Rechtslage Führen eines Tonfas

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 2.578 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. September 2005 um 21:10) ist von ivtu.

  • Ich habe gestern abend auf vox eine reportage über private Sicherheitsfirmen gesehen (das verhalten vin den verschiedenen Sicherheitsarbeiter und der Polizei war aber teilweise so lächerlich und vielleicht gestellt dass es auch als Comedysendung durchging) und in einem Fall wurde einem Mann bis zum Antreffen der Polizei ein Tonfa abgenommen mit der Begründung er hätte dafür kein Zertifikat! Nun wüsste ich gerne ob man zum Führen in der Öffentlichkeit wirklich ein Zertifikat braucht (keine angst meiner bleibt weiterhin in meinen vier wänden zu hause)? Ich kann es mir nicht richtig vorstellen, denn wer würde denn dieses Zertifikat ausstellen? Falls es wichtig ist der Vorfall war in München (Es kann ja sein dass es vielleicht nur in Bayern ein entsprechendes gesetzt gibt!)

  • Also in dem speziellen Fall in der Reportage fragte der Sicherheitsdienstmitarbeiter wo er gelernt hat mit einem Tonfa umzugehen aber er als Laie hätte auch mit einer Dachlatte durch die Gegend laufen können und jemanden verhauen und für eine Dachlatte wird er ja wohl kein Zertifikat brauchen?

  • Also Tonfas und Teleskop-Schlagstöcke gehören nicht zu den verbotenen Gegenständen und dürfen somit auch frei geführt werden...

    d.H. mit der Ausnahme von öffentlichen Veranstaltungen!! Hier benötigt man eine besondere Erlaubnis von der Stadt bzw Landkreis.

  • ivtu: danke für den link aber er bringt mich in dieser speziellen frage nicht weiter

    Bei der angesprochenen Szene wurde ein Mann der sich als "Schwarzer Sheriff" ausgab von den Sicherheitsleuten festgehalten und die Polizei nahm ihn am Ende wegen Amtsanmaßung fest aber die Qualität der ganzen Reportage war wie fast immer lächerlich, denn wenn ich sehe dass ca. 5 -10 Sicherheitsmänner einen Hampelmann umstellen wie einen Bankräuber nur weil er schwarz gekleidet, mit einer MagLight, Kabelbinder und einem Tonfa durch die Gegend spaziert kann ich nur noch kopfschüttelnd lachen

  • AB 18 frei geführt werden, weil Hiebwaffe...
    Und Teleskopschlagstöcke ebenfalls frei ab 18, führen ab 18... nur ebend Beschränkungen beachten (öffentliche Veranstaltungen)

    Aber nur Kaufen gild nicht, man sollte damit umgehen können. Kann man es nicht, und dein Gegenüber kanns... Gute Nacht...

    Zertifikate gibt es auch:

    http://www.deinesicherheit.de/kursangebote.htm

    Wenn du mit Tonfa arbeiten willst, musst du nachweisen das du damit um kannst...

    MFG Thommy

    PS: Solch ein Ding hängt neben meiner Wohnungstür... man weiß ja nie ;)

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

    2 Mal editiert, zuletzt von Thommy82 (14. September 2005 um 21:14)

  • Glockmeister: Ich denke die Rechtslage ist eindeutig. Tonfas gehören, wie snoopy2k schon richtig schrieb, nicht zu den verbotenen Waffen und bedürfen zum Führen weder grossen noch kleinen Waffenschein. Man muß lediglich 18 Jahre alt sein.
    Siehe auch hier (Seite aus dem Waffenkalender NRW):
    http://www.kampfkunstforum.de/index.php?s=32…e=post&id=47671
    In so fern haben die Polizisten in der Reportage falsch gehandelt. Anders sieht es natürlich aus wenn ich die Waffe einsetze oder auf Veranstaltungen mit mir führe.
    Gruß
    Ralph