Armbrust und laserpunktzielgerät

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 4.265 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Oktober 2004 um 13:49) ist von Pellet.

  • Zitat

    Original von snoop
    .....
    Der richtige Laserpointer ,zur Montage auf Schußwaffen mit Kabelschalter und Montage ist in DE nicht erlaubt.

    "Laserpointer" allgemein = zulässig
    "Laserpointer i. Verb. mit Vorrichtungen für Schusswaffen" = unzulässig.

    Wir beide meinen das gleiche! (:) Siehe meinen Beitrag von 12:26.

  • Dieser Justierlaser ist zum Einschießen der Waffe gedacht, wird in den Lauf geschoben und das Fadenkreuz des ZF auf den Punkt ausgerichtet. Damit ist das ZF schon mal grob eingestellt. Danach wird der Laser wieder ausgebaut.

    Solange der Laser im Lauf ist kannst du nur leuchten, wenn er nicht mehr im Lauf ist, kannst du damit nicht zielen. Also wo ist da das Problem?

  • Der Justierlaser mag eine Ausnahme sein,aber Grundsätzlich sind Egunangebote immer rechtlich mit Vorsicht zu genießen.
    Aber das man ansonsten in keinem Waffenladen richtige Laserpointer zu kaufen gibt ist schon ein Indiz dafür,das die Händler lieber die Finger davon lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von snoop (6. Oktober 2004 um 15:52)

  • Schau dir doch mal diesen "Justierlaser" an dann wirst du verstehen was ich mit solche und solche meinte!!

    Ausserdem sind wir doch vom grundthema wieder weg weil sich doch die Ausgangssachlage geändert hat. Ich hatte nur im alten WaffenG nachgeschaut und das neue nicht berücksichtigt.

    Ich bind aber nichtsdestotrotz immer noch der Meinungs, dass nach altem Recht das ganze legal gewesen währe.

    Und wenn net dann auch wurscht weil wir ja im jetzt und heute leben.

    I

    manche sagen ich bin wahnsinnig aber ich bezweifle das hahar
    EWB: H&K Sl7, Benelli super90m3, marlin Mod.795, H&K USP, Weihrauch Hw90 6,35mm Frei: Walther p99, pp, Barnett rhino, horton hunter xs, Barnet Trident, Gamo Silver shadow 1000, cp99

  • Dann hat es sich doch erledigt,oder wo ist das Problem?

    Einmal editiert, zuletzt von snoop (6. Oktober 2004 um 16:19)

  • Zitat

    Original von thebighit1982
    Schau dir doch mal diesen "Justierlaser" an dann wirst du verstehen was ich mit solche und solche meinte!!

    Ausserdem sind wir doch vom grundthema wieder weg weil sich doch die Ausgangssachlage geändert hat. Ich hatte nur im alten WaffenG nachgeschaut und das neue nicht berücksichtigt.

    Ich bind aber nichtsdestotrotz immer noch der Meinungs, dass nach altem Recht das ganze legal gewesen währe.

    Und wenn net dann auch wurscht weil wir ja im jetzt und heute leben.

    I

    Ich hab mir den angesehen und kann dir sagen , das der speziell eben kein Justierlaser ist. Justierlaser werden mit Dornen in Kalibergröße in die Laufmündung gesetzt. Kannst du auch bei Frankonia per Katalog bestellen.

  • EXAKT DAS WOLLTE ICH SAGEN
    ABER ICH KANN NET EINFACH SAGEN DES WARS UND AUS

    manche sagen ich bin wahnsinnig aber ich bezweifle das hahar
    EWB: H&K Sl7, Benelli super90m3, marlin Mod.795, H&K USP, Weihrauch Hw90 6,35mm Frei: Walther p99, pp, Barnett rhino, horton hunter xs, Barnet Trident, Gamo Silver shadow 1000, cp99

  • Zitat

    Original von thebighit1982
    Ich hätte da mal so ne Frage. Ich weiss aufgrund meiner jagdlichen ausbildung, dass die montage von lasern bzw. lampen an schusswaffen verboten ist. Allerdings stellt sich dann die Frage ob die montage an Armbrüste aufgrund ihrer Stellung im WaffenG erlaubt ist. Ist bestimmt beim schiessen bei kürzeren Entfernungen super. Ausserdem hoffe ich dass des funzt wegen geplanter jagd in CND im nächsten sommer wo das erlaubt ist (zur Beruhigung für die gesetzestreuen)
    Macht zwar noch nicht richtig Sinn aber es würde hammergeil aussehen und ich würde gerne mal damit schiessen und dass nicht nur bei mir daheim, sondern auch mal im Verein und ich will auf jeden vermeiden, dass des Ärger gibt wegen WaffenG und Zuverlässigkeit.
    Da hab ich wohl doch in meinen ersten Postings weng viel geredet.

    tbh


    Und

    Zitat

    manche sagen ich bin wahnsinnig aber ich bezweifle das hahar


    Dein Posting und diese Aussage in deinem Profil disqualifizieren dich als ernst zu nehmenden Foren-Teilnehmer,sorry :new16:
    Schon lange nicht mehr solche ingnorantz dem Board gegenüber erlebt.

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.