Waffenrecht: Erwerbsstreckungsgebot auf Sportschützen-WBK nicht anwendbar

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 2.584 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. April 2005 um 08:38) ist von XXZx9RXX.

  • Interessant für die FT-Sportschützen mit neuer Gelber WBK.

    Zitat:

    Erwerbsstreckungsgebot auf Sportschützen-WBK nicht anwendbar
    VG Würzburg bestätigt die Rechtsauffassung des Forum Waffenrecht

    Mit seinem Urteil vom 10. März 2005, das seit dem 18.04.2005 rechtskräftig ist, ist das Verwaltungsgericht Würzburg der bisher vom Forum Waffenrecht vertretenen Auffassung, dass die Erwerbsbeschränkung auf zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten aus § 14 Abs. 2 WaffG nicht auf die Sportschützen-WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG anwendbar ist, in vollem Umfang gefolgt.

    Seine Urteilsbegründung stützt das Gericht vor allem auf den Willen des Gesetzgebers, der in der Begründung zum Waffengesetz niedergeschrieben ist. Nach einem älteren Gesetzesentwurf hätte die Erwerbsbeschränkung ausdrücklich auch auf die Sportschützen-WBK angewandt werden sollen. Diese Verweisung ist vor Verabschiedung des Gesetzes auf Empfehlung des Innenausschusses noch gestrichen worden. Diese Streichung zeigt, dass der Gesetzgeber nicht wollte, dass die Beschränkung auch für die Sportschützen-WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG gelten solle.

    Mit den Argumenten, die das Forum Waffenrecht bereits im Dezember 2003 in der Mitgliederzeitschrift "Forum news" vertreten hat, kommt das Gericht zu folgendem eindeutigen Ergebnis:

    "Die Auslegung der streitentscheidenden Vorschriften des § 14 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 4 WaffG (...) führt zu dem Ergebnis, dass das Erwerbsstreckungsgebot des § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG nicht auf die in § 14 Abs. 4 WaffG genannten Schusswaffen Anwendung findet. Auch § 9 Abs. 1 und 2 WaffG ist keine geeignete Rechtsgrundlage für eine derartige Regelung."

    Mit seiner ausführlichen und eindeutigen Begründung erteilt das Gericht auch anderen Auffassungen zur Auslegung des § 14 Abs. 4 WaffG - wie sie in der Vergangenheit vom BDMP vertreten worden sind - eine klare Absage.

    Das Urteil (Az.: W 5 K 04.1515) haben wir hier für Sie im Volltext (PDF) bereitgestellt.
    ZITATENDE

    Quelle

  • Danke für die ausführliche Information!
    Ich kann gar nicht sagen wie lange wir (als Großkaliber-Schützen) auf dieses Urteil schon gewartet haben, obwohl die Rechtslage eigentlich schon im Vorfeld ziemlich klar war.
    Jetzt heißt es nur noch abwarten bis unsere lieben Behörden über diesen Sachverhalt auch informiert sind (also 4-6 Wochen :lol:) und dann ist ja endlich die Rechnerei mit Daten vorbei!
    Sobald also mein zuständiger Sachbearbeiter grünes Licht gibt gehts zum Waffenhändler und wir spielen mal Weihnachten und beschenken uns selbst bevor die Intelligenten Damen und Herren sich das mal wieder anders überlegen und uns angeblich so potentiell kriminellen Waffenbesitzern erneut einen Strich durch die Rechnung machen!

    Frohe Weihnachten!
    Jens

    :schiess1: RWS C225, CZ630 Slavia, Diana 25, Diana 35, Diana 54 AirKing, FWB 150, 2 x FWB 300 S Match

  • Da das Urteil rechtskräftig ist und zumindest in Bayern gilt, gibt es sicher keinen Grund, auf die behördeninternen Schreiben zu warten. Das Aktenzeichen ist eindeutig und nachvollziehbar, das Urteil selbst liegt als PDF vor - was gibt's da noch für Ausreden?

    EDIT: Link korrigiert...Da hat Uli den falschen Button erwischt :))

    VISIER-Meldung und Kommentar

    Gruß MOA


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

    Einmal editiert, zuletzt von MOA (19. April 2005 um 10:32)

  • Die Ausreden sind da wohl so einfach daß sie sogar unsere Behörden finden können... :crazy3:
    Vielleicht liegts aber auch daran daß ich aus Hessen komme und nicht aus Bayern, möglicherweise gehrt sowas im Freistaat geregelter zu! :evil:
    Ein Anruf bei meinem zuständigen Sachbearbeiter brachte mir gerade mal erbauende Kommentare ein wie:
    "da weiß ich noch nichts von" (will sagen: was ich nicht weiß macht mich nicht heiß)
    und (noch besser):
    "Dann hat wohl ein Verwaltungsgericht so und ein anderes anders entschieden" ... qualifizierter gehts dann wohl kaum noch!
    Aber leg Dich mal auf die harte Tour mit ner Behörde an, die sitzen eigentlich automatisch immer am längeren Hebel. Wenn Du das nächste mal was von denen willst lassen Sie dich eben auflaufen... und da gibts ja bei legalen Waffenbesitzern mannigfaltige Möglichkeiten.
    Also heißts wohl mal wieder: Wir warten bis auch die Mühlen deutscher Bürokratie mal fertig sind mit mahlen. Und das kann ja bekanntlich dauern!!! *lol*

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