Waffenkauf in der EU

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 5.635 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. November 2004 um 19:08) ist von Acerbus.

  • Hallo,

    wenn ich eine Waffe für meine pers. Bedürfnisse kaufen möchte, die ich auch besitzen darf ( mal angenommen ich hätte eine WBK), dann dürfte ich diese W. doch in jedem Land der EU erwerben und nach Hause transportieren oder transportieren lassen. Alles andere würde doch den freien Warenverkehr in der EU illegalerweise einschränken. ODER ???

    Hintergrund -> Un :F: LG sind im WaffenG- beschränkten Deutschland nicht gerade in reicher Auswahl vorhanden. Und habe ich erstmal eine WBK möchte ich mir das LG meiner Träume aussuchen und probeschießen. Das spezielle Lg meiner Wahl :lol: kaufen und nach Hause mitnehmen. Vermutlich aus den Niederlanden, Belgien oder gar GB.

    Gruß Acerbus

  • Bei scharfen Waffen auf Jagdschein gehts, LG müßten demnach auch möglich sein.

    Mal was einfaches, welcher Film ist das:
    ..und was brennt besser als eine Hexe? Zwei Hexen!!

  • Zitat

    Original von Acerbus
    Hallo,

    wenn ich eine Waffe für meine pers. Bedürfnisse kaufen möchte, die ich auch besitzen darf ( mal angenommen ich hätte eine WBK), dann dürfte ich diese W. doch in jedem Land der EU erwerben und nach Hause transportieren oder transportieren lassen. Alles andere würde doch den freien Warenverkehr in der EU illegalerweise einschränken. ODER ???

    Du musst dich nach dem jeweiligen WaffG richten.
    Nach dem Land aus welchem die Waffe ausgeführt und nach dem Land, in welches sie verbracht werden soll.
    Für DE benötigst du immer eine Verbringungsgenehmigung, ansonsten verbringst du illegal.

  • Hallo,

    Zitat

    Original von carfanatic
    Du musst vom Händler die genaue Bezeichnung und Seriennummer der Waffe haben. Diese wird dann in die WBK voreingetragen und zusätzlich eine Verbringungsgenehmigung ausgestellt.

    Heißt das ich kann mir die Waffe aussuchen bezahlen beim Händler deponieren dann mit den Nummern nach WaffenG beschränktes D zurückfahren und die Genehmigungen einholen, dann zurück nach zB GB und die Waffe abholen ???

    Und das sind keine illegalen Hemmnisse gegen den freien Warenverkehr in der EU ???

    Tiefer Doppelseufzer :( -> armes Europa

    Gruß Acerbus

  • AAn sich kein problem, nur haben sehr viele von denen die ich kenne probleme gehabt sich waffen aus GB zu kaufen, vor allem wegen der einfuhr. es ging da um flinten. DK zb ist problemlos, zumindest was LGs angeht. einfach vorher bei der behörde nachfragen.

  • Zitat

    Original von Acerbus

    Und das sind keine illegalen Hemmnisse gegen den freien Warenverkehr in der EU ???

    Tiefer Doppelseufzer :( -> armes Europa

    Gruß Acerbus

    Auch Kriegswaffen, Uran und Panzer ;) sind "Waren". Trotzdem gibt es übergeordnete gesetzliche Regelungen (hier das WaffG, woanders das KrWaffKontrG) , an welche der EU-Bürger oder das Unternehmen sich halten darf damit nicht alles "verschifft" werden kann.

  • Also

    Zunächst ist ein Büchsenmachen sinnvoll. Als WBK Besitzer kannst du allerdings auch direkt mit einer Einfuhrgenemigung vom Ordnungsamt ordern bzw. einführen.
    Beim Transport mit einem Postservice über den Teich oder Kanal gibt es aber Probleme. Die Fluggesellschaften verweigern den Transport aus sicherheitstechnischen Gründen seit dem 11. September. Na eben seit DEM 11. September. Welchen meine ich wohl.
    Hier hat man sich bei mir geholfen, indem man das WBK LG in zwei Pakete versandt hat. Ein Paket alleine ergab keine schußbereite Waffe. So war die Fluggesellschaft beruhigt.
    Der Weg über ein Büchsenmacher halte ich für sehr sinnvoll. Und ist oft der einzige Weg. Ein BÜ hat da besondere Rechte und keiner fragt dann groß. Z.B. kann der BÜ in DE die aus dem Ausland gelieferte Waffe dann in die WBK eintragen. So hast du die Sicherheit deinen Papierkram im Griff zu haben.
    Aber einfach in NL oder in einem anderen Land kaufen und dann über die Grenze fahren und mitbringen. Naja, da wäre ich vorsichtig mit. Besser ganz offiziell durch einen Lieferservice.

    Aber wie Astanase schon schrieb kommt es hiebei immer darauf an. Das ist alles abhängig von den beteiligten Ländern und ob du überhaupt zum Kauf berechtigt bist. (Siehe WBK)

  • Hallo,

    Zitat

    Original von Astanase
    Auch Kriegswaffen, Uran und Panzer ;) sind "Waren". Trotzdem gibt es übergeordnete gesetzliche Regelungen (hier das WaffG, woanders das KrWaffKontrG) , an welche der EU-Bürger oder das Unternehmen sich halten darf damit nicht alles "verschifft" werden kann.

    Also ich meinte ausschließlich solche Waffen die ich besitzen und benutzen :lol: (natürlich mit den daran gebundenen Auflagen :() und die der Händler handeln darf. Natürlich muß ich die Waffe registrieren lassen :confused2:.
    Aber der Akt des Kaufs und Transportes, also der freie Warenverkehr zwischen berechtigten Personen, dürfte meiner Ansicht nach nicht so über reglementiert sein :evil: da dies eine geschäftsschädigende Behinderung ist :evil: und somit meine Möglichkeiten das gesamte Angebot der EU zu nutzen einschränkt :evil: :evil: :evil:. Ich kaufe und verkaufe Betriebsmittel bzw. Fertigprodukte in den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Italien und Polen.
    Das hat Vor *lol* - und Nachteile :(. Aber es ist Grandios :lol: :lol: :lol: in einem einigen Europa das sich seine regionalen Identitäten :new11: bewahrt zu leben. Und ich weigere mich ungerechtfertigte Behinderungen :evil: einfach hinzunehmen. Es gibt auch illegale Gesetze :ban: sonst bräuchte wir weder die Gerichte in Karlsruhe noch in Straßburg !!!
    (Nachtrag : An die man sich aber halten muß bis diese via Urteil außer Kraft gesetzt sind.)

    Gruß Acerbus

    Bin halt bei manchen Thehmen etwas emotional, aber glaube hier ernsthaft im Recht zu sein auch wenn geltendes nationales Recht etwas anderes vorgibt.
    .

    3 Mal editiert, zuletzt von Acerbus (1. November 2004 um 19:58)