Starke Luftgewehre

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 4.075 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Januar 2004 um 14:28) ist von verbitten_snake.

  • Hierzu mal ne Frage:
    Ich bekomme demnächst ne alte Weihrauch, Baujahr anno tobak, aber top in Schuss. Wie verhält es sich da mit der starken Feder, wenn die mal getauscht werden muß. Darf ich dann auch wieder eine starke Feder reinmachen oder nicht?

  • Zitat

    Original von verbitten_snake
    ....Naja,schade--dann werd ich mir halt n geeigneten Verein suchen und n Jahr warten :n30:

    grüße verbitten_snake


    wiso warten? ein gescheiter Verein stellt Dir für die Zeit eins zur Verfügung, oder weisst Du schon so genau was Du für eins willst und wie es im Vergleich zu anderen ist.....nein? Prima, dann sammel erstmal Erfahrung als Sportschütze und hab' viel Spaß dabei :)

    mfg Maxe2k

    ...es gibt noch viel zu lernen....

  • Eine Möglichkeit gibt es ohne WBK/Jagdschein legal an ein starkes Luftgewehr zu kommen:
    Nach dem deutschen Waffengesetz WaffG) sind Luftgewehre und Luftpistolen (genauer: Waffen mit Druckluft-, Federdruck oder Kohlendioxid-Antrieb) mit einer Mündungsenergie von weniger als 7,5 Joule von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, frei, d. h. ohne Waffenbesitzkarte (WBK) oder gültigen Jahresjagdschein, erwerbbar (erste Verordnung zum Waffengesetz, § 2, Nr. 4, Absatz 3). Solche Waffen sind mit einem "F im Fünfeck" gekennzeichnet. Hier gibt es aber Ausnahmen: "frei" sind auch Waffen wenn sie vor dem Jahr 1970 in den Handel kamen und diejenigen, die zwischen dem 1 Januar 1979 und dem 2. Oktober 1990 auf dem Gebiet der DDR oder zwischen dem 3. Oktober 1990 und dem 2. April 1991 im sog. "Beitrittsgebiet" hergestellt wurden. Außerdem sind antike Druckluftwaffen WBK-frei.
    Anmerkung: Hierbei spielt die Mündungsenergie keine Rolle, wenn die Waffe zum Zeitpunkt der Herstellung bereits eine höhere Mündungsenergie hatte; es dürfen jedoch keine späteren Manipulationen vorgenommen werden.