dort nicht aufbewahren. Ich denke schon, dass es als Fahrlässigkeit gewertet werden könnte.

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

    Einmal editiert, zuletzt von Lucky (24. September 2005 um 12:11)

  • Moin!

    Es geht mir nicht um eine "längere Zeit"... Ich frage mich nur, ob ich die Kanone z.B. beim einkaufengehen einstecken muss, oder ob sie da auch im Auto liegen lassen kann.

    Kurzwaffen: Walther P22, Colt 1911 Nickel, Walther P88 Nickel/Holz, Walther P88, Walther P99, Röhm RG96 + Komp, Geco P225, RWS C225 6",
    Walther CP88 4" Nickel/Holz, Walther CP88 6" Nickel /Holz, Beretta F92S Nickel/Holz, Beretta XX-Treme
    Langwaffen: Gamo Realtree, Twinmaster Desperado

  • also im auto darfstes nicht haben!
    genau wie dus geschrieben hast! bei enbruch isses fahrlässigkeit!

    und zum thema Kopie, die kann ja einfach gefälscht sein wärend beim orginal der Stempel/Siegel überprüft werden kann!

    Mess with the best, die like the rest!

  • da würd ich bei der behörde nachfragen ob die dir für sowas ne beglaubigte kope ausstellen... aber ich würd lieber das original mitnehmen da ne beglaubigung arschteuer ist, für so nen kleinen stempel (okay, gelbe WBK=> 1 stempel= 12,78€)
    ich hab meinen in der mitte geknickt und in ein ausweisfach meines portemonaies gepackt

  • Zitat

    Original von SH00TER
    Außerdem bin ich mir ein wenig unsicher bei der Frage, ob man seine geladene und zugriffsbereite SSW in seinem (abgeschlossenen) Auto liegen lassen darf. Oder wird das im Falle eines Einbruchs/Diebstahls als Fahrlässigkeit angesehen?

    Wenn Sie geladen ist, sowieso nicht. Da braucht es nicht mal einen Einbruch. Zur Aufbewahrung einer Schreckschusswaffe MUSS diese von der Munition getrennt sein wenn sich nicht in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht verwahrt wird. Auch zu Hause! (§ 36 Absatz 1 WaffG)

    Ist sie von der Munition getrennt, ist das ganze ein Streitfall. Du musst "nur" sicherstellen das keine Person unter 18 sich die Waffe aneignen kann. Ob ein Auto dazu reicht musste dann unter Umständen ein Gericht klären. Da aber das gleiche für ein Auto gilt (Du musst sicherstellen das keine Person ohne Führerschein es fährt) und der Gesetzgeber für diese Sicherstellung bei Neufahrzeugen neben dem Türschloss noch mindestens ein Zündschloss, ein Lenkradschloss und eine Elektronische Wegfahrsperre fordert, ist anzunehmen das die meisten Gerichte das reine Türschloss nicht als ausreichend ansehen werden.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Wobei im Falle der Handschuhfach-Aufbewahrung ein weiteres Problem besteht. Ganz schnell vergisst man die Waffe darin, b.w. wird verleitet diese dort generell zu verwahren. Es langt ein Werkstattbesuch um in Trouble zu kommen.

    Vor KWS-Zeiten einem Kollegen von mir passiert - nach Werkstattaufenthalt fehlten alle Patronen (leergeschossen) - wenn dabei etwas passiert :pain:

    Gruss
    Alfred

  • Zitat

    Original von H&K

    NEIN!

    Steht wo? Im Waffengesetzt steht jedenfalls eindeutig was anderes.

    § 36

    Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat) entspricht.


    Das gilt ganz explizit für FREIE Waffen, für die Erlaubnispflichtigen ist schließlich Absatz 2 zuständig.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    3 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (24. September 2005 um 16:45)

  • Zitat

    Original von Ne0
    also Safe oder reicht n aktenkoffer mit zahlenschloss *gG*

    DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 ist ein "Save", und sogar schon ein recht heftiger. Fängt in Baumärkten für einen kleinen Schrank in den 3 Aktenordner oder so 2-3 Kurzwaffen passen bei etwa 500 € an.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (24. September 2005 um 17:00)

  • Zitat

    Original von Ne0
    OMG!!
    ich hab meine im schrank liegen!
    aber munni wo anders, is das dann illegal?

    Wenn die Munition wo anders liegt, gilt nur noch hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Da alle Personen über 18 berechtigt sind reicht es DANN sogar das sie unverschlossen in Deiner verschlossenen Wohnung liegen, solange Du keine Personen unter 18 dort hinein lässt.

    Oder wenn Du z.B. Kinder haben solltest sie in einem Schrank (Kleiderschrank nicht Tresor) wegzuschließen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (24. September 2005 um 17:05)

  • Ich habe meine SSW und alle Munition zusammen in einer großen Kunststoffwerkzeugkiste liegen. Ist das wirklich nicht OK?

    Grüße
    Jochen

  • Zitat

    Original von H&K
    Ich habe meine SSW und alle Munition zusammen in einer großen Kunststoffwerkzeugkiste liegen. Ist das wirklich nicht OK?

    Währe ich zumindest Vorsichtig mit. Es ist nicht wirklich definiert ab wann Getrennt gilt, Geladen ist sicher nicht getrennt, Munition originalverpackt ist schon wieder so ein Thema.

    Aber es ist ja sicher auch nicht so der Aufwand die Munition da raus zu nehmen und in irgendeine Schublade zu packen. Da ist man dann auf der sicheren Seite... wenn das jemals irgendjemand prüfen sollte.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Die Waffen sind in ihren Originalverpackungen und die Munition ist in den runten Dosen (RWS). Geladen würde ich eh nie eine Waffen lagern.