Das ist doch "Spezialmunition" du Dummi, die kostet eben etwas mehr ...
Waidwerk Apportierset
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schwotte -
23. Januar 2004 um 05:30 -
Geschlossen
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Achsoooo
Da könntest du natürlich recht haben. Extra leise um den Hund nicht zu ängstigen, dabei aber super stark damit das dummy (das stöckchen) auch weit fliegt. -
Stellt euch mal die Situation vor, wenn Bello das "Stöckchen" bei 300m/s im Flug fängt und dann eine viertel Sekunde später heulend im Wald verschwindet.
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hallo,
äh kann es sein das der anzeigenzettel noch mit dm preisen ausgezeichnet ist ich glaube kaum das es spezielle leise 9mm patronen gibt, und 249 euro für den rapid launcher kommt mir irgendwie bischen zu teuer vor.Gruß, David
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Das ist ein Scan aus dem aktuellen Frankonia Katalog und die Preise sind in euro ...
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Die "Patronen" (richtig Kartuschen ) sind die normalen 9mm PAK, und die kann jeder da kaufen wo billig.
Der Rapidlauncher selber ist ja bekanntlich eine nachträglich umbebaute RG 96.
Da sie wegen der anderen PTB nicht in die normale RG 96 zurückgebaut werden können darf (mit Heimwerkermitteln ) und der vermutlich geringen Verkaufszahlen ist der Preis schon angemessen.Es soll ja kein Frisbie-Ersatz für den Strand und Spass sein.
Eddi
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wär aber doch ne geile idee *fg* also ich find das ding kultig und sollte ich billig eins bekommen können, würde ich auch eins kaufen...
damit kannste auf 20 meter auf dosen schießen oder so späße -
Klar würd das Spass machen.
Aber da stellt sich wieder der rechtliche Aspekt.Ich denke da an so eine Klausel wie "bestimmungsgemässer Gebrauch".
Wo darf man das Ding legal abfeuern?
Wo ist ein Abschussgerät gesetzlich definiert?
Fällt es unters WaffG? Hab nix gefunden.Eddi
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Zitat
Original von edbru
Ich denke da an so eine Klausel wie "bestimmungsgemässer Gebrauch".
Wo darf man das Ding legal abfeuern?
Wo ist ein Abschussgerät gesetzlich definiert?
Fällt es unters WaffG? Hab nix gefunden.Die Angaben werden auch für die einschüssige Variante gelten...
ZitatInformation nach Angaben des Herstellers Röhm:
in Deutschland genehmigt nach § 7 BeschG (§ 21 WaffG-alt)
PTB-Zulassung PTB 795Rechtlicher Hinweis:
Bei dem Röhm Rapid-Launcher handelt es sich um ein Gerät zur Hundeausbildung nach § 7 BeschG (§21 WaffG-alt) und
nicht um eine Waffe gemäß § 8 BeschG (§ 22 WaffG-Alt).Hier darf mit dem Röhm Rapid-Launcher gearbeitet werden:
- Auf jedem genehmigten Hundeausbildungsplatz, wenn gewährleistet ist, daß Nachteile für die Allgemeinheit ausgeschlossen sind, z.B. durch Lärmbelästigung
- Im Jagdrevier mit zustimmung des Jagdpächters/Försters
- Auf Privatgelände mit Zustimmung des Besitzers, wenn gewährleistet ist, daß Nachteile für die Allgemeinheit ausgeschlossen sind (Lärmbelästigung, Dummy darf die Grundstücksgrenze nicht verlassen)
- Auf öffentlichem Gelände mit schriftlicher Zustimmung der GemeindeIncubulus
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Klingt vernünftig - wenn man Deutschlands Gesetze als Vergleichsnormal nimmt.*gr*
Eddi
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