SSW: Sinnvolle Zusammenstellung?

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 6.310 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Oktober 2004 um 18:15) ist von XXL.

  • Die Definition des befriedeten Grundstücks bezieht sich nicht auf die Durschlagfestigkeit gegenüber Geschossen, sondern auf die Erkennbarkeit und Unüberschreitbarkeit der Grundstücksgrenzen.

    Es muss ja sichergestellt sein, dass nicht jeder das Grundstück einfach so betreten und damit im Falle des Falles in Gefahr kommen kann.

    Und die Art der Waffe ist dabei völlig unerheblich, solange sie im legalen Rahmen bleibt.

    Stefan

  • Ja, ok, da kann ich mich eindenken!
    Allerdings dürfte das auch fast immer zutreffen, private Grundstücke in Deutschland ohne Jägerzaun oder Hecke sind ja fast nicht zu finden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kid Silencer (23. Oktober 2004 um 16:35)

  • Zitat

    Original von Tim_14
    Zählen als Zaun auch 1M hohe Hecken?
    Rund ums grundstück?

    Sicher! Ist ja befriedet und abgegrenzt dadurch.

  • Zitat

    Original von Paramags
    Wenn du Hülsenklemmer erwartest bist du schonmal negativ eingestellt.

    So bin ich halt. Alles ist negativ. Das Leben ist mies. :schluchz:;)

    Zitat

    Original von Paramags
    Hülsenklemmer entfernt man durch einfaches Manuelles Nachrepetieren des Schlittens

    Hmm... wenn das alles ist. Ich denke das krieg' ich auch so hin.

    Zitat

    Original von Paramags
    Verwende am besten RWS-Patronen, diese sind stärker geladen, damit schieße ich alle meine SSW.

    Hab' eigentlich vor Umarex zu verwenden.

    Zitat

    Original von Paramags
    Das mit dem Geschoss ist ganz einfach, der pyro muss wieder auf deinem Grundstück landen, also nicht beim nachbarn oder auf der Straße. Das zu überwachen ist aber fast Unmöglich, von daher ambesten auf einem Größeren Grund schießen und immer Senkrecht nach oben

    Ne, keine Chance.

    Zitat

    Original von Paramags
    Zum Nachladen von Signalmun einfach Finger vom abzug und die Mündung in eine sichere Richtung halten, dann kann nichts passieren.

    Ok, wenn das alles ist. :huldige:

    Zitat

    Original von hpstr
    Will keine SSW mehr zu Sylvester...

    Ich schon. Das Zeug das du verlinkt hast ist voll billiger Müll. ;)

    Zitat

    Original von hpstr
    du musst die waffe unter verschluss von der munition getrennt transportieren, also darf die munition auch nicht im gleichen koffer sein.

    Waffe im Koffer, Munition in Hosen-/Jackentasche?

    Zitat

    Original von Paramags
    Zum Führen auf dem Befriedeten Besitztum benötigt man den KWS NICHT, nur zum Führen in der öffentlichkeit.

    Dann brauch ich vielleicht keinen KWS. :)

    Zitat

    Original von Murat
    Du hast nur 100 Schuß eingeplant und davon willst Du die Hälfte vorher schon mal ausprobieren?!? Nachladen und das kannst Du auch ohne Kompensator üben... nur zur Übung in der Wohnung schießen solltest Du nicht ohne.

    Ich dachte so 10, 20 Schuss zum Test von Rückschlag zu proben und den Rest am 31.12. Ich werd mal beim Schützenverin nachfragen, ob ich mal den Freiluft Schießstand benutzen darf. Immerhin steht im Gesetz, dass das Schießen auf Schießständen erlaubt ist. :knicker:

    Zitat

    Original von Murat
    Das Gesetz verlangt für den Transport von Munition getrennt und nicht Zugriffsbereit.

    Munition auch nicht zugriffsbereit? Sprich, Hosen/-Jackentasche?

    Zitat

    Original von Murat
    Der nützt dann auch nichts. Der berechtigt dich die Waffe auf dem Grundstück zu führen, aber (rein Rechtlich) darfst Du ohne Einfriedung nicht schießen.

    Das wird mir jetzt alles zu verwirrend. Ich hab meine regionale Polizeibehörde mal angemailt, was das Schießen an Silvester betrifft.

    Zitat

    Original von Kid Silencer
    Mit dem kWS hat das rein gar nichts zu tun (zuhause auf privatem Grund braucht man den nicht!).

    Zuhause ist klar, aber auf dem Grundstück eines anderen, mit dessen Erlaubniss?

    Zitat

    Original von HWJunkie
    Die Definition des befriedeten Grundstücks bezieht sich nicht auf die Durschlagfestigkeit gegenüber Geschossen, sondern auf die Erkennbarkeit und Unüberschreitbarkeit der Grundstücksgrenzen.

    Oje, dann muss ich meinen Kumepl wohl überreden eine Barrikade ums Haus zu bauen? Mal sehen was mir die Polizei zurückschreibt. ???

    Danke für eure Hilfe. Ich poste, wenn die Antwort da ist.

    Mit freundlichen Grüßen,
    La Hire, Forumsnutzer
    (diese Angabe ist für den BND. Macht vieles einfacher.)

  • Also, auch wenns jetzt nicht 100% genau richtig ist würd ich sagen, dass wenn du am 31. auf deinem Grundstück (oder dem deines Freundes) stehst und möglichst sekrecht nach oben ballerst sagt keiner was.
    Das mit dem umfriedeten Grünstück ist denk ich nicht soo wichtig, gibt ja Leute die von ihrem Balkon aus schießen. Ausserdem hat mir mal jemand erklärt, dass es in dem Gesetz zur um das Pyrogeschoss ansich geht, also das was leuchtet, und nicht um das Papprölchen was runterfällt, und das aufkommen somit egal ist.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Zitat

    Und die Balkonschützen stehen auf noch dünnerem Eis als die Strassenschützen, speziell, wenn sie zur Miete wohnen.

    Ein Mieter ist auch Besitzer, und ein Balkon ist befriedetes Besitztum.

    Nur die "Einhaltung" der Grundstücksgrenze durch die Geschosse dürfte problematisch werden.
    Ich bin aber immer noch der Auffassung, daß ein frei verkäufliches Pyrogeschoß, wenn es mal die von der Waffe übermittelte Abschußenergie "verbraucht" hat und mit eigenem Treibsatz weiterfliegt oder runterfällt, kein Geschoß im waffenrechtlichen Sinne mehr ist, sondern eher einem Feuerwerkskörper gleichzusetzen ist. Und der darf das Grundstück verlassen, wie die Rakete aus der Flasche.
    (Es sei denn, man setze natürlich Pyromunition gezielt als Geschoß ein, gezielt auf anderen Balkon schießen z.B.)

    Ist allerdings nur meine Meinung, Urteil ist mir darüber keines bekannt.

    Aufpassen muß man natürlich trotzdem, wenn z.B. Leute auf der Straße oder auf dem Balkon darüber sind; haftbar für Schäden kann man gemacht werden, ob es nun ein Feuerwerkskörper oder Pyromuni ist. (Einfache / gefährliche / schwere) Körperverletzung kann man ebenso mit beiden begehen.

    Hans

    Wheel guns are real guns

  • Wenn Dir Dein Freund sein Einverständnis gibt, auf seinem privaten Grund zu schießen und Du Deine Waffe auf dem Weg dorthin nicht führts, also wie Du geschrieben hast, nicht zugriffsbereit, also im Koffer getrennt von der Munition, dorthin transportierst, dann benötigst Du für das Schießen dort keinen kWS.

  • Zitat

    Original von hpstr
    Ich bin aber immer noch der Auffassung, daß ein frei verkäufliches Pyrogeschoß, wenn es mal die von der Waffe übermittelte Abschußenergie "verbraucht" hat und mit eigenem Treibsatz weiterfliegt oder runterfällt, kein Geschoß im waffenrechtlichen Sinne mehr ist, sondern eher einem Feuerwerkskörper gleichzusetzen ist.

    Es ist nach dem Ausbrennen keine MUNITION im Waffenrechtlichem Sinn mehr, sehr wohl aber ein Geschoss.

    Und da sich die kinetische Energie die es von der Waffe erhalten hat nur in potentielle Energie umgewandelt hat wenn das Geschoss den Gipfelpunkt erreicht, ist von einem verlieren der Energie wohl erst dann zu sprechen wenn das Geschoß die Energie beim auftreffen auf den Boden in Verformung (und somit wärme) umgewandelt hat. (Ich wusste doch das ein Ingenieursstudium irgendwann mal für irgendwas nütze ist.) :laugh:

    Dabei fällt mir noch ein beachtenswerter Punkt ein… man sollte auch noch darauf achten das Feuerwerk in der Gegend in der man sein Grundstück hat nicht allgemein verboten ist. Ist in meiner Gegend nicht so, daher denke ich oft nicht daran, ich hab aber mal in einem Dorf gefeiert wo Feuerwerk (auch Raketen und Böller) Verboten waren. Da gab es fast nur Strohdächer, so das die Gemeinde das Verbot beschlossen hat, und (gegen Eintritt) etwas vom Dorf entfernt ein professionelles Feuerwerk organisierte.


    Zitat

    La Hire
    Zuhause ist klar, aber auf dem Grundstück eines anderen, mit dessen Erlaubniss?

    Ja, auch da.

    Zitat

    La Hire
    Waffe im Koffer, Munition in Hosen-/Jackentasche?

    Reicht. Perfekt währe dann noch ein Zahlenschloss oder so etwas (Aktentaschen und ähnliches haben das ja meist eh)

    Zitat

    La Hire
    Ich dachte so 10, 20 Schuss zum Test von Rückschlag zu proben und den Rest am 31.12. Ich werd mal beim Schützenverin nachfragen, ob ich mal den Freiluft Schießstand benutzen darf. Immerhin steht im Gesetz, dass das Schießen auf Schießständen erlaubt ist.

    Nach dem Gesetz ist auch das schießen zu Hause erlaubt... ist eben nur nicht empfehlenswert. Meine erste Schreckschusswaffe hab ich auch im Keller getestet.

    Rückschlag kannst Du bei PAKs völlig vergessen. Zieh einfach mal von Hand den Schlitten zurück. Die Kraft die Du da an der Hand spürst mit der Du die Waffe am Griff hältst entspricht etwa der Rückschlagskraft. Im Eifer des Gefechts an Sylvester wirst Du hinterher behaupten die Waffe habe gar keinen Rückschlag.

    Aber vergiss nicht beim Test (und vor allem auch an Sylvester) Gehörschutz zu tragen. Sonst hast Du noch die nächsten 60 Jahre was von der Feier.

    Ansonsten:.. die Antwort der Polizei wird hier sicher viele interessieren.

  • Hier ist die Antwort von der Polizei:

    Sehr geehrter Herr Schneckenudel,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich ist die Polizei nicht
    befugt an Privatpersonen Rechtsauskünfte zu geben. Hierzu sollten Sie
    sich an einen Juristen wenden.

    Gerne bin ich aber bereit, Ihnen in aller Kürze die Rechtslage aus
    meiner Sicht zu schildern:

    Für das Führen von sog. PTB-Waffen außerhalb des befriedeten
    Besitztums wird der sog. "Kleine Waffenschein benötigt". Ebenso wird
    für das Schießen in diesem Bereich eine Schießerlaubnis benötigt (auch
    an Silvester!!). Der Gesetzgeber macht hier keine Ausnahme, auch nicht
    an Silvester.

    Rechtsfolge: Führen ohne Erlaubnis ist ein Vergehen nach dem WaffG.
    Das Schießen ohne entsprechende Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit.

    Für das Führen innerhalb des befriedeten Besitztums (Wohnung oder
    eingezäunter Garten) wird kein kleiner Waffenschein benötigt. Das
    Schießen innerhalb dieses Bereiches ohne Schießerlaubnis ist nach dem
    Wortlaut des Gesetzes nur mit Schusswaffen erlaubt, aus denen nur
    Kartuschenmunition verschossen werden kann. Bei pyrotechnischer
    Munition handelt es sich zweifelsfrei nicht um Kartuschenmunition.

    Allerdings kann man bei einer Auslegung des Gesetzes nach dem Sinn und
    Zweck ungeachtet rechtsdogmatischer Feinheiten zur Auffassung
    gelangen, dass das Verschießen von pyrotechnischer Munition vom
    befriedeten Besitztum aus unter Einhaltung der Verwendungshinweise
    grundsätzlich erlaubnisfrei sei. Hier käme dann aber in Betracht, dass
    das Geschoss das Grundstück nicht verlässt (§ 12 Abs. 4 Nr. 1a WaffG).
    Bei pyrotechnischer Munition kann das allenfalls dann gewährleistet
    werden, wenn die Waffe senkrecht nach oben gehalten wird.

    Sie können aus meinen Ausführungen entnehmen, dass das Waffenrecht
    eine komplexe Materie ist und nicht immer eindeutig ausgelegt wird.
    Die rechtliche Würdigung ist immer vom Einzelfall abhängig.

    Ich gebe Ihnen daher dringend den Rat, an Silvester zugelassene
    pyrotechnische der Klasse II (BAM-Zulassung)zu verwenden. Hier stellt
    sich bei ordnungsgemäßer Anwendung nicht die Frage der Strafbarkeit.

    Mit freundlichen Grüßen

    Max Mustermann
    Landeskriminalamt
    Baden-Württemberg

    Mit freundlichen Grüßen,
    La Hire, Forumsnutzer
    (diese Angabe ist für den BND. Macht vieles einfacher.)

  • Zitat

    Original von La Hire

    Rechtsfolge: Führen ohne Erlaubnis ist ein Vergehen nach dem WaffG.
    Das Schießen ohne entsprechende Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit.

    Was kann maximal bei einer Ordnungswiedrigkeit passieren?
    Geldstrafe?
    Bleibt da ein Eintrag?

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
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  • Nein, so war das echt nicht gemeint. :( Ich wollte das aus reiner Interesse wissen.
    Man hört Ordnungswidrigkeit ja öfters, aber ich kann mir dan nix richtiges drunter vorstellen.
    Ich hab sowieso vor nur auf meinem Grundstück zu schießen, und wenn ich auf Sauftour geh nehm ich schon aus Sicherheitsgründen keine SSW mit. Alkohol + Schusswaffen sind keine gute Mischung.

    :alc: + :n12: + :drink: + :johnwoo: = ungut

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