Rechtslage bei Pfefferpatronen

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 9.666 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Dezember 2003 um 06:29) ist von Lobo.

  • Pfeffersprays dürfen nach momentaner Rechtslage (leider) nur gegen agressive Tiere eingesetzt werden.

    Allerdings gibt es schon Gerichtsurteile die den Einsatz von Pfefferspray in einer NOTWEHRSITUATION straffrei belassen.

    -Weiss jemand ob Pfefferpatronen für Schreckschusswaffen dieser Regelung gleich gestellt sind?

    -Gibt es schon Gerichtsbeschlüsse bezüglich dem Einsatz von Pfefferpatronen gegen Menschen?

    -Wird einem im Verteidigungsfall u.U die Absicht unterstellt werden die Pfefferpatronen geplant gegen Menschen eingesetzt zu haben?

    (Bei Pfefferspray unterwegs ist es kein Problem zu sagen das man das für Hunde dabei hat, Bei der mit Pfefferpatronen geladenen Schreckschuss zu Hause ist das schon schwerer)

    Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier (Yves Montand)
    >>Umarex P22,Weihrauch HW40+Walther Comp.,KSG MicroUzi,HFC Glock17,HFC P229, TM MP5 Boys,TM G3A3<<

  • In einer WIRKLICHEN(!) Notwehr Situation passiert dir da nichts.

    Nur ist das Problem erstmal die Notwehr unter Umständen später nachweisen. Im Gerichtssaal wir das Opfer schnell zum Täter, wenn es eine (sei es auch nur Schreckschuss) Waffe einsetzt...

    Das du den Pfeffer zum Einsatz gegen Menschen GEPLANT hast, kann man (bzw. die Staatsanwaltsschat) dir vorwerfen- das zu Beweisen dürfte aber nahezu unmöglichen sein...

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • In der "Visier Special" stand mal das man am besten das Magazin leer schießt und die Beine in die Hand nimmt.............

    Ist man bei einer Notwehrsituation eigentlich in jedem Fall verpflichtet Anzeige zu erstatten?

    ... das würde ja wenig Erfolg haben. Es sei denn die Polizei läuft jemanden in der gleichen Nacht die Hände der grad ne Menge Pfeffer im Gesicht hat.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Deadlock (16. Dezember 2003 um 21:50)

  • Ich denke nicht, dass es einem vorgworfen wird, wenn man Pfefferpatronen oder -spray dabei hat, solange man nicht vorher wusste, dass es zu einer Verteidigungssituation kommen wird. Sonst kann es bei einem taktischen "Aufrüsten" ungünstig werden, so weit ich weiß. Du musst natürlich damit rechnen, dass eine Pistole als "brutaler" angesehen wird, als das Spray, wenn du aber wirklich in einer Notwehrsituation bist und im Rahmen der Notwehr bleibst, kann nichts passieren, sowohl beim Spray als auch bei der Gaswaffe.

  • Moin Olli

    Zitat

    Ich denke nicht, dass es einem vorgworfen wird, wenn man Pfefferpatronen oder -spray dabei hat, solange man nicht vorher wusste, dass es zu einer Verteidigungssituation kommen wird. Sonst kann es bei einem taktischen "Aufrüsten" ungünstig werden, so weit ich weiß. Du musst natürlich damit rechnen, dass eine Pistole als "brutaler" angesehen wird, als das Spray, wenn du aber wirklich in einer Notwehrsituation bist und im Rahmen der Notwehr bleibst, kann nichts passieren, sowohl beim Spray als auch bei der Gaswaffe.

    Mit dieser Aussage wäre ich aber gaaanz vorsichtig!
    Das Gesetzt sagt,das Pfefferspray in Old Germany nur zur Abwehr gefährlichen Tieren anzuwenden ist.In der Pistole geladen(negatives Feedback,wie Deadlock schon erwähnte)wir den Anwender vom Gericht vorsätzliches Handeln attestiert.Und der Anwalt des Geschädigten(Täter?)wird dich bis aufs Hemd ausziehen.
    Begehe lieber einen bewaffneten Überfall...da wirst nur wegen des Überfall verknackt,aber nicht wegen illegalen Waffenbesitz :crazy2:

    Gruß von der Waterkant...ich habe Pfeffer lieber in der Speise :marder:

  • Das würde ich kritisch betrachten, schließlich gibt es schon eindeutige Urteile bezüglich des Einsatzes von Pfefferspray in einer Notwehrsituation.

    Wär gut wenn es das auch zu Pfefferpatronen in Schreckschusswaffen gäbe. Ich vermute das es kein großer Unterschied ist. Schließlich wäre der mit Pfeffer geladene Schreckschuss Revolver das am nähesten gelegene Verteidigunsmittel von dem man sich eine erfolgreiche Abwehr des Angriffes verspricht.

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  • Und da liegt der Hund(?) begraben lieber Deadlock !

    Zitat

    Wär gut wenn es das auch zu Pfefferpatronen in Schreckschusswaffen gäbe.

    Ob Revolver oder Pistole...der Pfefferspray Besitzer steht vor Gericht
    bestimmt besser da als der schreckliche,menschen verachtende,dem Umsturz und den Rechtsstaat stürzen wollenden Waffennaar :new16:
    Selbst unsere Frauen haben kein Anrecht auf ihre Frauenparkplätze!
    Unser Rechtsstaat ist für die,die es für sich auslegen...und den Staranwalt bezahlen können...oder nicht?

    Gruß von der Waterkant...:bash:

  • Irgendwie find ich die gesetzeslage traurig........

    -CS Gas kann bleibende Schäden verursachen und wirkt bei betrunkenen nicht.

    -und Pfefferspray, welches zwar erwiesen wirksamer und ungefährlicher im Bezug auf bleibende Schäden ist kann man nicht ohne Bedenken einsetzen.

    ....was soll man machen :(

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  • Ich meine, wir hatten das Thema hier schon öfter im Forum... aber sei ´s drum!

    Sicherlich ist OC effectiver als CS, Tests aus aller Welt (inbsesondere den USA) bestätigen dies.

    Doch die juristische "Anweisung" ist eindeutig: mit Pfeffer* NUR auf Tiere schießen, für alles andere bitte CN oder CS benutzen.

    Selbstschutz gut und schön. Doch wenn man öfter Probleme mit Humanoiden haben sollte, ist die Bewaffnung mit OC und deren Einsatz als vorsätzlich einzustufen.
    Im Gegensatz zum Postboten, der "Hunde-Abwehrspray" mit sich führt, und erstmalig in einer Notsituation dieses Mittel auch gegen Personen einsetzt.
    Die Frage ist - wie immer - was erzählt man vorm Kadi?


    Mein Tipp: nimm als erstes eine Platzpatrone! die macht notfalls Krach und zeigt, das Du gewillt bist, die Waffe auch einzusetzen - womit auch immer der Rest im Magazin / der Trommel bestückt ist.
    Und auch für die meisten Tiere (die ja normal nicht schussfest sind) reicht das meist schon!

    ;)

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von NightForceOne
    Moin Olli

    [QUOTE]Ich denke nicht, dass es einem vorgworfen wird, wenn man Pfefferpatronen oder -spray dabei hat, solange man nicht vorher wusste, dass es zu einer Verteidigungssituation kommen wird. Sonst kann es bei einem taktischen "Aufrüsten" ungünstig werden, so weit ich weiß. Du musst natürlich damit rechnen, dass eine Pistole als "brutaler" angesehen wird, als das Spray, wenn du aber wirklich in einer Notwehrsituation bist und im Rahmen der Notwehr bleibst, kann nichts passieren, sowohl beim Spray als auch bei der Gaswaffe.

    Mit dieser Aussage wäre ich aber gaaanz vorsichtig!
    Das Gesetzt sagt,das Pfefferspray in Old Germany nur zur Abwehr gefährlichen Tieren anzuwenden ist.In der Pistole geladen(negatives Feedback,wie Deadlock schon erwähnte)wir den Anwender vom Gericht vorsätzliches Handeln attestiert.Und der Anwalt des Geschädigten(Täter?)wird dich bis aufs Hemd ausziehen.
    Begehe lieber einen bewaffneten Überfall...da wirst nur wegen des Überfall verknackt,aber nicht wegen illegalen Waffenbesitz :crazy2:

    Gruß von der Waterkant...ich habe Pfeffer lieber in der Speise :marder:[/quote

    Ich habe jetzt keine Gerichtsentscheidungen zu der Sache nachgelesen, doch sehe ich da keine allzugroßen Probleme, solange man vorher nichts von der Konfontation weiß. Es ist natürlich vorsätzlich die OC-Patronen in die Waffe zu setzen und auch bei Verwendung der Waffe handelt man vorsätzlich. Aber das ändert m.E. nichts an der tatsache dass der Einsatz gerechtfertigt, wenn die sonstigen Voraussetzungen der Notwehr erfüllt sind. Aber da sollte man tatsächlich einen Anwalt befragen, ob es da schon mal Fäle gab (was ich stark annehme).

  • Das Pfefferspray und die -Patronen sind in Deutschland nur nicht zugelassen, weil niemand Tests damit gemacht hat.
    Jedes Arzneimittel muss immer durch eine Zulassungsstelle geprüft werden.
    Und das ist sehr teuer.
    Das gleiche gilt auch für das etherische Öl des Pfefferstrauches.
    Also wurde die Zulassung umgangen, in dem man den Gebrauch nur auf Tiere beschränkt.

    Wenn du eine eindeutige Notwehrsituation beweisen kannst, passiert dir nichts.
    Ansonsten, Magazin leerschiessen und ganz schnell weglaufen.
    Ich gehe aber mal davon aus, dass du einen kleinen Waffenschein hast.
    Sonst darfst du die Waffe in der Öffentlichkeit ja auch gar nicht führen.

    Ganz nebenbei, der Pfefferwirkstoff ist kaum wirksamer als das "gute alte" CS.
    Also warum unbedingt Pfeffer?

  • Zitat

    Original von gunshooter
    Das Pfefferspray und die -Patronen sind in Deutschland nur nicht zugelassen, weil niemand Tests damit gemacht hat.

    Dies ist bei momentaner Gesetzeslage auch nicht möglich. Denn dafür müsste man Tierversuche machen die gesetzlich (leider) nicht zulässig sind.

    Zitat


    Ganz nebenbei, der Pfefferwirkstoff ist kaum wirksamer als das "gute alte" CS.
    Also warum unbedingt Pfeffer?


    Da gibt es Studien und Erfahrungswerte die da anderer Meinung sind.
    Pfeffer ist wirksamer, auch gegen betrunkene und ungefährlicher im Bezug auf bleibende Schäden.

    Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier (Yves Montand)
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  • FAKT ist:

    "...wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, wird nicht bestraft".

    (so in etwa stehts im Gesetztestext).

    Reicht das nicht als Antwort?

    In einer Notwehr Situation dürfte man sogar eine scharfe Waffe (sofern es geboten(!) war) einsetzen. Man wird zwar eine Anzeige wegen illegalem Waffenbesitz bekommen, aber NICHT WEGEN DEM NOTWEHREINSATZ der Waffe!!!

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Zitat

    Original von Knallebum
    FAKT ist:

    "...wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, wird nicht bestraft".

    (so in etwa stehts im Gesetztestext).

    Reicht das nicht als Antwort?

    Doch, reicht eigentlich schon. Wobei derjenige, der in Notwehr handelt, gerechtfertigt ist, also nicht einmal rechtswidrig handelt und nicht "nur" nicht bestraft wird.

  • Zitat

    Original von NightForceOne

    Begehe lieber einen bewaffneten Überfall...da wirst nur wegen des Überfall verknackt,aber nicht wegen illegalen Waffenbesitz :crazy2:

    Gruß von der Waterkant...ich habe Pfeffer lieber in der Speise :marder:

    Das habe ich jetzt schon einige Male hier gelesen, kann es aber nicht glauben, mir kommt da sofort der Begriff "in Tateinheit mit" in den Sinn. Ich bin kein Jurist, kann mir aber absolut nicht vorstellen, das der Besitz einer illegalen Waffe ungesühnt bleibt, nur weil damit auch noch ein Überfall begangen wurde. Gibt es irgendwo Literatur wo man derartige Urteile nachlesen könnte?

    Gruß, Chrisse

    Gutmensch aus Überzeugung!

  • also nimm toch oben 2-3 cs patronen und den rest pfeffer. wenn ein eventueller angreifer danach nicht aufhört. kann man weiter machen und dann wird kein gericht was nachweisen können. weil das pfeffer ja dann nur für den äussersten notfall war.

    oder du ziehst das magazin mit pfeffer durch. sammelst die hüllsen ein und haust ab.

    :n1: :direx: "zwischen Leber und Milz passt immer ein Pils" :huldige: :n1:

  • Zitat

    oder du ziehst das magazin mit pfeffer durch. sammelst die hüllsen ein und haust ab.

    ... bad idea :crazy3:

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  • würde ich nicht sagen. bin auch ein gesetzestreuer erden bürger. aber bei manchen sachen die man so hört kommt man doch automatisch auf solche gedanken oder. ausserdem macht man sich dabei nichtmal strafbar wenn es notwehr ist.

    :n1: :direx: "zwischen Leber und Milz passt immer ein Pils" :huldige: :n1:

  • Zitat

    also nimm toch oben 2-3 cs patronen und den rest pfeffer. wenn ein eventueller angreifer danach nicht aufhört. kann man weiter machen und dann wird kein gericht was nachweisen können. weil das pfeffer ja dann nur für den äussersten notfall war.

    ...der Vorschlag gefällt mir besser.

    Wenn ich grad Gebrauch von meinem Notwehr Recht gemacht hätte, ist mir bestimmt nicht grad nach Patronen aufsammeln......

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    Einmal editiert, zuletzt von Deadlock (17. Dezember 2003 um 21:33)

  • Zitat

    Original von gunshooter
    Ganz nebenbei, der Pfefferwirkstoff ist kaum wirksamer als das "gute alte" CS.
    Also warum unbedingt Pfeffer?

    Das ist schlichweg falsch. Pfeffer ist um einiges Effektiver. CS & CN wirkt bei besoffenen und unter Adrenalin stehenden Menschen nur sehr verzögert, wenn überhaupt. Zudem beschränkt es sich nahezu nur auf die Augen.
    Peffer "wirkt" auch auf der Haut und vor allem auch gegen Tiere !
    Die Cops aus allen Herren Länder laufen nicht umsonst mit Pfefferspray rum.

    Aber sehen wir das mal praktisch.. wer hat schonmal nach dem Einsatz von Pfefferspray oder Pfeffermunition (in Notwehr !) Ärger mit Staatsanwaltschaft oder Polizei bekommen ??
    Also ich hab immer zuerst 2 Flashdefense im Magazin und dann den Rest Pfeffer.. eben um agressive Hunde abzuwehren natürlich, die können dann auch ruhig zweibeinig sein ;)

    Gruss, Jörg