Messer mit extra langem Griff = Speer? Waffengesetz

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 4.976 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Mai 2021 um 11:44) ist von Schultz.

  • Ich lese aus den Quellen zwar das eine Saufeder keine Waffe ist genau wie Fahrtenmesser/Macheten, aber auch Fahrtenmesser fallen ja unter 42a wofür Absatz 2-3 ja da ist um das zu Regeln wie ja auch aus der Quelle hervor geht.
    Ich würde es jedenfalls nicht riskieren mit Machete oder Saufeder durch die Stadt zu Marschieren aber das muss ja jeder selbst wissen.
    LG.

    Hierzu mal ein paar Zitate:

  • Bei Messern trifft aber 42a (1) 3. zu.
    Dort werden alle einhändig feststellbaren Messer und feststehenden Messer über 12cm Klingenlänge genannt. Es wird hier nicht nach Waffeneigenschaften gefragt.
    Und eine Saufeder ist kein Messer.

    Bei 2. sind eindeutig nur Waffen betroffen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Also erstmal ruhigen gemütes meine Kameraden :)

    Natürlich war die frage nach der Legalität gegeben , und der Verwendungszweck wäre das führen ohne berufliche Notwendigkeit also Freizeit .
    Da ich hier jede menge Werkzeugstahl rumliegen habe wollte ich was Selber herstellen.

    Ich hätte halt gern ein feststehendes Messer (es tut mir leid ? ) Aber da es ja Unter 4 Cm sein muss und das gefühlt ein Zahnstocher ist ,
    dachte ich halt über die Länge des Griffes nach.
    Anscheinend gibt es aber dazu keine Informationen , falls jemand diesbezüglich noch etwas liefern kann auch im nachhinein wäre ich zutiefst dankbar.
    (und nein ich bin kein 15 jähriger Assi der leute abstechen will :P)
    mfg.
    ( nur Theoretisch ein ganz normales Messer das halt nen überdimensionalen griff hat )

    Edit : ein Schnitzmesser z.b. hat ja auch nen langen Griff und kurzeKlinge , gibt ja dann ne gute Hebelwirkung

  • Warum denn 4 cm?
    4 cm Klinge sind doch nur für Waffenverbotszonen bindend. In der Öffentlichkeit sind feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis 12 cm erlaubt.
    Rechnest du deinen Griff drauf bist du doch bei deinen 24 cm.
    Die Grifflänge wird vom WaffG nicht eingeschränkt daher vorsichtig, Ja darfst du.
    Alle Angaben ohne Gewäehr

  • Ja Leider komm ich aus der Hauptstadt und hab keine Möglichkeit gefunden rauszubekommen wo hier ne waffenverbotszone genau ist und wo nicht , scheint nein Flickenteppich zu sein, aus beruflichen gründen darf ich mir nicht den geringsten rechtlichen Patzer leisten deshalb wäre 4 cm erstrebenswert .

    Falls jemand was über Waffenverbotszonen in Berlin weiß gerne link oder Post danke ,grüße

  • Kommt ganz auf die Form u. Funktion an. Es gibt reichlich Gartenwerkzeug welches aus einem langen Schaft und einer art Klinge vorne dran besteht, meistens in Sensenform. Ein "Machetenspeer" wird wohl nicht als Werkzeug durchgehen, und der allg. Zweck einer Dolchklinge ist ja schon ohne Speerschaft genug um die Beamten zu beunruhigen.

    Allerdings würde ich z.B. bei einem Messer mit 11cm Klinge und einem Griff mit "etwas überlänge" keine Bedenken haben. Ein 20cm Griff ist kein funktioneller Speer und macht das Teil als Waffe auch kaum tauglicher. Da kannst du schon eher vermitteln, dass der verlängerte Griff das Stöckchen hacken leichter macht, oder so.

  • Bist Du sicher, dass der Regenschirm rechtskonform ist?
    Da das Messer, unabhaengig von der Klingenlaenge, in einem Gebrauchsgegenstand "versteckt" ist, koennte man eine Verbotseigenschaft annehmen.

  • Ich glaube eher dass mit dem Spazierstock der Kurzspeer gemeint ist. Auch wenn er sich dort gerade hinter dem Regenschirm "versteckt". ;)

    Stockdegen sind in der Tat verboten.

  • Getarnt ist die Klinge wohl kaum solange man sich nicht drauf abstützt und es bis zum Heft in weiche Erde rammt.

    „Getarnte" Hieb- und Stoßwaffen die ihrer Form nach geeignet sind einen anderen
    Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet
    sind (z.B. Gürtelschnallendolch, Haarbürstendolch, Stockdegen, etc.) :new2:

    Aber wie gesagt geh ich damit nicht Spazieren, ist aber ein Messer welches ich durchaus im Wald einzeln führe und in Verbindung mit einem Stock durchaus nützlich sein könnte zum Graben etc.