Waffen mit sich führen unter 0,xx Joule?

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 4.911 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Januar 2005 um 15:43) ist von US Soldier.

  • ......buhuhuhu, Pisa ! :(

    Aus der Geschwindigkeit und der Masse eines Körpers läßt sich
    die Energie berechnen die nötig war ihn auf diese Geschwindigkeit
    zu beschleunigen oder nötig wäre ihn abzubremsen.

    "Not everyone sees the fun in the gun!"

    2 Mal editiert, zuletzt von Thielo (27. Januar 2005 um 07:37)

  • E_kin=1/2*m*v²
    zb
    m = 0,12 g = 1,2*10^-4 kg
    v_0 = 100 m / s
    also E = 1/2 * 1,2*10^-4 * 1 * 10^4 * kg * m^2 / s^2 = 6 * 10^-5 * 10^4 J = 0,6 J
    geht sogar ohne taschenrechner

    wieauchimmer

  • für die , denen edas zu kompliziert aussieht die "unelegante" variante:

    1/2 * 0,00012 KG * 100^2 m/s = 0,6 J


    das kommt dann natürlich auf die geschwindigkeit und/oder dem gewicht der kugel an.
    bleibt die geschwindigkeit bei 100 m/s und ich nehme stattdessen kugeln mit 0,09 g kommt man auf 0,45 J , was dann heisst das ich diese mitnehmen darf.

    ich denke aber das nicht die energie des geschosses, sondern die, der feder ausschlaggeend ist, sonst könnte ich ja mit ner CO2 rumrennen und der polizei sagen ich schiesse nur mit papierkugeln, welche maximal 0,5 J bringen.

    *Verstecken und Finden*

  • Nö, es geht schon um die Energie des Geschosses, bei CO2-Waffen bzw. Luftdruckwaffen kann man die Energie nur durch Druckerhöhung steigern.
    Hier wie überall gilt, je niedriger das Geschoßgewicht umso höher die erreichbare Geschoßgeschwindigkeit.

    Bei Softair´s kannst du zwar leichtere Kugeln nehmen, aber damit steigt gleichzeitig auch die Geschwindigkeit, die das Geschoß erreicht > Leistung bleibt also in etwa gleich.

    Das sind alles keine willkürliche Annahmen sondern die jeweilige Geschwindigkeit wird bei jedem Gewicht mit derselben Waffe gemessen.
    Es wird dann die maximal erreichbare Leistung gemessen und die gilt, egal was du nun wirklich gerade drin hast. Es geht nur darum, was du drin haben könntest.

    Sonst wäre ja eine entladene .357 Magnum nur ein Stück Metall (ist ja nix drin) nach deiner Argumentation ... *lol* ;) :laugh:

    3 Mal editiert, zuletzt von ManEater (27. Januar 2005 um 11:39)

  • Zitat

    Original von ManEaterSonst wäre ja eine entladene .357 Magnum nur ein Stück Metall (ist ja nix drin) nach deiner Argumentation ... *lol* ;) :laugh:

    genau darauf wollte ich ja hinaus :)
    hab mir doch gedacht das das so nicht sein kann, wär ja sonst unlogisch.

    das leichter/schneller heisst ist klar, aber ich war/bin zu faul das jetzt genau nachzurechnen. dachte das ergebniss würde etwas stärker abweichen.
    wenn es aber in etwa gleich bleibt, ok.

    nur "in etwa" kann ja am ende doch mehr als 0,5 sein.
    was nehme ich dann jetzt als referenz-munition?
    sonnst müsste ich alle sorten durchtesten und die, welcher die höchste Energie bringt als obere grenze sehen.
    wär doch etwas zuviel arbeit.
    Davon abgesehen das ich garnicht die ganze minution dazu habe das jetzt bis nächsten Donnerstag zu testen :)

    Ich werde versuchen es mit möglichst wenig aufwand rauszubekommen.
    sollte ich es nicht schaffen werde ich meinem freund dann sagen das er auf nummer sicher gehen soll und die feder am besten daheim lässt.

    *Verstecken und Finden*

  • Du brauchst doch gar nichts nachmessen, die Waffe wird von der Behörde getestet und freigegeben oder nicht.

    Der Importeur legt ein Muster mit den Beschußdaten vor und dann geht alles seinen Lauf, was du misst interessiert im Zweifelsfall niemand.

    Wenn man dich erwischt, wird deine Waffe geprüft ob sie in allen Teilen dem Muster entspricht, was bei der Zulassung vorgelegt wurde und welche Leistung sie jetzt hat. (Wenn das ganze dumm läuft)

    Probleme entstehen erst, wenn die Teile als Spielzeuge gekauft wurden und eben doch tatsächlich mehr Leistung als 0,5 J haben. Dann kann es sein, daß der Importeur die eben nicht prüfen hat lassen.
    Dann hast du dich strafbar gemacht, weil du die Waffe ohne gültigen Waffenschein geführt hast.

    Nimm einfach eine nicht schußfähige "Spielzeugpistole" und laß es einfach sein.

  • ja, du verwechselst aber was.
    ich möchte ja nur wissen ob mein freund seine SA eben zu den <0,5J-ler gehört oder nicht. da sie älter ist ist sie auch nicht durch das :F: gekennzeichnet, also muss ich das selbst herrausfinden. denn wir wollen keinen ärger haben.
    und wie ich grade eben geschrieben habe: sollten wir das nicht sicher rausbekommen wird sie einfach schussunfähig gemacht und gut ist :)

    *Verstecken und Finden*

  • Nö, ich verwechsel gar nichts, entweder die ist illegal, weil ungeprüft und dem BKA nicht als Muster vorgelegt und deshalb kein :F: oder als Spielzeug eingestuft ... oder ... die wurde geprüft, dann muß es auch irgendwo Unterlagen dafür geben.

    Eigenmessungen sind nur für den Hausgebrauch zulässig und haben halt im Schadensfall keinerlei Beweiskraft.

  • Frei nach Shakespeare: Vernünftig oder unvernünftig, das ist hier die Frage.

    Wenn man Kinder von 10 Jahren mit so einer "Look alike" Waffe rumlaufen sieht, dann denkt man nichts Arges.

    Bei einem Erwachsenen ist das schon was Anderes. Da muß man sich nicht wundern wenn man plötzlich von einer Hundertschaft schwerbewaffneter Polize eingekreist wird. Und bis sich herausstellt das es bei der "Waffe" um ein Spielzeug handelt das man "Führen" darf, können schon einige Tage vergehen. Die Polizei ist auch nicht immer auf der Höhe von der aktuellen Waffengesetzgebung. Letzendlich wird man mit einer Entschuldigung entlassen, aber dann ist Karneval vorbei und man selbst ist um die Erfahrung mit der gesiebten Luft reicher.

    Obba Gerrit

  • Zitat

    Original von ManEater
    Nö, ich verwechsel gar nichts, entweder die ist illegal, weil ungeprüft und dem BKA nicht als Muster vorgelegt und deshalb kein :F: oder als Spielzeug eingestuft ... oder ... die wurde geprüft, dann muß es auch irgendwo Unterlagen dafür geben.

    Illegal ist sie nicht.
    Die wurde regulär ine inem Laden in D-Land gekauft.
    Oben hat aber jemand geschrieben das die "Waffen" vor der neuen Reglung das F nicht hatten, also heisst das nicht gleich das seine SA unter 0,5 liegt, da sie schon älter ist.


    Zitat

    Original von GPB
    Frei nach Shakespeare: Vernünftig oder unvernünftig, das ist hier die Frage.

    Wenn man Kinder von 10 Jahren mit so einer "Look alike" Waffe rumlaufen sieht, dann denkt man nichts Arges.

    Bei einem Erwachsenen ist das schon was Anderes. Da muß man sich nicht wundern wenn man plötzlich von einer Hundertschaft schwerbewaffneter Polize eingekreist wird. Und bis sich herausstellt das es bei der "Waffe" um ein Spielzeug handelt das man "Führen" darf, können schon einige Tage vergehen. Die Polizei ist auch nicht immer auf der Höhe von der aktuellen Waffengesetzgebung. Letzendlich wird man mit einer Entschuldigung entlassen, aber dann ist Karneval vorbei und man selbst ist um die Erfahrung mit der gesiebten Luft reicher.


    Ich verstehe schon was du meinst. Nur habe ich oben schon geschrieben das dies nur hier im Ort stattfindet und da wir uns alle kennen hier niemand die Polizei ruft wenn er die "Waffe" sieht. Normal wird man einfach angesprochen und höchstens angemault, weil die Leute nicht immer auf dem neuesten stand sind.
    Wir erklären das dann freundlich und gut ist.
    Es gibt schon kein Ärger.
    Ausserdem passt es ja auch zur Verkleidung, sodass niemand gleich auf die Idee kommt das sei eine echte.
    Es ist Karneval, wir sind verkleidet, die Waffe gehört dazu.
    Ich renne auch nicht gleich zur Polizei wenn ich erwachsene Leute sehe, die z.b. als Pirat oder sonstwas verkelidet sind und ein Plastikschwert tragen, welches von weitem nicht als solches zu erkennen ist.
    MAn könnte genausogut sagen das man an Sylvester nicht mit böllern rumlaufen sollte, weil dies nach echtem Dynamit aussehen könnte :crazy2:

    mir geht es hier auch nicht um eine belehrung ob das richtig oder falsch ist.
    manche finden das unvernünftig.
    ich finde öffentliches rauchen auch unvernünftig.
    jedem das seine.
    ich möchte nur auf der legalen seite stehen und kein ärger mit dem gesetz haben.
    solange ich rechtlich nichts verbrochen habe ist da sfür mich ok.

    *Verstecken und Finden*

  • Zitat

    Originally posted by US Soldier
    Ich renne auch nicht gleich zur Polizei wenn ich erwachsene Leute sehe, die z.b. als Pirat oder sonstwas verkelidet sind und ein Plastikschwert tragen, welches von weitem nicht als solches zu erkennen ist.


    Ist zwar Offtopic aber: Sie dürften auch mit einem echten Schwert herumlaufen (es sei denn sie befinden sich auf einer öffentlichen Veranstaltung [oder sie können erklären, dass sie ihr Schwert zum Brotschneiden benutzen und es keine Waffe ist ^^]) und es hat die Polizei nicht zu interessieren...
    Jaja, das Waffengesetz ist teilweise schon merkwürdig; Schwerter - ja, Plastikpistolen - teilweise nein... :/

  • Zitat

    Original von Juan


    Ist zwar Offtopic aber: Sie dürften auch mit einem echten Schwert herumlaufen (es sei denn sie befinden sich auf einer öffentlichen Veranstaltung [oder sie können erklären, dass sie ihr Schwert zum Brotschneiden benutzen und es keine Waffe ist ^^]) und es hat die Polizei nicht zu interessieren...
    Jaja, das Waffengesetz ist teilweise schon merkwürdig; Schwerter - ja, Plastikpistolen - teilweise nein... :/

    ganz genau!

    und ich darf gesetzlich gesehen mit einer "waffe" unter 0,5 J rumlaufen und auch damit schiessen, da es als Spielzeig zählt.
    UND sogar auf öffentliche Veranstaltungen tragen.

    Es wird immer Leute geben, die sich von etwas gestört fühlen.
    was die leute dann denken, ob ich die SA zum Spass dabei hab oder eine Bank überfallen will ist nicht mein Problem.
    Sollen die denken was die wollen.
    Ich kann auch denken, das jemand mit nem Schwert jemand erstechen will :confused2:

    Solange rechtlich alles in Ordnung ist, ist gut.
    Und ich glaube echt nicht das jemand jetzt an Fasnacht die Polizei ruft bloß weil ich eine SA im Hosenbund trage.
    Unterm Jahr könnte ich mir das zwar schon eher vorstellen, aber selbst dann wäre das nicht verboten.

    Ich beabsichtige damit ja nix böses. Die gehört einfach zur Verkleidung dazu, doch bevor ich damit rausgehe wollte ich ja nur wissen ob ich gegen irgendwelche Gesetze verstoße, weil die sich ja die Letzten Jahre geändert haben und wir schonmal (unbegründeten) "Ärger" deswegen hatten.
    Da ich nun über die momentane Gesetzeslage bescheid weiss ist das ja geklärt.

    *Verstecken und Finden*

  • Hallo US Soldier

    Zitat

    Illegal ist sie nicht.
    Die wurde regulär ine inem Laden in D-Land gekauft.
    Oben hat aber jemand geschrieben das die "Waffen" vor der neuen Reglung das F nicht hatten, also heisst das nicht gleich das seine SA unter 0,5 liegt, da sie schon älter ist.

    Ähm. sorry, aber eine Softair-Waffe über 0,5 Joule ohne :F: wurde meiner Meinung nach mit Einführung des neuen WaffG WBK-pflichtig. Ohne WBK für diese Softair ist der Besitz ein Verstoß gegen das WaffG und damit wäre sie illegal, egal ob mal nach altem WaffG legal gekauft. Ist ja genauso wie mit den ganzen Messern, die mit dem neuen WaffG verboten wurden.

    Also wenn dein Kumpel eine solche Waffe besitzt und keine WBK hat, macht er sich meiner Meinung nach strafbar !!!

    (Hi Forumskollegen, korrigiert mich bitte, wenn ich mit meiner Meinung falsch liege !!)

    Viele Grüße
    Axel

    P.S.: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten !!! :n30:

  • ich meine du liegst da falsch
    seit wann sind SA`s WBK pflichtig?

    alles über 0,5 ist einfach ab 18 und zum _führen_ braucht man den Waffenschein.
    Ich kann doch auch so einfach eine CO2 kaufen und daheim damit rumschiessen, solange ich über 18 bin. Das führen ist da natürlich ebenfalls nicht erlaubt ohne Waffenschein.

    Wenn man für die SA >0,5J eine WBK bräuchte, dann müsste man für eine CO2 auch eine brauchen und sowas hab eich bisjetzt noch nicht mitbekommen.
    Ich dachte der besitz solcher Waffen ist einfach frei ab 18 und fertig.

    Aber vielleicht bin ich da falsch informiert.

    wäre schön wenn jemand das klären könnte.

    *Verstecken und Finden*

  • US Soldier

    ja, aber die SA oder CO2 Waffen, die du ab 18 heutzutage kaufen kannst, haben alle ein :F: und gehören dann zu den erlaubnisfreien Waffen !!!

    Wenn kein :F: dann ist halt der Besitz nur mit WBK mit Eintrag dafür zulässig !!

    Lies mal das aktuelle WaffG, speziell den Teil 'erlaubnisfreie Waffen'. Alles was da nicht erwähnt ist, ist WBK-pflichtig und darunter fallen halt dann auch SA meiner Meinung nach.

    Viele Grüße
    Axel

    P.S.: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten !!! :n30:

  • Zitat

    Original von Axel
    ja, aber die SA oder CO2 Waffen, die du ab 18 heutzutage kaufen kannst, haben alle ein :F: und gehören dann zu den erlaubnisfreien Waffen !!!

    Wenn kein :F: dann ist halt der Besitz nur mit WBK mit Eintrag dafür zulässig !!

    Ach soooo ist das! Naja, das WaffG hab ich ja gelesen, nur komisch das die CO2 dann frei sind und die viel schwächere SA nicht.

    Das :F: kam doch erst irgendwann mit dem neuen gesetz.
    Da seine SA ja älter ist hat die das ja nicht.
    also muss man alle älteren Waffen, die kein :F: haben eintragen lassen oder wie, sonst zählen die als illegal?

    *Verstecken und Finden*

  • Es gibt ne Menge damals erlaubte 5,5 mm SA´s die per Gestzesänderung bzw. Durchführungsverordnung von heute auf morgen illegale Gegnstände wurden.

    Da hilft das gar nix, wenn du die zu einem Zeitpunkt gekauft hast, als sie noch legal waren.

  • Softairs mit über 0.5 J Energie mußten auch schon nach dem alten Waffengesetz ein :F: tragen. Die Spielzeuggrenze 0,5 J gab es auch schon im alten Gesetz.

    Eine Softair, die normal in Deutschland gekauft wurde und kein :F: trägt, sollte also eigentlich kein Problem sein, weil sie immer unter 0.5 J Energie haben sollte. Was anderes ist natürlich, wenn sie (schon damals illegal) aus dem Ausland mitgebracht wurde.

    Gruß,
    Marcus

    EDIT: Die 5,5mm-Softairs sind übrigens inzwischen alle wieder legal, weil die ja schon immer unter 0.5J lagen.

  • Spielzeug für den Schulbus

    Der Spruch mit dem Schulbus klingt hart - trifft die Sachlage aber ganz gut.
    Die Gesetzeslage für diese Waffen (Mündungsenergie kleiner 0,5 Joule) lässt sich am schnellsten in drei Punkten zusammenfassen:
    Frei verkäuflich ab 14 Jahren, Waffe fällt nicht unter das Waffengesetz, Waffe darf in der Öffentlichkeit geführt und benutzt werden. (die haben auch kein :F: )
    Durch einen Feststellungsbescheid vom 03.07.2004

    wieauchimmer

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Softairs mit über 0.5 J Energie mußten auch schon nach dem alten Waffengesetz ein :F: tragen. Die Spielzeuggrenze 0,5 J gab es auch schon im alten Gesetz.

    Eine Softair, die normal in Deutschland gekauft wurde und kein :F: trägt, sollte also eigentlich kein Problem sein, weil sie immer unter 0.5 J Energie haben sollte. Was anderes ist natürlich, wenn sie (schon damals illegal) aus dem Ausland mitgebracht wurde.

    Gruß,
    Marcus

    EDIT: Die 5,5mm-Softairs sind übrigens inzwischen alle wieder legal, weil die ja schon immer unter 0.5J lagen.


    Achso, das die alten Soft-Airs auch das :F: gehabt bzw. nicht gehabt haben wusste ich nicht.
    Und das die 5,5 mm schon immer unter 0,5J hatten ist mir auch neu.
    Witzig , dass seine SA viel stärker war als meine und kein :F: trägt

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