Das glaubst aber auch nur du!
Das deutsche (Waffen)recht hört nicht an deiner Grundstücksgrenze auf, egal ob dir das gefällt, oder nicht.
Wo kein Kläger, da kein Richter
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Das glaubst aber auch nur du!
Das deutsche (Waffen)recht hört nicht an deiner Grundstücksgrenze auf, egal ob dir das gefällt, oder nicht.
Wo kein Kläger, da kein Richter
Kann sich aber ändern wenn mann im ach so anonymen Internert damit prahlt
höchstens 20 Patronen . . .höchstens 10 Patronen
Da steht Patronen . . . Ham wa nich inner SSW . . .
Da steht Patronen . . . Ham wa nich inner SSW . . .
Korrekt!
Da ham wa Kartuschen gelle?
Kurze Info:
Ich habe mich per Email mit unserem Ordnungsamt, dem LKA Niedersachsen und dem BKA in Verbindung gesetzt.
Leider habe ich bisher noch keine Antworten erhalten.
Korrekt!Da ham wa Kartuschen gelle?
Nunja, man nennt die Kartuschen ja umgangssprachlich auch Platzpatronen und die Kartuschen / Platzpatronen haben eine Zentralfeuerzündung..
Man muss einfach noch ein bissl geduld ausüben und das beste hoffen aber das schlimmste erwarten.. (wie es so schön heißt)
Update
Heute hat sich der Bürgerservice des BKA gemeldet
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr *****,
bei der von Ihnen erbetenen Auskunft handelt es sich um eine Rechtsberatung in waffenrechtlichen Angelegenheiten, zu der das Bundeskriminalamt nicht berechtigt und für die es auch nicht zuständig ist.
Das Fachreferat im BKA ist u. a. zuständig für die Erstellung von sog. Feststellungsbescheiden, d.h. für die rechtliche Einstufung waffenrechtlich relevanter Gegenstände, aufgrund von schriftlichen Anträgen gem. § 2 Abs. 5 i. V. m. § 48 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG) und für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zu Verboten im Gesetz gem. § 40 Abs. 4 WaffG.
In diesem Zusammenhang sind auch rechtliche Auskünfte möglich und zulässig. Dazu können sie sich an die Kollegen unter feststellungsbescheide@bka.bund.de wenden.In Bezug auf Ihre Anfrage werden Sie gebeten, sich an die für Sie regional zuständige Waffenrechtsbehörde oder Vertreter entsprechender Rechtsberufe zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Heinrich
_______________________________
Bürgerservice
Bundeskriminalamt
Vom Ordnungsamt und dem LKA Niedersachsen habe ich noch keine Antwort erhalten.
1.13.3 :
"ein solches Wechselmagazin für Kurzwaffenmunition, das sowohl in Kurz- wie in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, solange es nicht in einer Langwaffe verwendet wird"