Ich hätte da mal so ne Frage. Ich weiss aufgrund meiner jagdlichen ausbildung, dass die montage von lasern bzw. lampen an schusswaffen verboten ist. Allerdings stellt sich dann die Frage ob die montage an Armbrüste aufgrund ihrer Stellung im WaffenG erlaubt ist. Ist bestimmt beim schiessen bei kürzeren Entfernungen super. Ausserdem hoffe ich dass des funzt wegen geplanter jagd in CND im nächsten sommer wo das erlaubt ist (zur Beruhigung für die gesetzestreuen)
Macht zwar noch nicht richtig Sinn aber es würde hammergeil aussehen und ich würde gerne mal damit schiessen und dass nicht nur bei mir daheim, sondern auch mal im Verein und ich will auf jeden vermeiden, dass des Ärger gibt wegen WaffenG und Zuverlässigkeit.
Da hab ich wohl doch in meinen ersten Postings weng viel geredet.
tbh