Import - CAW Launcher

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 4.516 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. November 2004 um 10:11) ist von full.house.

  • Hallo,

    viele Sachen sind ja im netten europäischen Ausland um einiges billiger, z.B. Magazine.

    Meine Frage:
    Ist bei dem nun auch in Deutschland erhältlichen CAW Mini Launcher das :F: aufgebracht oder, da dieser eigentlich keine Waffe im Sinne des Gesetzes darstellst, nicht aufgebracht ?

    Beim Letzteren wäre der Eigenimport ohne Probleme möglich, oder sehe ich da etwas falsch? Ich denke da an einen gewissen netten Herren in Italien. :new11:

    mfG Marshall

  • Hallo,
    stell Dich doch bitte erstmal vor, wenn Du Dein erstes Posting ablieferst.

    Zu Deiner Frage: Du verstehst da was falsch: Sachen (Waffen), die ein :F: tragen stellen im Sinne des WaffG durchaus Waffen dar. Allerdings freie Waffen, was bedeutet, daß man sie zwar ab 18 Jahren erwerben und besitzen darf, aber nur auf befriedetem Grundstück schiessen darf und die Waffe auch nicht führen, sprich auf der Straße mit sich herumtragen darf. Airsoft-Waffen, die kein :F: tragen, gelten nach dem Gesetzt nicht als Waffen, wenn die Energie des Geschosses an der Mündung weniger als 0,5 Joule beträgt, das trifft aber - glaube ich - bei dem Caw-Launcher nicht zu. Airsofts mit einer Geschossenergie grösser 0,5 Joule (alle besseren ASGs) stellen eine Erwerbspflichtige Waffe dar, wenn sie kein :F: besitzen. Du bräuchtest also um so eine Waffe zu kaufen und besitzen zu dürfen eine Waffenbesitzkarte (WBK), die Du nicht hast. Du darfst also diesen Launcher nicht selbst aus dem Ausland importieren, ausser Du lässt ihn zum Beschußamt schicken und dort abnehmen und stempeln (was allerdings recht teuer ist). Wenn Du das nicht tust, stellt der Erwerb und der Waffe und der Besitz einen Verstoß gegen das WaffG in Sinne von illegalem Waffen-erwerb und -besitz dar. Zum Besitz kommt es aber in den meisten Fällen garnicht erst, da oft der Zoll diese Waffen abfängt, beschlagtnahmt und Dich der Staatsanwalt direkt anzeigt, ohne daß Du die Waffe je in der Hand gehalten hast..
    Wenn Du also diesen Launcher kaufen möchtest, rate ich Dir dringend, daß Du ihn Dir von einem deutschen Händler holst, der die Wafe mit :F: verkauft, dann stellt der Besitz und der Erwerb überhaupt kein Problem dar, das Teil gilt jedoch trotzdem als Waffe, Du darfst also nur auf Privatgrund damit schiessen und das auch nur, wenn sichergestellt ist, daß die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können (in nem riesen Garten oder Haus z.B.). Wenn Du ihn woanders kaufst kann das böse ins Auge gehen :knast:

    Puh, in dem Zusammenhang fällt mir gerade ein, daß man jemandem, den man nicht leiden kann, sehr leicht grosse Probleme machen kann, indem man einfach eine ASG aus dem Ausland "für ihn" bestellt. Ob der Richter einem abkauft, daß man nicht selbst bestellt hat, wage ich mal zu bezweifeln :new16:

    Aber nochmal wegen dem CAW-Launcher: Ich finde das Teil auch sehr interessant, wenn auch viel zu teuer. Kennst jemand ne Adresse mit nem Video, auf dem man das Gerät mal in Aktion sehen kann? Wie hoch wird denn wohl der Gasverbrauch dieses Teils sein? Und geht es rechtlich eigentlich um die Geschossenergie eines BBs oder um die Summe? Die Summe kann wohl fast nicht sein, denn die wäre ja sogar höher als 7,5 Joule (Grenze zur Erwerbspflicht) !? Generell frage ich mich, wie es bei dieser Waffe, als auch bei den Flinten um die fullauto-Frage steht, denn es verlassen ja mehrere Geschosse den Lauf, bzw. die Läufe, und bei diesem Launcher verlassen sie die ja nicht genau zeitgleich, sondern hintereinander, da so eine Kapsel ja keine 165 Läufe besitzt ?! Wenn mans also ganz eng sieht könnte man ihn ja auch als eine vollautomatische Waffe bezeichnen. Irgendwie glaube ich, daß dieser BB-Werfer ein Bisschen in einer rechtlichen Grauzone steht !?

    Gruß
    Wesker

    Einmal editiert, zuletzt von Wesker (21. November 2004 um 02:38)

  • Zitat

    Original von Wesker
    Airsofts mit einer Geschossenergie grösser 0,5 Joule (alle besseren ASGs) stellen eine Erwerbspflichtige Waffe dar, wenn sie kein :F: besitzen. Du bräuchtest also um so eine Waffe zu kaufen und besitzen zu dürfen eine Waffenbesitzkarte (WBK), die Du nicht hast.

    Wer sagt dir das er keine hat?
    Aber selbst mit WBK geht sowas nicht, da du der Zuständigen Stelle kein Bedürfniss für den benötigten Eintrag auf der WBK für diesen monströsen Launcher vorlegen kannst. Ohne Bedürfnis kein Eintrag auf der WBK und damit auch langfristig kein legaler Besitz. Gilt übrigends für alle Waffen für die es keine schießsportlich annerkannten Disziplinen gibt.


    Zitat

    Und geht es rechtlich eigentlich um die Geschossenergie eines BBs oder um die Summe? Die Summe kann wohl fast nicht sein, denn die wäre ja sogar höher als 7,5 Joule (Grenze zur Erwerbspflicht) !?

    Wende dich an Händler, Importeur oder die PTB und frag nach ner Erklärung. Im Prinzip hast du sie dir aber doch gerade selbst gegeben: Summe der Geschossenergieen kann nicht sein, also wird wohl einzeln gemessen.

    Zitat

    Generell frage ich mich, wie es bei dieser Waffe, als auch bei den Flinten um die fullauto-Frage steht, denn es verlassen ja mehrere Geschosse den Lauf, bzw. die Läufe, und bei diesem Launcher verlassen sie die ja nicht genau zeitgleich, sondern hintereinander, da so eine Kapsel ja keine 165 Läufe besitzt ?! Wenn mans also ganz eng sieht könnte man ihn ja auch als eine vollautomatische Waffe bezeichnen. Irgendwie glaube ich, daß dieser BB-Werfer ein Bisschen in einer rechtlichen Grauzone steht !?

    Nein, völlig legal. Behandlung wie Schrotflinten, mit einem Schuss verlassen mehrere Geschosse den Lauf. Vollautomatik bedeutet hingegen dass mehrere Schüsse mit einmaligem betätigen des Abzugs abgegeben werden. Dabei ist dann unerheblich wieviele Geschosse pro Schuss. Solange aber nur ein Schuss abgegeben wird ist es legal.

  • Dann sind Schrotflinten ja auch Vollautomatische Waffen?... es verlassen auch mehrere Kugeln den Lauf ... hintereinander...
    naja .
    Die Werfer CAW oder Moscito Molds, Tragen ein F, genauso wie die dazugehörenden Ladehülsen. Nach Auffassung der zuständigen Behörde bilden Werfer und Granate eine Einheit. deshalb muss beides ein F tragen.
    Dei Energiemessung bezieht sich auf die Maximale Einzelkugelgeschwindigkeit, dh eine Kugel Pro Lauf. wenn Mehr verladen wird, reduziet sich die Leistung.Ansonsten hätte der Launcher
    165X0,9J =148J das ist auf 2M Tötlich, der Werfer jedoch nicht.
    Meiner zumindest...

  • @ Wesker:
    Du hast meine Frage nicht verstanden, ich wollte legiglich wissen ob der Mini Launcher ein :F: trägt, da er eigentlich im Sinne des Waffengesetzes KEINE ( freie ) Waffe darstellt. Nur die Granaten enthalten Lauf etc., bei diesen ist das :F: also auch logisch.

    @ Papabär:
    Danke für deine Antwort, allerdings traurig dass die Behörden die beiden Teile als eine Einheit betrachten, da die Granate meines Wissens auch so abgeschossen werden kann, der Werfer ( der nicht wirft ... ) allerdings nicht ( womit auch ^^ ) ...

    Airsoft in Deutschland ...
    einfach nur unlogisch ...

  • Zitat

    Original von papabär
    Dann sind Schrotflinten ja auch Vollautomatische Waffen?... es verlassen auch mehrere Kugeln den Lauf ... hintereinander...
    naja .
    Meiner zumindest...

    Schrotflinten "Bockdoppel FLinte" Sind Einzellader Langwaffen. Mix mit Fullauto :laugh:

    Bei Abgabe eines Schusses werden Gleichzeitig mehrere Schrotkugel abgefeuert. Durch den gleichen Lauf.
    Aber nur eine Patrone gezündet !!

    Dass ist ein ganz Großer Unterschied !!


    Mfg Andreas

  • Bei ner Schrotflinte verlassen die Geschosse aber gleichtzeitig die Läufe und immer nur ein BB pro lauf. Beim Caw-Launcher velassen sie sie aber hintereinander, da das Ding ja keine 165 Läufe hat. Erst werden also, wenn mans ganz penibel sieht, durch einmaliges Betätigen des Abzuges, mehrere Schüsse abgegeben. Das passiert natürlich mit extrem schneller Schussfolge, aber frag mal nen Physiker, der wird Dir bestätigen, daß die Geschosse auf keinen Fall gleichzeitig die Läufe verlassen sondern eben nacheinander, da gibts garnichts dran zu rütteln. Der Launcher und eine andere vollautomatische Waffe unterscheiden sich also nur darin, daß ersterer eine viel höhere Kadenz bietet, aber daß da was gleichzeitig den Lauf verlässt ist einfach falsch. Ist doch total logisch, oder nicht? Wenn man so nen Schuss in Superzeitlupe filmt, müssten sich nach der "Aufeinmal-Theorie" alle BBs auf einer Ebene im Raum befinden, das glaubt aber hoffentlich keiner von Euch !? Wenn doch => Physik-Nachhilfe *lol*

  • Ich meine echte Schrotflinten, die haben auch nur einen Lauf, die Kugeln verlassen ebenfalls den Lauf als Garbe.
    Der schuß wird durch einmaligen Auslösens der Treibladung abgegeben, egal wieviele Kugel den Lauf dabei verlassen, die Zündung der Treibladung Zählt, und dies geschied nur einmal bei betätigung des Abzuges.Die Ladehülse hat nur ein Patronenlager und keinen Lauf, da die Kugeln hier bei der Schußabgabe nicht geführt werden.

  • Wenn ich hier Flinte schreibe, dann meine ich eine ASG, das ist ja auch ein Airoft-Forum wo scharfe Waffen nichts zu suchen haben. Naja, da hab ich dann halt was missverstanden, aber is ja egal.

    Hat eigentlich irgendwer diesen Launcher? Ich glaubs ja kaum bei dem Preis, vor allem weil jede einzelne Kapsel ja nochmal 180€ oder so kostet, das ist ja wahnsinn. Daß sich das lohnt kann ich mir ja nicht vorstellen, aber interssieren tut mich das Teil trotzdem, ich kann mir garnicht so richitg vorstellen was da passiert, wenn man 165 BBs auf einmal abfeuert, bzw. wieviel Power dann dahintersteckt.

    Gruß
    Wesker

  • Zitat


    Hat eigentlich irgendwer diesen Launcher?

    Zitat

    Original von papabär
    Meiner zumindest...

    Dark is the road you wander...
    And as you stand there under.
    The starry sky,you feel sad inside.

  • Zitat

    Original von rec
    Er spielte nur auf Jürgen's wackelige Aussage an o_O

    Was war an der wacklig?

    Meine Aussage:

    Nein, völlig legal. Behandlung wie Schrotflinten, mit einem Schuss verlassen mehrere Geschosse den Lauf


    Papabärs Aussage:

    Dann sind Schrotflinten ja auch Vollautomatische Waffen?... es verlassen auch mehrere Kugeln den Lauf ... hintereinander...
    naja .


    Ist doch genau das selbe. Ich denke Papabär bezieht sich mehr auf Weskers Frage, ich wiederhole diese nochmal:

    Generell frage ich mich, wie es bei dieser Waffe, als auch bei den Flinten um die fullauto-Frage steht, denn es verlassen ja mehrere Geschosse den Lauf, bzw. die Läufe, und bei diesem Launcher verlassen sie die ja nicht genau zeitgleich, sondern hintereinander, da so eine Kapsel ja keine 165 Läufe besitzt ?!

  • Cooles Teil! :huldige:
    Das wäre mal wieder genau das richtige Gerät für massig Spaß in der Fußgängerzone! *lol* (Kleiner Scherz am Rande, versteht sich! :ngrins:)