... eine Schiessstätte muß bestimmte Kriterien erfüllen, bei der Behörde angemeldet, genehmigt, als solche abgenommen und regelmäßig überprüft werden, eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus ist definitiv etwas anderes.
Also wenn ihr keine Genehmigung für eine Schiesstätte beantragt habt (z.B. weil ihr GK oder laufender Keiler o.ä. schiessen wollt) ist es wenn ihr mit "Spielzeug" < 0,5 J spielt eine Splplatz oder ein Spielzimmer.
Macht die Sache einfach nicht komplizierter als sie es ist ...