Die Definition des befriedeten Grundstücks bezieht sich nicht auf die Durschlagfestigkeit gegenüber Geschossen, sondern auf die Erkennbarkeit und Unüberschreitbarkeit der Grundstücksgrenzen.
Es muss ja sichergestellt sein, dass nicht jeder das Grundstück einfach so betreten und damit im Falle des Falles in Gefahr kommen kann.
Und die Art der Waffe ist dabei völlig unerheblich, solange sie im legalen Rahmen bleibt.
Stefan