Besitzer einerSoftair AR15 oder einem schussunfähigen Denix Briefbeschwerer sind doch von diesem Entwurf nicht betroffen?
Ich habe es quergelesen und bei folgenden Zitaten aus dem Entwurf handelt es sich EINDEUTIG nur um scharfe Feuerwaffen.
Durch das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen soll die Verfügbarkeit dieser Waffen verringert werden.
„1.7 kriegswaffenähnliche halbautomatische Feuerwaffen sind Schusswaffen,
die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe,
die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, hervorrufen.“
Kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffen sollen künftig verboten werden. Dabei kommt es auf die Optik an, die in jedem Einzelfall vom BKA geprüft werden muss. Sollte
das BKA eine Waffe als kriegswaffenähnlich einstufen, können Bürgerinnen und Bürger die
Waffe unbrauchbarmachen, sie abgeben oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Absatz 4 beantragen.
Es dürfen ja sogar unbrauchbar gemachte Waffen behalten werden, die ehemals scharf gewesen sind, dazu weiteres Zitat:
Personen müssen also eine Einstufung beantragen, welche vermutlich positiv ausfällt.
Dann müsste die Waffe entweder entsorgt werden – was angesichts der Alternativen nicht
angenommen wird – oder es wird ein Antrag nach § 40 Absatz 4 gestellt, was vom Ministerium in allen Fällen erwartet wird, um der Unbrauchbarmachung zu entgehen.
Kurzum, ich habe zu Softairwaffen nichts gefunden - was nichts heißt - wer weiß, was die nächsten Jahre noch kommt.