Schrot-Co2-Gewehr von Crosman

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 6.440 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. März 2004 um 09:05) ist von Coachman.

  • wow, vielen Dank. Ich habe auch schon gesucht, aber nicht gefunden.

    Die Verarbeitung finde ich eher so lala, aber einen Versuch ist so ein Teil vielleicht wert.
    Ob ich damit -als freie Waffe- allerdings auf der sicheren Seite stehe,
    kann ich mir so ohne weiteres noch gar nicht vorstellen.

    Hier mal ein Foto

  • zum Import aus den Staaten ist aus meiner Erfahrung zu sagen, der Zoll macht es einem teilweise ziemlich schwer

    die Abwicklung muß nach neuem Recht kostenpflichtig über eine Spedition erfolgen und diverse Nachweise, insbesondere auch bezüglich des Waffenrechts dürften schwer zu erbringen sein.

    Rechtlich kann man offensichtlich sogar bei der Abwicklung eines Imports von an sich freien Waffenteilen dazu aufgefordert werden, Angaben und Nachweise über den Gebrauch dieser Teile zu machen (natürlich auf Basis freiwilliger Mithilfe LOL) erst dann ist man aus dem Schneider.

  • Wie ist überhaupt die Verfügbarkeit in den USA?

    Also ich schätze das wird ein schwieriges Unterfangen.
    Aber viel Glück

  • Zitat

    ...die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind

    Gemeint ist sicher: ...in Deutschland in den Handel gebracht...
    Aber es steht nicht da.
    Also schon wieder eine Unklarheit, die erst ein Gericht klären müsste.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • mal nachfragen wie straff das Ordnungsamt das auslegt, der Versuch
    kostet nix,

    aber noch was anderes bezüglich des crosman 1100:
    Im Waffenrecht ist unverständlichausgedrückt, ob sabots erlaubt sind.
    Einerseits sind Geschoßhülsen die das Kaliber des Laufs verringern nicht erlaubt (z.B. Pfeilhülsen), andererseits sind Flintenlaufgeschoße durchaus üblich. Wo liegt hier die Grenze?

  • Beim Flintenlaufgeschoss verbleibt der Kunststoffring am Geschoss, beim Treibspiegelgeschoss (verboten) trennt er sich von selbem.

    Trick dabei:
    Ein leichtes Geschoss hat im Lauf eine sehr grosse Heckfläche, der Gasdruck kann sehr gut wirken.
    Nach dem Verlassen des Laufes ist die Stirnfläche des Geschosse aber schön klein, also wenig Luftwiderstand.
    Kriminaltechnischer Nachteil:
    Das eigentliche Geschoss trägt keine Laufmerkmale.

    Beim Flintenlauf trennen sich Kern und Mantel erst beim Auftreffen im Ziel.

    Stefan

  • Moin HWJunkie,
    sicher dass Treibspiegelgeschosse verboten sind?
    Ich denke da an Brennekes Rubin- und SuperSabot, sind überall erhältlich. Oder bezieht sich das auf sog. Nadelgeschosse unter 3mm?

    Gruß