Verbotene Projetile

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 9.895 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Januar 2004 um 16:56) ist von ManEater.

  • Zitat

    Original von edbru
    *lol*ach diese Chatgeschädigten. :ngrins:


    :)
    neenee, funkamateur. beim morsen braucht man sowas auch ab und zu.

  • Oh ein Morsemensch. :respect:
    Eine seltene vom Aussterben bedrohte Gattung im europäischen Raum.

    Na ja, schon wieder eine Abdriftung vom Thema.
    Sorry, aber es scheint wohl keiner weiter zu wissen, wo diese 3,1mm Grenze festgelegt ist.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von edbru
    Oh ein Morsemensch. :respect:
    Eine seltene vom Aussterben bedrohte Gattung im europäischen Raum.
    Eddi

    da hast du recht. zumindest hier in dl haben wir echte nachwuchssorgen. handy und internet sind eben einfacher.
    so, schluss mit offtopic....
    grüsse
    ron

  • Zitat

    Original von crossbow
    illu : ich bin mir da 100% sicher , daß die 3,1mm grenze für blasrohrpfeile richtig ist . steht so im K&Z katalog (obwohl ich nie rtl2 typischen medien glaube :)) ). und irgendwo im waff gesetzt .

    cioa crossi


    dem habe ich doch garnicht wiedersprochen, oder?

  • illu : so hab ich das auch nicht aufgefasst , bloß weiß ich leider nicht mehr , wo der " beweiß" zu finden ist .
    ciao crossi

  • Hab gerade mal angefragt, ob die bei Kotte & Zeller die Quelle ihrer Angabe noch wissen und sie mir mitteilen mögen, vielleicht bringt uns das ja nach vorne.

    Schöne Grüße von der Insel, Krischan.

    "Schamkissen, mein Herr?" rief Graham erstaunt.
    "Richtig, Schamkissen. Wir spleißen sie dwars von den Steuerbord- Dollpardinen, wenn wir hart am raumen Wind segeln."

  • (achtung, altes waffg, dürfte aber im neuen unter den gleichen §§ zu finden sein)

    Verbotene Gegenstände gem. § 37 WaffG i.V.m. § 8 der 1. WaffV
    Nadelgeschosse mit einem Durchmesser bis 3 mm, wenn Geschoßlänge mehr als
    10facher Geschoßdurchmesser

    aber:

    1. WaffV, § 1, Satz 1, Nr. 2:

    Das Waffengesetz ist nicht anzuwenden auf ...
    Schußwaffen nach §1 Absatz 1 des Gesetzes, bei denen feste Körper mittelbar durch Muskelkraft angetrieben werden.


    also wird das gesetz nicht auf blasrohre angewendet und somit gilt das verbot nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von pantau (8. Dezember 2003 um 10:30)

  • im neuen WaffG gibt es diesen unseligen Paragraphen ja zum Glück nicht mehr.
    Er wurde ersetzt durch die Anlage 2 Waffenliste.
    Da sind alle verbotenen Waffen aufgezählt.
    Dort steht nix mehr von 3,1mm.
    Nur der schwer zu verstehende Satz, den ich oben schon zitiert habe und der kaum auf Blasrohre zu beziehen ist, da die sehr selten gezogene Läufe haben.

    Wieder eine neue Freiheit im WaffG entdeckt?
    (sowas niemals Gesetzeslücke nennen :ngrins:)

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • lol . schlimm mit euch :lol:
    also erstmal zum text von pantau : wenn du mit dem blasrohr schießt , wird der pfeil nich mittelbar durch muskelkraft angetrieben , sondern unmittelbar . denn nicht deine lunge treibt ihn an sondern die luft , die du komprimierst .
    und wenn es stimmt , das man nur nadelgeschosse unter 3.1mm verwenden darf , wenn sie nicht länger als das 10fache des durchmessers sein dürfen , dann baut sie halt bei nem blasrohr das 1cm durchmesser hat , nur 9 cm lang und ihr geht jedem ärger aus dem weg .

    Einmal editiert, zuletzt von full.house (28. Januar 2004 um 23:30)

  • Zitat

    Original von HaDeS wenn du mit dem blasrohr schießt , wird der pfeil nich mittelbar durch muskelkraft angetrieben , sondern unmittelbar . denn nicht deine lunge treibt ihn an sondern die luft , die du komprimierst .

    klar komprimier ich die luft, aber mit muskelkraft. unmittelbar wäre, wenn ich die luft in einem mit ventilen versehenen behälter speichern, die luft darin durch mehrfaches reinpusten komprimieren, dadurch den druck erhöhen und dann unabhängig von der atemmuskulatur/ der atembewegung expandieren lassen könnte. das ist das gleiche wie bei pfeil und bogen, würd ich sagen
    grüsse
    ron

    Einmal editiert, zuletzt von pantau (29. Januar 2004 um 08:52)

  • ... also nicht böse sein, aber ich glaube doch es ist genau andersrum ...

    mittelbar heisst eigentlich unter Verwendung eines Hilfsmittels (Speicher, Ventile, etc.)

    unmittelbar ist Antrieb direkt, du bläßt rein, der Pfeil fliegt raus ... *lol* :crazy2: :nuts:

  • Zitat

    Original von ManEater
    ... also nicht böse sein, aber ich glaube doch es ist genau andersrum ...
    mittelbar heisst eigentlich unter Verwendung eines Hilfsmittels (Speicher, Ventile, etc.)
    unmittelbar ist Antrieb direkt, du bläßt rein, der Pfeil fliegt raus ... *lol* :crazy2: :nuts:

    da würde ich nun sagen, dass du ne falsche begriffsdefinition hast. mittelbar heisst direkt, unmittelbar indirekt.
    grüsse
    ron

    EDIT: nicht ne falsche, sondern ne andere als ich.

    Einmal editiert, zuletzt von pantau (29. Januar 2004 um 10:36)

  • ... nur mal so nebenbei eine aktuelle Begriffsdefinitionim deutschen rechtsgebrauch:


    a)Unmittelbarer Besitz: Er wird durch den Erwerb der tatsächlichen Gewalt über eine Sache erlangt (854 Abs.1 BGB). Entscheidend ist also eine gewisse räumliche, auf Dauer angelegte Sachbeziehung. Bsp.: Der Fahrer eines Autos.

    b)Mittelbarer Besitz: Mittelbarer Besitz wird nach § 868 BGB durch die Begründung eines sog. Besitzmittlungsverhältnisses geschaffen. Darunter versteht das Gesetz ein Rechtsverhältnis ver-möge dessen eine Person auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist. Bsp.: Miete: Der Vermieter ist mittelbarer Besitzer, der Mieter unmittelbarer Besitzer

    nachzulesen bei:

    http://www.unister.de/Unister/wissen…t12115_182.html

    daraus folgt:

    mittelbar > Reaktion über Umwege, Hilfsmittel
    unmittelbar > Reaktion sofort, direkt

  • Zitat

    Original von pantau
    da würde ich nun sagen, dass du ne falsche begriffsdefinition hast. mittelbar heisst direkt, unmittelbar indirekt.
    grüsse
    ron
    EDIT: nicht ne falsche, sondern ne andere als ich.

    ich nehme alles zurück. das ist völliger blödsinn, was ich da geschrieben habe.
    grüsse
    ron

  • @ pantau

    nix für ungut, aber [GLOW=red]"juristendeutsch"[/GLOW]ist so ne Sache für sich, wenn man nicht dauernd damit umgeht kann´s ganz schön schwierig werden.

    Einmal editiert, zuletzt von ManEater (29. Januar 2004 um 10:55)

  • nunja , eigendlich ist es sehr schwierig zu sagen wer da nun recht hat und um ehrlich zu sein haben beide meinungen ihre berechtigung.
    und ich will mich hier auch nicht rumstreiten , da ich mit meiner ansicht schließlich auch falsch liegen kann .
    ich hab den text hal nur so verstanden , das eine mittelbare benutzung z.B. wäre wenn ich eine lange nadel in der hand halte und mittels meines armes bewege oder werfe.
    und ich bin halt der meinung , daß meine lunge eine kompressionskammer ist . denn ich kann die eingeatmete luft verdichten und komprimieren . beim niesen entsteht so schließlich eine luftgeschwindigkeit von 170 km/h im menschlichen körper und ich denk mal das ist schon recht flott .außerdem benutze ich beim blasrohr schießen meine zunge als ventil , um eine hohe geschoßgeschwindikeit zu ereichen.


    also habe ich eigendlich nach meinem verständniß, einen druckbehälter den ich zwar nicht aufpumpe , aber mit luft füllen ,verschließen kann und dann das volumen des behälters so weit verkleinere bis ein druck entsteht und meine zunge ist das ventil .

    kann zwar absoluter blödsinn sein , as ich hier schreibe , ist aber halt meine außlegung dieses textes . sorry.

    einen außfürlichen gesetzestext wird es sicher dazu nicht geben .
    ich denk mal wir werden erst gewissheit haben , wenn irgen ein schlaumeier mal richtig unsinn mit nem blasrohr treibt und er vor gericht muß. erst ein gerichtsurteil wird endgültige erkentniß bringen .

    desweiteren hatte ich ja auch gesagt , das wenn mann diese formel berücksichtigt , nachdem ein nadelpfeil mit weniger als 3,1mm durchmesser halt nur das 10fache der blasrohrdurchmessers sein darf , eigendlich außreichend ist denn mir reichen 9,99999 cm lange pfeile , voll aus :n1:

  • Im Ansatz sind deine Gedanken schon richtig, aber sie haben leider einige Schönheitsfehler:

    Da dein Arm integraler Bestandteil deines Körpers ist, den du nicht so ohne weiteres an- und wieder abnehmen kannst wirfst du den Pfeil unmittelbar also ohne Hilfsmittel.

    Bei der komprimierten Luft in der Lunge stimmen zwar die Überlegungen für einen kurzen Zeitraum (je nach Trainingszustand) aber eben nicht im Sinne des Gesetzes.

    Unter mittelbar wird bezeichnet, wenn du die Luft in deiner Lunge komprimieren könntest (also Energie speichern), diese beliebig lange abrufbereit vorhalten könntest um sie dann abzurufen.

    Da aber leider auch deine Lunge ein integraler Bestandteil deines Körpers ist, bedienst du dich auch hierbei keines Hilfsmittels, das zusätzlich o.g. Besonderheiten aufweist und somit handelst du auch hierbei unmittelbar.

    Ist schwierig aber ist so ... *lol* :crazy2: :nuts:

  • Dieser § bezog sich in keinster Weise auf Blasrohre, sondern z.B auf Armbrüste, bei denen die Energie durch Muskelkraft erzeugt wird, im gespannten Bogen gespeichert und irgendwann durch Auslösen des Schusses wieder freigegeben wird.

    Aber nicht auf Speerwerfen, Hammerwerfen etc. (alles unmittelbar)