EFP Teil 2

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.712 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Juli 2005 um 00:18) ist von GPB.

  • Hat schon jemand einen Europäischen Feuerwaffenpaß für Luftgewehre?
    Und wenn ja, wie waren die Erfahrungen beim Erwerb?

    Würde mich auch interessieren wie man das in Polen macht.

    Bei uns ist das im Moment so beim Erwerb des EFP: der eine Beamte sagt ja und der Andere wieder nein. Und keiner weiß mehr wie und was.
    Um die Sache einwandfrei zu klären bin ich inzwischen bis zum Jutizministerium vorgestoßen. Nur ist halt Sommer und dann dauert das so seine Zeit.

    Obba Gerrit

  • (Hach, leider ist das Arbeitszimmer heute der einzige schattige und kühle Ort hier...)

    Ich hab den EFP 2002 beantragt, um meine (damalige) Walther Domi mit nach Norwegen zur WM nehmen zu können. Unbürokratischer Eintrag, Dauer von Antrag bis Abholen eine Woche (weil ICH nicht eher hin konnte). War aber auch etwas Verhandlungssache, weil Luftgewehre ja eigentlich nicht usw. und die üblichen Argumente. Es zog dann, daß wir für Norwegen eine brauchten und zudem durch Dänemark müßten, wo Druckluftwaffen ganz besonders böse sind.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • sehr schnell und unbürokratisch - 2 Tage Wartezeit in Bonn
    normaleweise dauert es bis zu 8 Arbeitstagen.
    Leider sind nicht alle Konsulate (Polen) drüber informiert, wie ma dieses Papier behandeln soll. In Polen gibt es zurzeit keine Vordrücke - also das Gesetz steht nur virtuell auf dem Papier.
    Die Beamten in Polizeipräsidium in Bonn lesen dieses Forum und sind bestens informiert.
    Luftgewehre in Polen sin keine Waffen und ein Eintrag in den EWP ist unmöglich, da dor nur Waffen eingetragen werden. Füßr einen solchen Fall braucht mann eine Verbringungsgenehmigung (Deutschland) und kostet um die 10 EUR. Eine Genehmigung mit einer Einladung machen die Grenze passierbar. :)

    kein FWR Mitglied

  • sicherlich ein Grenzfall in der deutschen Gesetzgebung - aber ungeachtet dessen - binnen 48 Stunden, nach sehr freundlicher Beratung, die kompletten Bewilligungsbescheide im Briefkasten vorzufinden fand ich schon stark - es geht also :huldige:.

    point

  • Moin Gerrit u. Co

    wie Du weist, war das bei mir gar kein Problem.
    Habe erklärt wofür und hatte das Ding binnen 8Tagen in der Hand und das in OSTFRIESLAND!!!!

    Die Engländer hab genau das gleiche Problem siehe Aigunbbs und das Posting von Keith.

    Beste Grüße

    Arne

  • Danke für die Antworten. War zwar nicht besonders viel aber wenigstens ein paar. Es scheint tatsächlich nur sehr wenige von diesen Ausweisen für Luftgewehre ausgestellt zu sein.

    Bei mir dauerte das Ausstellen eine halbe Stunde. 10 minuten für´s Austellen und 20 Minuten für Kaffeetrinken und Fachsimpeln.

    Obba Gerrit

  • The situation in England, Scotland and Wales is that we cannot have EFPs for low-power (under 12 ft lb) air rifles because you must have a FAC (Firearms Certificate) to get a EFP!!

    I am making enquiries and talking to the Home Office, London, to a high-placed person in firearms policy. This week he is hoping to discuss this question with his colleagues in ACPO - the Association of Chief Police Officers. He will then give me a decision. If it is a bad decision, then I try to get the Home Office to initiate a law change or my own MP (Member of Parliament). This is not so much fun as shooting!

    Keith

  • Wenn ich so drüber nachdenke, kommen mir verbotene Dinge in den Sinn. So von: ein Hammerschlag und das Gewehr hat 7,5 J und alle Probleme sind gelöst.

    Obba Gerrit