betrug bei online-auktion, welche chance habe ich ????

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 6.779 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. November 2004 um 19:06) ist von krotchy.

  • Zu dem Polizisten sag ich jetzt mal nix. :evil:
    Nach so langer Zeit ist das Verfahren idR abgeschlossen bzw. eingestellt. Wenn Du von der Staatsanwaltschaft keinen Schrieb bekommen hast, dann ist die Sache in aller Regel bereits abgeschlossen. Entweder wurde eingestellt oder es ist ein Strafbefehl ergangen. Ich weiss nicht, was Du bei der Polizei unterschrieben hast, aber wenn man dort die Anzeige macht, dann verzichtet man in aller Regel auf eine Benachrichtigung bei einer Einstellung des Verfahrens. Wenn es zu einer Verurteilung kam bzw ein Strafbefehl erging, dann bekommt man aber nie etwas mitgeteilt !
    Die Polizei kann idR auch keine Angaben zum Stand der Sache machen. Lass Dir das Aktenzeichen von der Polizei geben und die Telefonnummer der zuständigen Staatsanwaltschaft. Dort musst Du dann unter Nennung des Aktenzeichens anrufen und Du bekommst den Stand der Dinge berichtet. Ich garantiere Dir jetzt schon, dass diese Aussage dort eine ganz andere sein wird als die des Polizisten :)

    Gruß
    Mr. Lomax

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Lomax (14. August 2004 um 16:44)

  • hallo liebe co2ler!

    heute kam post von der staatsanwaltschaft bamberg, in der name, adresse und derzeitiger aufenthaltsort des lieben herrn betrügers mitgeteilt wurde: JVA Ebrach!!!!! :new11:

    der kerl (bj. 85) sitzt also da, wo er hingehört. wahrscheinlich nicht wegen der einen geschichte, aber ich bin super zufrieden - es gibt manchmal noch gerechtigkeit auf erden. die ansprüche auf den ersatz meiner 57,00 euros muss ich nun selber geltend machen, zum schreiben gehört auch eine auflistung seiner bankdaten und seines vermögens, einschließlich angaben zu pfändbaren sachen (laptop). das nennt sich dann sicherung von vermögenswerten zu gunsten der verletzten - ich bin dann wohl nicht der einzige geprellte.
    ich denke, ich muss mich nun beeilen, meinen anspruch geltend zu machen, oder? kann mir einer kurz ein paar tips geben, wie man so eine forderung am besten aufsetzt?

    jens

  • Du brauchst jetzt einen vollstreckbaren Titel gegen den Herrn. Den bekommt man im wege eines Klageverfahrens oder im Rahmen eines vereinfachten Mahnverfahrens. Zweiteres kann man selbst anleiern und es kostet von den Gerichtsgebühren nur die Hälfte im Gegensatz zu einer Klage. Übrigens wer zuerst einen Titel hat, der bekommt auch zuerst von dem was noch da ist. Es findet also keine Verteilung nach Köpfen statt, sondern wer sich zuerst bedient bekommt wahrscheinlich seinen gesamten Betrag zurück. Wer zuletzt kommt und es ist nichts mehr da, der schaut in die Röhre und bleibt auf den Gerichtskosten sitzen.

    Gruß
    Mr. Lomax

  • hallo! danke für die schnelle antwort!

    heißt das im klartext, dass eine einfache androhung von zivilrechtlichen mitteln nicht reicht? wahrscheinlich nicht, weil der typ eh keine gewalt mehr über seine kohle hat....? welche kosten bringen denn so ein mahnverfahren mit sich? der schadenswert ist ja "nur" 57,00 euros.

    jens

  • Geht leider nur über das Gericht. Mit was willst Du denn sonst den Gerichtsvollzieher hinschicken ? Ohne Titel wird er nichts bekommen :)

    Die Kosten belaufen sich mit Rechtsanwalt auf ungefähr 70 €. Macht man es selbst, so kostet es rund 35 €. Diese Gelder werden vom Gerichtsvollzieher mit eingetrieben. Ist allerdings nichts mehr für den Gerichtsvollzieher da, so bleibt man auf Mahn- und Vollstreckungskosten sitzen. Für jeden weiteren Vollstreckungsversuch fallen nur die Vollstreckungskosten wieder an. Den Gerichtsvollzieher kannst Du theoretisch 30 Jahre lang mit einem Titel jeden Tag vorbeischicken.

  • In Deutschland erlangt man einen vollstreckbaren Titel unter anderem durch

    * nicht widersprochenen Vollstreckungsbescheid aus dem gerichtlichen Mahnverfahren oder
    * rechtskräftiges Gerichtsurteil oder
    * notarielles Schuldanerkenntnis.


    Beispielrechnung aus dem http://www.
    bei einem Forderungsbetrag von 57,00 Euro.


    1. Kosten für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids
    Gerichtsgebühr (§ 3 Abs. 2 GKG, Nr. 1110 KV) 18,00
    Rechtanwaltsgebühr (§ 13 RVG, 3305 VV) 25,00
    Auslagen des Rechtsanwalts (§ 2 Abs. 2 RVG, Nr. 7002 VV) 5,00
    Nettobetrag 48,00
    16 % MwSt. auf Rechtsanwaltsgebühren und Auslagen 4,80
    Summe (brutto) 52,80 Euro

    2. Weitere Kosten im Fall eines notwendigen Antrags auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids
    Rechtsanwaltsgebühr (§ 13 RVG, 3308 VV) 12,50
    Auslagen des Rechtsanwalts (§ 2 Abs. 2 RVG, Nr. 7002 VV) 2,50
    Nettobetrag 15,00
    16 % MwSt. auf Rechtsanwaltsgebühren und Auslagen 2,40
    Summe (brutto) 17,40 Euro

    Erläuterungen:

    1. Zu Position 1. und 2. der Beispielrechnung:
    Die Auslagen des Rechtsanwalts sind nach dem Pauschalsatz des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Übersteigen die tatsächlichen Kosten für Post- und Telekommunikation den gesetzlichen Pauschalsatz, werden die tatsächlichen Kosten berechnet.

    2. Zu Position 2. der Beispielrechnung:
    Zahlt der Schuldner auf den Mahnbescheid fristgemäß, ist ein Vollstreckungsbescheid nicht erforderlich. Die Kosten nach Position 2. entfallen dann. Die Kosten entstehen auch dann nicht, wenn der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch erhoben hat. Auf den Widerspruch des Schuldners schließt sich die Klage an und der Erlass eines Vollstreckungsbescheids ist nicht möglich.


    Nachsatz: Mr. Lomax war wohl um einiges schneller unterwegs. ;)

    Hier gibt es den Gebührenrechner.

    Einmal editiert, zuletzt von Astanase (26. August 2004 um 14:22)

  • Zitat

    2. Zu Position 2. der Beispielrechnung:
    Zahlt der Schuldner auf den Mahnbescheid fristgemäß, ist ein Vollstreckungsbescheid nicht erforderlich. Die Kosten nach Position 2. entfallen dann. Die Kosten entstehen auch dann nicht, wenn der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch erhoben hat. Auf den Widerspruch des Schuldners schließt sich die Klage an und der Erlass eines Vollstreckungsbescheids ist nicht möglich.

    Bei einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid muss man Klage bei Gericht einreichen. Das geht dann automatisch oder auch nicht. je nachdem wo man sein Kreuzchen auf dem Mahnbescheid gemacht hat. Bei der Klage sind dann zumindest die Gerichtsgebühren doppelt so hoch. Wie sich das zu den Anwaltskosten verhält müsste ich nachschauen.

  • Bei 50 EUR und dem Umstand das der Typ schon einsitzt schliesse ich einfachmal das sich die Sache nicht lohnt!

    Verbuche das Geld als Verlust, ist besser als weiter Geld und Zeit zu investieren!

    Vorallem durch den Umstand das schon soviel Zeit vergangen ist. Da anzunehmen ist das es sich hier um einen professionellen Betrüger handelt wird die Opferzahl entsprechend sein und viele dürften mit ihren Ansprüchen nicht so lange sich Zeit gelassen haben wie Du!

    Ergo... in Zukunft bei vergleichbaren Fällen sofort handeln!

  • Zitat

    Ergo... in Zukunft bei vergleichbaren Fällen sofort handeln!

    Und wen willst Du dann verklagen ? Hast doch idR noch nichtmal die richtige Adresse von dem Betrüger. Da will ich dann mal sehen, wie Du ihm eine Klage zustellen willst. Klage gegen unbekannt geht nämlich nicht.

    Und wenn kein Geld da ist, dann versucht man es eben ein paar Jahre später nochmal mit einer Vollstreckung. Das Geld wird bis dahin ja hübsch verzinst.

  • Zitat

    einen professionellen Betrüger handelt wird die Opferzahl entsprechend sein und viele dürften mit ihren Ansprüchen nicht so lange sich Zeit gelassen haben wie Du!

    es sind 100 geschädigte, steht auch in dem schreiben.
    lomax hat recht, ich hatte doch weder eine adresse noch sonstige möglichkeiten und die anzeige habe ich immerhin 6 wochen nach der sache gestartet.

    jens

  • Zitat

    Original von Mr. Lomax
    Klage gegen unbekannt geht nämlich nicht.

    Öffentlicher Aushang beim Amtsgericht gilt auch als Zustellmöglichkeit!

    Zitat

    Und wenn kein Geld da ist, dann versucht man es eben ein paar Jahre später nochmal mit einer Vollstreckung. Das Geld wird bis dahin ja hübsch verzinst.

    Der Typ sitzt schon ein! Was erwartest Du bei solchen Leuten?

    Zitat

    es sind 100 geschädigte, steht auch in dem schreiben.

    100x 50 EUR = 5000 EUR

    Hat der Betrüger gemäß Vermögensauflistung soviel?


    Zitat

    lomax hat recht, ich hatte doch weder eine adresse noch sonstige möglichkeiten und die anzeige habe ich immerhin 6 wochen nach der sache gestartet.

    Dein erstes Posting zu der Sache hier war am 05.01.2004 14:05

    Dein Posting wo Du schriebst das Du ihn anzeigtest war vom 03.02.2004 21:46

    Am 14.08.2004 15:47 hast Du Dich erstmalig bei der Polizei nach dem Stand der Dinge erkundigt. Warum nicht weit aus früher?

    Heute haben wir den 26. August!

    Also fast 9 Monate nach Deinem ersten Posting hier


    Was erwartest Du jetzt?

    Es gibt 100 Geschädigte, ich glaube nicht das viele solange gezögert und gewartet haben wie Du!

    Klar Du kannst jetzt immer noch klagen oder Mahnverfahren starten, nur das wird bis zu einem Titel weitere Monate vergehen. Und wenn der Schädiger clever ist macht er Widersprüche und zögert das ganze noch weiter raus.

    Und dann?

    Der Typ sitzt ein, was hast Du davon wenn Du zwar einen Titel bekommst der aber nicht vollstreckbar ist?

    Dann zahlst Du erstmal die Kosten.

    Und bei alldem fragt man sich dann schon ob es 50 EUR wert sind!

  • Für eine Klage braucht es schon einen Namen. Natürlich kann man eine Klage öffentlich zustellen. Aber das geht in dem Fall nicht. Wem willst Du sie denn gegenüber bekanntmachen ? Du kennst die Person doch gar nicht. Und die Bezeichnung "der, welcher mich bei egun Auktion xxx betrogen hat" reicht nicht aus. Einen richtigen Namen brauchts da also schon. Und den hat man erstmal nicht. Auch weisst Du nicht, wo er zuletzt gewohnt hat. Was soll überhaupt das zuständige Gericht sein, bei welchem Du ohne Kenntnis von der Person Klage einreichen willst ? Vor der Klagezustellung würde ich mir erstmal über den Gerichtsstand Gedanken machen. Zustellung der Klage ist dann erst der zweite Schritt.

    Man geht immer erst über Polizei oder Staatsanwaltschaft in diesen Fällen. Alles andere Vorgehen wäre mehr als dämlich, insofern keine Rechtschutz dahinter steht die alles übernimmt und sich nicht quer stellt.

    Ob sich ein Mahnbescheid lohnt ist eher eine persönliche Frage. Selbst bei 20 € schicke ich bereits Mahnbescheide. Die Rechtsanwaltskosten teile ich mir dann immer mit einem befreundeten Anwalt, da ich die Arbeit des Ausfüllens/Beauftragung eines Gerichtsvollziehers übernehme. Bisher haben auch immer alle anstandslos darauf bezahlt, auch wenn manchmal erst der Gerichtsvollzieher kommen musste. Kann natürlich auch nach hinten losgehen und zusätzliche Kosten produzieren. Da steckt man halt nicht drin.

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Lomax (26. August 2004 um 16:33)

  • Zitat

    Hat der Betrüger gemäß Vermögensauflistung soviel?

    nee, hat er natürlich nicht.
    wieso ich u. a. noch gewartet habe?

    es soll auch fälle geben, wo leute im urlaub sind oder einfach krank. wird zwar immer wieder gerne auch als ausrede vorgeschoben, aber kann ja mal sein und ich kann nicht jeden, der ware (egun, ebay oder sonstwas) nicht liefert, nach 3 wochen anzeigen - dann bricht das ganze justizsystem zusammen.
    natürlich lohnt sich der aufwand wahrscheinlich kaum, aber warum unversucht lassen? ich habe einen bekannten, der rechtsanwalt ist, vielleicht macht der mal `nen sonderpreis. :lol:

    jens

  • Machs einfach so: Hol Dir einen Mahnbescheid vom Rechtsanwalt oder im Handel. Füll diesen selbst aus bzw. lass Deinen Bekannten nochmal drüberschauen. Dann schickste ihn weg und wartest drauf, ob der Betrüger Widerspruch einlegt. Tut er dies, dann schreib die 20 € in den Wind und lass es. Bekommst Du einen Vollstreckungstitel, dann hat der erstmal nur 20 € gekostet. Wegen der Vollstrreckung fragst Du dann nochmal den Bekannten RA und gibst die Sache dann an ihn ab oder machst das auch selbst. Immerhin lernste da was für die Zukunft :)


    Wenn man es also selbst macht, dann stehen die Kosten noch in Relation zum Schaden und allzu schwer ist es auch nicht einen Mahnbescheid auszufüllen.

  • hallo gemeinde!

    heute bekam ich einen brief aus bayern, dessen absender mit bekannt vorkam, obwohl ich das nie erwartet hätte:

    mr. betrüger himself!
    er schrieb direkt aus der jva, dass ihm das alle sleid täte und dass er sich persönlich entschuldigen wolle usw. eigentlich ganz nett, oder ist das so üblich, um beim sozialhelfer einen guten eindruck zu erwecken? darin versprach er auch, sofort nach der entlassung mir mein geld zukommen zu lassen. naja, schaun mer ma!

    jens (der nun wieder mehr hoffnung hat)