Habe grade auf Blowback.de eine Diskussion gelesen, in der davon gesporchen wird, dass der Feststellungsbescheid des BKA zur Festlegung der Energiegrenze vom 18.06.2004 keine Rechtsgültigkeit für Luftdruckwaffen (sprich auch ASGs) hat.
Weiss da jemand genaueres drüber ?
Ich glaube das dürfte interssant für all jene sein, die in letzter Zeit wie ich (aus aktuem Geldmangel und ungeschmückten Wänden) eineige 0,5 J -Waffen (u.a. auch mit Vollautomatik) gekauft haben. Was ist jetzt ? Sind diese Spielzeuge nun illegal oder nicht ? Muss ich sie abgeben, oder gibt es Bestandsschutz ? Auf der Homepage des BKA gab es zu dem Thema nichts...
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