Führen in der Öffentlichkeit?

Es gibt 136 Antworten in diesem Thema, welches 27.329 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juli 2004 um 13:07) ist von SchakalX.

  • Zitat

    Übrigens find ich die Antwort des "mann vom landratsamt " schon bemerkenswert.
    Ist sie doch sehr sachlich und mit vernünftigen Argumenten geführt.
    Man spürt, daß die Antwort nicht nur mal eben so hingeschrieben wurde.
    Da steckt viel Überlegung hinter. Ist leider nicht mehr so selbstverständlich.
    Mein Respekt.

    sach ich doch ;) ich glaube der hat wirklich ahnung! und (zu) viel zeit um so nen mist in gesetztebüchern nachzulesen :laugh:
    war nur ein witz :nuts:

    Zitat

    Ich hatte mir nämlich überlegt für n Freund so ne Art Security und Chauffoir zu spielen. (Nur so als Gag) Und dabei meine Mimai 92F in nem Schulterholster unter nem Schwarzen Anzug zu trageen. Nich weil ich sie benutzen will, sondern weil das einfach besser/autentischer aussieht.

    und was macht ihr so in eurer freizeit? such dir ne freundin!!!!!

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

    Einmal editiert, zuletzt von SchakalX (15. Mai 2004 um 19:21)

  • illuminatus!

    ruhig bleiben.
    Durchatmen, - tief.
    Und dann ruhig fragen, was der Autor nun eigendlich wirklich meinte.

    @XXL666
    ist hier jetzt in diesem Threat irgendwie daneben aber die Frage muß erlaubt sein: was willst Du mit Deinem Freund spielen??

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • hmmmmm

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

    Einmal editiert, zuletzt von XXL (6. Juni 2005 um 01:20)

  • verdeckt ist ---> am körper unter der kleidung (jacke, hemd, hose egal.)
    das ist jetzt meine interpretation...

    und zu eurer idee:
    1. meiner meinung nach jetzt nocht so wirklich lustig
    2. da brauchst du die gaser ned rumschleppen, beim richtigen "bodyguard-auftreten"
    3. gibts damit am ende noch ärger
    4. wäre ich da eh vorsochtig... lies mal den § wo das führen einer SSW auch mit KW nicht erlaubt ist. da steht was von öffentlichen veranstaltungen. ich denke das man sich in einem club auf selbiger befindet. allerdings bezieht sich dann das auch wieder auf die geladene SSW....
    müsste man mal nen juristen fragen...

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • na ja, zu Euren pubertären Spässchen will ich mich nicht weiter Äussern.
    Macht alle Spässe, die erlaubt sind - und einige darüber. :nuts:
    Sowas ist ja OK.

    Aber niemals Schusswaffen, die ähnlich echten aussehen!
    Darunter zählt auch vorgetäuschter Schusswaffenmissbrauch.
    Wenn Du also vorhast, als "Bodyguard" aufzutreten, dann achte darauf dass niemals eine Verwexelung auftreten kann.
    Dann sollte die Waffe wirklich so aussehen wie eine Räuberpistole oder so.

    Aber dann viel Spass. :new11:

    Den Begriff "verdeckt oder offen tragen" gibt es nicht im deutschen Recht.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • @ SchakalX

    Definition öffentliche Veranstaltung/ privater Anlass:

    Öffentliche Veranstaltungen sind Anlässe die für jedermann zugänglich sind.

    Private Anlässe sind "eigene Feste", die in der Regel auf privatem Grund oder in geeigneten Räumlichkeiten stattfinden. Sie sind für einen im Voraus definierten Personenkreis gedacht.

    Auf Deutsch: Steht da jemand Privates, der mich extra reinlässt oder rausschmeißen kann, so ist es grundsätzlich keine öffentliche Veranstaltung. Es kann aber natürlich zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen.

    Ein Club ist demnach keine öffentliche Veranstaltung.

    Das mit den Definitionen hab ich noch so im Kopf gehabt aus dem Versammlungsrecht. Müsste aber auf das WaffG entsprechend anwendbar sein. Vielleicht kennt aber noch jemand eine bessere Abgrenzung ?

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Lomax (15. Mai 2004 um 20:20)

  • Mr. Lomax

    klingt vernünftig, was Du geschrieben hast.
    Zumindest die ersten drei Absätze.

    Aber wo bekommt man solche Regelungen schriftlich?

    Ich bin, nicht zluletzt durch dieses Forum ein Paragrafenreiter geworden.
    Ich will wissen, wo irgendwas steht, was in dt verboten ist.

    Ansonsten halte ich es für erlaubt!!

    eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • naja ich war halt der meinung, dass es öffentlich ist, weil prizipiell jeder (außer minderjärige etc.) kommen kann. kann gut sein dass du recht hast. ich lass mich gerne eines besseren belehren. :))
    jedenfalls würd ich von derart apäßen abraten, noch dazu weil die polizei ganz gerne mal vor clubs und ähnlichen gewerben warte.... :confused2:

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • edbru

    Entweder steht soetwas als Legaldefinition im Gesetz. Legaldefinition bedeutet, dass das Gesetz den Begriff selbst definiert.

    Wenn nichts im Gesetz steht, dann muss man in einen Kommentar zu dem Gesetz schauen. Dort sind dann die Definitionen zu den Tatbestandsmerkmalen aufgeführt und z.T. mit Beispielen illustriert.

    Kommentare sind an Unibibliotheken und jeder gut sortierten Rechtsanwaltskanzlei zu finden. :)

  • Der Club ist nur dann keine öffentliche Veranstaltung, wenn:

    a) eine Türkontrolle stattfindet
    b) der Betreiber einen "Club" (so etwas wie einen verein o.ä.) angemeldet hat
    c) du nur als Clubmitglied (mit Clubausweis und so) eingelassen wirst

    dann ist es eine geschlossene Veranstaltung, alles andere wie Disco mit Türsteher ist und bleibt eine öffentliche Veranstaltung.

    Das mit den Clubausweisen war eine beliebte Masche von Tanzschulen in den 70-80 ern um die Sperrstunden für Disco´s zu umgehen.

  • keine Sorge Eddi :D

    Peinlich wirds dann vorallem in Clubs, wo die Jungs mit Metalldetektor am Eingang stehen. An sich ja lobenswert, dass der Nüchterne fährt und -wenn überhaupt- ne Waffe trägt. Aber der Anzug... :))

  • nö, ich brauch da keine Sorge haben.
    ich hab ja selber überhaupt keine Probleme mit dem geannten (?) Personenkreis.

    Ich finds nur immer wieder lustig, wenn - ich nenn sie mal Gutmenschen sich sicher fühlen in Dt.
    Die meinen, dass der normale Bürger ohne Waffen gut beraten ist.
    Dass ca 20 Millionen Waffen illegal hier einfach so da sind.
    Das ist wohl OK.
    Aber nein, die, die die Waffen angemeldet haben - die sind für diese Leute eine Bedrohung.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Also, dass das so stimmt mit der Türkontrolle, Anmeldung Clubausweis halte ich mal für ein Gerücht. Im Waffengesetz sind doch Beispiele für öffentliche Veranstaltungen aufgeführt:

    § 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen

    (1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

    Ich denke mal, dass hier für eine Anwendung entscheidend ist, ob der Zugangsanspruch öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ist.
    Was mich persönlich jetzt interessiert ist, wie es bei Kneipen (max. 20 Leute), Großraumdiscotheken, Kinos, Schwimmbäder etc. aussieht. Ich persönlich hätte wie gesagt nach Art des Zugangs differenziert. Erlaubt wären demnach unstreitig Kneipe und Disco, da hier der Betreiber eigentlich fast immer ein Privater ist. Bei Kino und Schwimmbad wäre zu differenzieren, ob es privat oder öffentlich-rechtlich geführt wird.

    Ich werde aber jetzt mal versuchen nächste Woche nachzuschauen. Kann nur hoffen, dass ich irgendwo einen aktuellen Waffengesetzkommentar auftreiben kann.

    4 Mal editiert, zuletzt von Mr. Lomax (15. Mai 2004 um 21:56)

  • :bash: warum hab ich nur so argumentiert ??? :bash:

    egal :rot:

    er wollte wissen, was verdeckt tragen bedeutet.... ich ha meine antwortung abgeben...

    :schiess1::broiler::kotz:

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Wir haben ja völlig den Threadtitel aus den Augen verloren...und wenn sich jetzt eine arme Seele für öffentliche Veranstaltungen interessiert, so wird er bestimmt nicht hier suchen...

    Ich mach mal einen neuen Thread auf für dieses ungemein spannende Thema...

  • sodala jetzt hab ich noch etwas futter:
    ich hab ja jetzt auch den KWS und da steht was drinnen zu dem thema, nämlich der letzte satz:

    "Die Waffe darf aussschließlich verdeckt getragen werden."

    ich denke somit wurde das beantwortet aus sicherer quelle.

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"