Transport von Luftgewehren...

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 2.772 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. März 2004 um 23:48) ist von Astanase.

  • Hi, wenn ich es richtig verstanden habe darf ich doch mein LG nicht in der Öffentlichkeit rumschleppen...
    Wie sieht es denn genau aus wenn ich zb. bei einem Bekannten im Garten Plinken(heißt das so?) möchte ? Wie bekomm ich mein Gewehr dort hin ?
    Oder wenn ich im Waffenladen eines Kaufe, wie bekomm ich es dann nach Hause ?

    Im Normalfall einfach in den Kofferraum damit, aber wenn einem nun gerade die grünen Helfer anhalten hat man sich ja strafbar gemacht, oder ??

    Danke schonmnal, elfblood

    [GLOW=darkred]Wenn in der Hölle kein Platz mehr ist, kommen die Toten auf die Erde zurück[/GLOW]

  • Hi Elfblood

    Nein, wenn das Gewehr im Kofferaum liegt machst du dich nicht Strafbar. Es ist Verboten eine :F:-Waffe in der öffentlichkeit zu führen, es ist nicht Verboten eine :F:-Waffe nicht Zugriffsbereit und getrennt von der Munution zu transportieren. Wenn ich mit meinen Langwaffen zum FT-Schießen fahre sind meine Gewehre auf dem Rücksitz angeschnallt, dabei hat jede Gewehrtasche ein Schloss am Reisverschluss. Die mun befindet sich dabei gesondert in meiner Schießtasche die entweder im Kofferraum ist oder gegebenfalls im Fußraum vor dem Beifahrersitz.
    Also wenn du dein Gewehr irgendwo hinbringen möchtest oder musst immer so daß es nicht zugriffsbereit ist.

    Gruß
    Para

  • Man muss unterscheiden zwischen dem Transport einer Waffe und dem Führen einer Waffe.

    Führen einer Waffe heißt, die Waffe muss zugriffsbereit und geladen sein.

    Für den Transport vom Händler würde ich folgendes empfehlen:

    Waffe im Originalkarton, eingepackt und verklebt oder verschürt, Munition getrennt in einer Plastiktüte.


    Für den Transport zu einem anderen Grundstück: verschlossenes Behältnis (Waffenkoffer mit Schloss oder Tragetasche), Munition ebenfalls getrennt.

    Dann kann bei einer evtl. zufälligen Polizeikontrolle mit Öffnen des Kofferraums nichts passieren.

    Das gleiche gilt auch für Schreckschuss-/Gas-/Signalwaffen mit PTB-Zeichen.

    Der kleine Waffenschein ist nur für das Führen erforderlich.

    Für einen Transport (ungeladen und verpackt, getrennt von Munition) benötigt man keinen kleinen Waffenschein.

  • Hallo
    Also ich habe auch ein LG, 30 Jahre alt... Der Kartong oder ähnliches lebt nicht mehr.
    Was mache ich den wenn ich mit der Waffe zum Auto gehen?
    Im Moment habe ich sie immer in einer alten Tasche von einem Drachen. ist halt nur wegen Witerung ect. Ein extra tasche ect habe ich nicht.
    Muss ich mir jetzt im Zweifelfall ein kaufe?!

    Wenn jetzt auf unserm Privatgrundstück bin brauche ich das ja nicht!
    Aber, wir haben eine Art Einbuchtung zur Strasse hin, die noch zu uns gehöhrt aber nicht als Privatgrundstück zur erkennen ist.
    Darf ich da die Waffe mitführen? Weil dort Parke ich in der Regel.
    und bis zum "schiessstand" sind es halt noch ein paar meter...

    mfg
    Ripper

  • Zitat

    Original von Ripper

    Wenn jetzt auf unserm Privatgrundstück bin brauche ich das ja nicht!
    Aber, wir haben eine Art Einbuchtung zur Strasse hin, die noch zu uns gehöhrt aber nicht als Privatgrundstück zur erkennen ist.
    Darf ich da die Waffe mitführen? Weil dort Parke ich in der Regel.
    und bis zum "schiessstand" sind es halt noch ein paar meter...

    mfg
    Ripper

    Der Gesetzgeber spricht von:
    " ... Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum ..."