Nutzungsvereinbarung

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 969 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. August 2005 um 20:53) ist von ulli s.

  • Gibt es unter uns Schießsportfreunde die sich mit einer Nutzungsvereinbarung zwischen einem Verein, welcher einen zugelassenen Schießstand besitzt und einem weiteren Verein, der diesen vertraglich fixiert nutzen möchte, bereits beschäftigt haben?

    Vielen Dank für eure Hinweise,

    point

  • Habe ich noch nicht, was aber in dieser Vereinbarung wohl unverzichtbar ist, ist die Haftungsfragen zu klären. Wer verantwortlich ist für wessen Mitglieder und wer bei Schäden, die Mitglieder welches Vereins verursacht haben, haftet.
    Auch wie die Versicherungslage ist, was und wer auf welche Art und Weise und wo versichert ist z.B.
    Auch so Sachen wie "Wer fegt wo wann die Hülsen auf", "Wer ist Aufsichtsberechtigt (über die Mitglieder beider Vereine, lediglich die des Eigenen, ...) etc. wären wohl nützlich.
    Außerdem natürlich die Zeiten, zu denen Mitglieder des fremden Vereins den Schießstand nutzen dürfen, wer Ansprechpartner und Schlüssel-Verantwortlicher ist, welche Kaliber geschossen werden dürfen, zu welchen Zeiten usw.

    Ich glaube kaum, dass es eine Art Mustervertrag für Schießplatznutzung gibt :)), aber so in die Richtung sollte es gehen.

    -xray

    "Der Wohlstand eines Landes beruht auf seiner aktiven und passiven Handelsbilanz, auf seinen innern und äußern Anleihen sowie auf dem Unterschied zwischen dem Giro des Wechselagios und dem Zinsfuß der Lombardkredite; bei Regenwetter ist das umgekehrt." -Peter Panther, 1931

  • Hallo,

    also wir vereinbaren das meist locker. Gäste zahlen auf unserem Stand 5 Euro die Stunde, wenn ein Verein eine schriftliche Vereinbarung für die Behörde benötigt (wegen dem Bedürfnis für Waffen, die sonst innerhalb des Verein nicht geschossen werden können), bestätigen wir nur schriftlich, daß die Mitglieder des Vereins XYZ unsere Anlage nach Absprache nutzen können, um die Disziplin .... im Kaliber ... schießen zu können. Unserem Landesverband und der hiesigen Behörde reicht das (bisher). Die Einhaltung der Standordnung, zugelassener Waffen und Munition sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Und alleine lassen wir Gäste sowieso nicht auf den Stand. Hintergrund ist auch, das für die Schießstätte bei der Behörde Schießleiter gemeldet sind, die verantworlich für den Betrieb sind. Alles andere ist Verhandlungssache ..