LG im Auto???

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 3.044 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Oktober 2004 um 12:50) ist von SchakalX.

  • Hi,

    ich fahre desöfteren mal zu einem Kumpel um dort zu schießen.
    Jetzt sagte der mir aber das ich ja auf die "Grünen" aufpassen soll da ich sonst mit einer Anzeige rechnen muß,wenn die das LG finden.
    Ist das wahr??

  • hi MacGulliver,

    solange du das lg unter verschluss und von der munition getrennt transportierst ist alles ok

    cz75

  • Abend !

    Hmmm...LG...Softairforum...najaaa

    Du darfst das LG nicht zugriffsbereit führen (allerdings darfst du es transportieren -> z.B. in eine Tasche im Kofferraum packen (geschlossenes Behältnis)). Ebenso darf das LG nicht geladen sein.

    CU :F:iLaAmAb

  • Eigentlich ist das mit der Munition doch egal, da die Dias im sinne des Waffengesetzes doch nur Blei sind und keine Munition!?

    Verbessert mich bitte, wenns nicht stimmt

  • Ich bin mir relativ sicher das die Dia als Muntion im sinne des Waffengesetzes gelten, es wird ja ein Geschoss durch den Lauf getrieben. Dieses Geschoss ist ja der(?) Diabolo.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Ich meine aber gelesen zuhaben, dass Munition im sinne des Waffengesetzes nur Geschosse sind die eine Treibladung enthalten, also würden die Dias da nicht hinein passen!

    Aber obs stimmt?

  • würde auch erklären das man die munition frei kaufen kann obwohl man die (freien) LGs erst mit 18 erwerben darf...

  • Eine Tasche gibts bei jedem x-beliebigen BüMa.

    Bei uns war leztens Flohmarkt bei nem BüMa in Graz! Da hab ich abgestaubt! Zwei Taschen (fast neuwertig) und paar Patronen (50 Stück Schrotpatronen) und Stiefel zusammen um 23,50 Euro (zwei Taschen 13,50; Patronen 5 Euro; Stiefel 5 Euro)

    Ob es bei uns in Ö erlaubt is, unter 18-jährigen Dias zu verkaufen? Das könnte einiges erklären. Weil mir sind die Dias ausgegangen hab meinen Bruder gschickt neue zu kaufen und hat sie bekommen!

    MFG
    Geri

    ALT + F4 ...... und der Tag gehört dir!

  • Diabolos und softairkugeln usw. gelten als geschosse. die sind nicht direkt vom waffengesetz erfasst. darum gibts ja auch geschosse für scharfe waffen frei zu kaufen. munition wird es erst wenn ne treibladung dabei ist. Hülse muss nicht sein, siehe G11-mun , hülsenlos.

  • Es gieng ja eigetlich darum, dass wenn Diabolos nicht als Munition gelten, es egal ist ob das Luftgewehr geladen ist oder nicht.
    Ich kann mir ja eigentlich nicht vorstellen, dass dem so ist.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Zitat

    Original von XXL
    Es gieng ja eigetlich darum, dass wenn Diabolos nicht als Munition gelten, es egal ist ob das Luftgewehr geladen ist oder nicht.
    Ich kann mir ja eigentlich nicht vorstellen, dass dem so ist.

    Also geladen ist auf jeden Fall falsch. :evil:

    Es gilt im Grundsatz das Waffen nicht schußbereit oder zugriffsbereit transportiert werden dürfen. Das heißt, wer das LG beim Transport mit einem Handgriff laden und schießen kann begiebt sich auf dünnem Eis.

    Das LG nicht offen transportieren, sondern in einem Futteral oder Koffer. Ich benutze gerne ein Abzugsschloss. Dann kann keiner meckern. Die Diabolos sind zwar keine Munition im Sinne des Waffengesetztes und benötigen auch keine Erlaubniss. Aaaber ich schließe die Dias grundsätzlich in eine abschließbare Tasche ein.
    Das Problem ist nicht nur das nackte Gesetzt das genüge getan werden muß, sondern auch der verantwortungsvolle Umgang mit deinem Sportgerät.
    So ausgerüstet kommt man auch nicht in Erklärungsnot oder peinlichen Situationen. Jeder Betrachter ob Polizist oder Nachbar, erkennt sofort das er es mit einem verantwortungsbewusten Menschen zu schaffen hat. So lebt es sich leichter.

    gruß Jürgen

  • So, habs mal aus dem Softair- Forum in den Allgemeinen Bereich geschoben.

    Gute Nacht!

    slash

    Politik ist die Kunst, die Leute daran zu hindern, sich um das zu kümmern, was sie angeht.
    [P. Valéry]

  • hmm...gut zu wissen - wenn ich mit meinem LG zu einem kumpel fahre lagere ich die munition zusammen mit dem LG im koffer. naja wenn dies laut gesetz verboten is muss ich mir was anderes einfallen lassen - habe mich sowieso schon gefragt was im falle einer allgemeinen verkehrskontrolle und dem gewehr im kofferraum auf einem zukommt :confused2:

  • Zitat

    Original von spawn
    hmm...gut zu wissen - wenn ich mit meinem LG zu einem kumpel fahre lagere ich die munition zusammen mit dem LG im koffer. naja wenn dies laut gesetz verboten is muss ich mir was anderes einfallen lassen - habe mich sowieso schon gefragt was im falle einer allgemeinen verkehrskontrolle und dem gewehr im kofferraum auf einem zukommt :confused2:

    Es ist nicht verboten die Diabolos (= keine Munition) zusammen mit einem LG zu lagern oder zu transportieren. Auch muss ein :F:-LG nicht in einem Koffer oder abschliessbaren Behältnis transportiert werden. Ein Futteral oder so reicht, da das offene Führen / Transportieren vermieden werden muss.
    Siehe auch WaffG:
    "§ 36

    Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen......"

    § 12

    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
    2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert.............

    Mehr gibt es nicht für :F:-LG's.

  • Zitat

    Original von pigeon hunter

    Also geladen ist auf jeden Fall falsch. :evil:

    Genau! Das ist nicht nur eine Frage des Gesetzes sondern auch des sicheren Umgangs mit Schußwaffen.

    Zitat

    Original von pigeon hunter
    Es gilt im Grundsatz das Waffen nicht schußbereit oder zugriffsbereit transportiert werden dürfen.

    Womit sich das Ganze wohl auch von der gesetzlichen Seite erledigt haben dürfte, denn genau DAS steht im Gesetz. Richtig, Diabolos sind keine Munition im Sinne des Waffengesetzes, aber MIT Diabolo ist ein Luftgewehr eben Schußbereit.

  • Manche können nicht lesen??

    Nochmal: Diabolos sind keine "Munition" im Sinne des WaffG.
    Diabolos können direkt neben einem LG liegen., da sie nur als Geschosse deklariert werden

    Nur sollte sich natürlich kein Diabolo in einem LG befinden! Erst dann liegt ein klarer Verstoss gegen das WaffG vor. Natürlich ebenfalls, wenn man das LG offen über die Strasse trägt um es in sein Fahrzeug zu legen.

    Ansich war diese :F:Thematik bereits seit der Antwort von FiLaAmAb und Ebi geklärt.