@Blinky bill:
Nochmal:
Ein NSG darf nicht an eine Waffe montiert werden. Ein NSG, was zur Montage an Waffen bestimmt ist, ist ein verbotener Gegenstand i.s. d. WaffG.
Eine Bastelloesung, um normale NSGs an Waffen oder Zieloptiken zu befestigen ist ebenso ein verbotener Gegenstand.
Ein NSG DARF aber, solange es eben NICHT fuer Schusswaffen bestimmt ist oder dafuer umgebastelt wurde, frei ab 0 Jahre erworben, zur Beobachtung von Wild benutzt (Auch vom Hochsitz, egal ob Jaeger oder Nichtjaeger), gefuehrt, verschenkt, aufbewahrt...werden.
Ists nun verstaendlich gewesen?