Feststellungsbescheid des BKAs ungültig ?

Es gibt 1 Antwort in diesem Thema, welches 1.057 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Dezember 2004 um 16:43) ist von rugerclub.

  • Habe grade auf Blowback.de eine Diskussion gelesen, in der davon gesporchen wird, dass der Feststellungsbescheid des BKA zur Festlegung der Energiegrenze vom 18.06.2004 keine Rechtsgültigkeit für Luftdruckwaffen (sprich auch ASGs) hat.
    Weiss da jemand genaueres drüber ?
    Ich glaube das dürfte interssant für all jene sein, die in letzter Zeit wie ich (aus aktuem Geldmangel und ungeschmückten Wänden) eineige 0,5 J -Waffen (u.a. auch mit Vollautomatik) gekauft haben. Was ist jetzt ? Sind diese Spielzeuge nun illegal oder nicht :( ? Muss ich sie abgeben, oder gibt es Bestandsschutz ? Auf der Homepage des BKA gab es zu dem Thema nichts...

    Hansi256 .... stiller Mitleser.
    Meine ASGs : ICS MP5 SD6 | Star G36 + CA-AG36 | Pistolen von HFC,SSTi | Sigma 40F CO² |D'Boys K98k Echtholz | GSG M14 EBR | KSC G19 | H&K P8 GBB | H&K P8 NBB | Maruzen MP5k CQB | 0.5er G36c und MP5 SD6 | TS1100 CO² CQB | KWA MP7A1 GBB