Beim Schmökern im neuen Franconia Katalog stieß ich auf Seite 196 auf den "Böller-Selbstschuss-Alarmapparat für Kanllpatronen Kaliber 16". Irgendwie kamen mir da sofort Zweifel das so etwas rechtlich zulässig ist.
Wenn dieser Apparat, und das ist eigentlich schon irgendwie die Frage, eine Waffe ist, dürfte das "geladen irgendwo montiert zurücklassen" illegal sein, denn die Waffe wird ja nicht geführt und dürfte somit Schußbereit nur im Tresor verwahrt werden.
Andererseits hat das Ding (so wie es aussieht) ja wohl keinen Lauf. Ist das Teil überhaupt eine Waffe im Sinne das Waffengesetzes, oder was ist es, und welche Vorschriften gelten dafür? Leider äußert sich Frankonia im Katalog nicht zu der Frage ob man das überhaupt geladen irgendwo anbringen darf, sie empfehlen es aber zur Absicherung von Jagdhütten und ähnliche abgelegene Einrichtungen.
Wobei ich die Wirkung mal dahingestellt lassen möchte... nach einem kurzen Schreck wird ein Einbrecher sicher schnell merken das sich weiter nichts rührt, und danach ungestört weiter seine Beute einsacken.