"führen" der ab 14 waffen

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 5.236 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Juli 2004 um 19:37) ist von Elchinator.

  • Hallo Zusammen,

    ich hätte da eine Frage.
    Und zwar: spricht irgendwas dagegen, wenn ich mir so eine "ab 14" Softgun zulege und mit dieser in der Tiefe unserer Wälder schieße?
    Ich suche schon länger etwas, was man außerhalb des eigenen umfriedeten Grundstücks zum Plinking benutzen kann.
    Welche Langwaffe wäre denn im Bezug auf Päzision und Verarbeitung empfehlenswert?


    Klaus

    Ich finde, dass Waffenbesitz nur etwas für staatliche Institutionen ist.
    So wie die Gestapo, die Stasi oder der KGB, denn denen können wir
    vertrauen........

    Einmal editiert, zuletzt von Macbeth (24. Juli 2004 um 20:48)

  • Klar, darfste überall hinmitnehmen.

    Zitat

    Welche Langwaffe wäre denn im Bezug auf Päzision und Verarbeitung empfehlenswert?


    Ich würde dir zum G3 von Marui raten.

    mfg. Christian

  • Erstens hat das G3 von Marui mehr als 0,5 J und gilt deshalb nicht als Spielzeug, folglich darfste das auch nicht führen.

    Ausserdem sehe ich es als problematisch an, wenn jetzt plötzlich jeder mit einem ab 14 Jahren Sturmgewehr durch den Wald rennt. Aber prinzipiell ist es erlaubt.

    2 Mal editiert, zuletzt von mani (24. Juli 2004 um 20:34)

  • Hoppla, natürlich hat das G3 über 0,5J. Dachte nur sofort daran, weil es genau die Antwort auf seine Frage wäre. Ansonsten kann ich dir zur SIG Spring raten. Soll auch gut sein. Kostet aber beim billigsten Händler 79,90 was ich für eine Softair mit 0,4 Joule etwas heftig finde. Es entspricht aber den rechtlichen Anforderungen, von da her steht dir nichts im Wege, damit im Wald herumzulaufen. Wirklich machen würde ich es aber auch nicht.

    mfg. Christian

  • Zitat

    Original von Macbeth
    Hallo Zusammen,

    ich hätte da eine Frage.
    Und zwar: spricht irgendwas dagegen, wenn ich mir so eine "ab 14" Softgun zulege und mit dieser in der Tiefe unserer einheimischen Wälder schieße?

    Sofern dir der Wald nicht gehört - Landfriedensbruch. Und sollte was passieren (Querschläger trifft Auge eines Passanten) ist es mindestens grob fahrlässige Körperverletzung.


    Zitat

    Ich such schon länger etwas, was man außerhalb der eigenen Besitzes zum plinking benutzen kann.

    Naja können schon . Aber nicht empfehlenswert

    Zitat


    Welche Langwaffe wäre denn im Bezug auf Päzision und Verarbeitung empfehlenswert?

    Eigentlich keine wenn ich bei der Empfehlung ein ruhiges Gewissen haben soll

  • jetzt noch mal ganz dumm gefragt:

    was kann man denn damit auf 10 oder 12m treffen?

    Klaus

    P.S. Der Wald ist überings ein privates Grundstück von uns, was ich aus rechtlichen Gründen leider nicht einfrieden darf.
    Das ist wie ich finde, ein ganz ordentlicher Rechtstandpunkt.

    Ich finde, dass Waffenbesitz nur etwas für staatliche Institutionen ist.
    So wie die Gestapo, die Stasi oder der KGB, denn denen können wir
    vertrauen........

  • Die Ak 47 bzw die Sig 552 dürften wohl am Besten sein. Vom Aussehen her geht auch noch das G36c.
    Die Micro Uzi sowie die normale Uzi sind auch noch ganz gut. ( siehe Testberichte )

    Einmal editiert, zuletzt von mani (24. Juli 2004 um 20:52)

  • Gut dann fällt der Landfriedensbruch weg. Damit ist auch das betreten des Grundstücks für andere verboten, somit wäre ein evt. Personenschaden nur noch leicht fahrlässig.

    Was man damit noch treffen kann kann ich dir garnicht beantworten... nicht viel denk ich.

  • nun mal ganz im ernst: was soll denn da bitte schön passieren?
    Ich denke, dass ist nur Spielzeug.

    Klaus

    Ich finde, dass Waffenbesitz nur etwas für staatliche Institutionen ist.
    So wie die Gestapo, die Stasi oder der KGB, denn denen können wir
    vertrauen........

  • @ Unimatrix001

    hier handelt es sich nicht um Land- sondern um Hausfriedensbruch, auch
    wenn es ein Waldgrundstueck ist.
    Falls im Einzelfall nichts anderes bestimmt, ist jedermann das Betreten des Waldes gestattet.
    Bei der Einstufung der Fahrlaessigkeit kommt es auf die genauen Umstaen-
    de an! Das unbefugte Betreten des Grundstuecks duerfte bei einem
    "Schiessunfall" nur geringe Bedeutung haben. Eine Verletzung der Sorg-
    faltspflicht durch den Schuetzen wiegt schwerer.

    Gruss pak9

  • Zitat

    Original von Macbeth
    nun mal ganz im ernst: was soll denn da bitte schön passieren?
    Ich denke, dass ist nur Spielzeug.

    Klaus

    Das mit dem "Spielzeug" ist schon so eine Sache. Es ist halt kein Teddy oder Plastikauto. 0,5 Joule ins Auge sind ziemlich heftig.
    Außerdem ist da noch das Problem mit dem Wald. "Nicht umfriedet" heißt halt auch "frei zugänglich", auch wenn es Privatgelände ist. Sollte jemand zufällig vorbeikommen und Dich mit einem Gewehr sehen, ist ganz schnell die Hölle los. Und, ja, das ist schon so passiert...

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • auch ich kann dir nur folgendes empfehlen:
    Wenn du unbedingt mit deinem gewehr durch die vallachei hüpfen willst , würde ich zumindest dieses gebiet absperren und genügend warnungen(schilder etc) aufhängen!!!
    Das mildert deine Schuld bei einem Unfall auch!!
    Aber ich wei´ß nciht welche ominösen absichten du hier verfolgst , doch nicht etwa das böse wort mit "s" oder??? :crazy3:
    Das würd ich mier enorm gut überlegen......
    Und das mit dem Spielzeug kann man auch so oder so sehen , da man wie gesagt von einem Lego stein keinen blauen fleck erhälst!!!
    grüße auch an dich macbeth ;)

    Benedikt

  • Zitat

    Original von DonChullio
    ...
    Aber ich wei´ß nciht welche ominösen absichten du hier verfolgst , doch nicht etwa das böse wort mit "s" oder??? :crazy3:
    Das würd ich mier enorm gut überlegen......

    Was ist denn das 'böse Wort mit s' ? ;D

  • Zitat

    Original von softairchris
    Klar, darfste überall hinmitnehmen.


    Ich würde dir zum G3 von Marui raten.

    mfg. Christian

    Aber das hat doch bestimmt ein :F: und damit ist sie ab 18 und darf NICHT geführt werden, unter keinen Umständen.

  • ich mache nie etwas, was mit "S" anfängt, ich weiß garnicht wie "S" überhaupt geht, ich kenne den Buchstaben "S" im Grunde überhaupt garnicht.....

    Mal im Ernst: Ich komme eigentlich aus der Luftdruck/Co2 Fraktion.
    Was mich hier in Deutschland im Vergleich zu den USA oder GB immer gestört hat war, dass ich meine :F: waffe nie mit rausnehmen durfte.
    Ich war in Schottland ganze Tage mit meiner HW 35 in den Highlands einfach nur draußen unterwegs. Auf menschleeren Stränden habe ich auf Tennisbälle geschossen, die in der Brandung schwammen.
    Das hat einfach gewaltigen Spaß gemacht.
    Das kannte ich von D einfach nicht.
    Darum ging es und um nichts anderes.

    Klaus

    Ich finde, dass Waffenbesitz nur etwas für staatliche Institutionen ist.
    So wie die Gestapo, die Stasi oder der KGB, denn denen können wir
    vertrauen........

  • naja , ich kann durchaus verstehen das du diesen spaß nicht missen willst.....
    Dann kannste meinetwegen gerne machen was du willst , den auf ziele schießen irgendwo in der freien natur sollte nicht so schwer geahndet werden wie das böse wort mit "s"(solltest du damit jemanden verletzten)!!!
    Und so sollte das genze kein problem sein!
    Ich wünsche dir viel spaß dabei!

    grüße

    Benedikt

  • Pff Du lebst anscheinend noch in Deiner heilen Mickeymaus-Welt in der Richter angemessen urteilen!?! Der SW und der Richter orientieren sich am Gesetzt und in dem steht, daß in der Natur mit nem LG rumzuballern illegal ist, und zwar richtig, nicht nur so, daß man es nicht gerne shen würde. Ich hätt auch mords bock drauf einfach irgendwo im Wals oder so ein bisschen zu schiessen, aber dafür ne Bewährungsstrafe oder so....
    Kannsts ja mal ausprobieren

  • naja , wir reden hier schließlich um ein waldeigentums stück und um eine Softair , nicht über ein LG.....
    Und sicherlich lebe ich nicht in einer pinken welt voller gerechtigkeit!!
    Ich weiß aber durchaus , dass Strafen dadurch gemildert werden!!
    Ich weiß , dass man sicherlich mit einer hohen bewährungstrafe rechnen muss bei sowas....

    naja , diesmal nicht so viele grüße an einige....

    Benedikt

  • is ja auch egal, wenn er eine waffe mit unter 0,5 joule hat, ist das ja spielzeug, und dann kann er damit hin wo er will. außer natürlich hausfriedensbruch etc. für die wortglauber. und wenn ihn jemand mit z.b. dem spielzeug G3 sieht und dann die polizei ruft (was wie ich glaube in seinem wald eher ned passieren wird), wird sich die sache doch recht schnell klären.

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"